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Ungültige
StaatSvervfNBhtnnsen
Die „Bremer Nachrichten" brachten in ihrer gestrigen Ausgabe einen Artikel über die „Zuständigkeitsfrags der staatlichen Finanzgeschäfte", welcher zwar sachlich richtig ist, der aber vermuten läßt, daß namentlich zum Schluß erhebliche und wichtige Streichungen darin vorgenommen worden sind, denn jene Abhandlung überläßt es dem einzelnen Leser, soweit er dazu in der Lage ist, sich selbst ein Bild darüber zu machen, welche der bislang bekannt gewordenen Staatsverpflich- tungen nun null und nichtig sind. Mir aber, die wir frei von allen persönlichen Bindungen sind, können es uns erlauben, das zu sagen, was die bürgerliche presse ihren Lesern in bekannter Art zu verschweigen für richtig befindet. Aus diesem Grunde sehen wir uns veranlaßt, diesen Artikel noch etwas zu kommentieren und zu vervollständigen.
Bekanntlich lautet der 8 62 der bremischen Verfassung: „Zur Wahrung der Finanzkraft des Staates ist die Finanzdeputation berufen." Ihr obliegt u. a. die Aufsicht über die Verwaltung des Staatsvermögens, über die Einnahmen, die Ausgaben und den Schuldendienst des Staates. Im 8 66 der Verfassung ist vorgesehen, daß Kreditbeschaffungen sowie Bürgschaftsübernahmen zu Lasten des Staates eines Beschlusses der Bürgerschaft bedürfen. Bei größerem Geschäftsumfang berechtigt und verpflichtet der 8 1Z des ver- waltungsgesetzes die Deputationen, sogenannte „Ausschüsse" einzusetzen, die die ihnen überlassenen Angelegenheiten an Stelle der Gesamtdeputationen erledigen. Die Befugnisse der Deputationen und der Ausschüsse sind fest umrissen; in allen Fällen ist jedoch zur Inkraftsetzung gefaßter Beschlüsse die Genehmigung durch die Bürgerschaft erforderlich, die in den ,88 66 und 67 der Verfassung verankert ist. Die Ausführung genehmigter Beschlüsse obliegt alsdann wiederum der Finanz- ! deputation, die sozusagen als Prokurist die Unterschrift zu : leisten hat.
Die Zeiten der schlimmsten Inflation hatten es nun nötig gemacht, eine besondere Instanz mit außerordentlicher Vollmacht zu schaffen, welche dringend erforderliche Handlungen unter Vermeidung eines langen Beratungsweges über Finanzausschuß, Finanzdeputation und Bürgerschaft unver- ! züglich. vornehmen und in Kraft setzen konnte: die Finanzkommission des Senats. In damaliger Zeit war diese Finanz- . Kommission auch absolut richtig und zweckmäßig, aber mit ^ dem Aufhören der anormalen, durch die Inflation geschaffenen Verhältnisse hätte automatisch auch diese Notinstanz »wieder verschwinden müssen, wollte man durch ihr Bestehen- H lassen nicht die Staatsverfassung in einem ihrer wichtigsten Teile über den Haufen werfen, dadurch, daß man sich vor- ^ behielt, in geeignet erscheinenden Fällen die Finanzdeputation > und mit ihr die Bürgerschaft durch Nichtbefragung einfach iö: zu übergehen. In Wirklichkeit war es vielleicht so, daß weder die Finanzdeputation, noch auch der Finanzausschuß sich darüber klar waren, daß die Finanzkommission „de jure" auf- gehöri hatte zu existieren, wenn auch „de facto" das Notgesetz vom 27. September l92Z nicht offiziell außer Kraft gesetzt worden war. Und umsoweniger schien man an eine offizielle Beseitigung dieser mehr als fragwürdigen Finanzkommission gedacht zu haben, als es ja den Anschein hatte, daß alle Fragen der öffentlichen Finanzverwaltung durch Zinanzausschuß, Finanzdeputation und Bürgerschaft erledigt zu werden pflegten. Dem war aber erstaunlicherweise nicht so, wie man jetzt weiß, denn gerade die Angelegenheiten von allerhöchster Wichtigkeit, wie Bürgschaftsübernahmen, Beteiligungen, Aktienkäufe und Kreditbewilligungen wurden teil; offen, größtenteils jedoch ganz im geheimen auch weiterhin nur von der Finanzkommission bearbeitet, ohne daß die legislativen Körperschaften darum befragt worden wären. Diese Finanzkommission setzte sich in letzter Zeit zusammen aus den Herren: Bürgermeister Donandt, Senator Lömers, Allerheiligen, Rhein, Sommer, Dr. Müllershausen und Wen- hold. Anläßlich des Nordwolle-Zusammenbruchs hat sich nun eine Sachlage von ungeheurer Tragweite herausgestellt, nämlich die, daß in vielen Fällen weder die Bürgerschaft, noch die Finanzdeputation, noch der Finanzausschuß, und in manchen Fällen noch nicht einmal die Mehrzahl der Herren der . Manzkommission über die Transaktionen unterrichtet waren,
Äft vav Christentum?
BöMftHer Beovarhter" wieder««» verholen r
Zu deni e'mpövLnden Verhalten des Mainzer Bischofs schreibt der V. B.:
Nach der Erklärung des Generalvikars Dr. Mayer spielen Leben, Handeln und Persönlichkeit des Menschen keine Rolle zur Erlangung der ewigen Seligkeit. Darum also wurde der nationalsozialistische Katholik ohne kirchlichen Segen zur letzten Ruhe gelegt, der Massenmörder Kürten aber unter kirchlichen Gebeten zum Schafott geleitet!
Würde man nach diesen Grundsätzen leben, könnte man wahrhaftig nichts Besseres tun, als morden und stehlen und dann in der Sterbestunde sich mit seinem Gott aussöhnen.
Wir Nationalsozialisten aber verzichten auf einen Himmel der Kürten und werden es halten wie bisher: zu leben, kämpfen und zu sterben als Streiter für unser Volk und unseren Glauben. Der ewige Gott wird anders richten, als Generalvikar, Dr. Mayer. Daran glauben wir.
Dem Massenmörder Kürten küßte der katholische Geistliche die Fessel, und ein anderer begleitete in Gemeinschaft mit kommunistischen Kirchenplünderern den Sarg eines Bolschewisten. Hier zeigte mtan sich wunderbar „mikdtätig!"
Vielleicht klären aber die Mässenaustritte aus der Kirche im Anschluß! an den Kirchenskandal bei der Beerdigung unseres Pg. Gemeinder die maßgebenden Herren darüber auf, daß die Zeiten für derartige Methoden vorbei sind. ustd daß dier Zeitpunkt gekommen ist, wo das deutsche Volk in jedem Fall auch nach der „Strenge seines deutschen Gewissens" zu handeln gewillt ist.
KSreyeMnnstritt nnM >n Vremen
Wir erhalten folgenden Brief zur Veröffentlichung: An die
Leitung der Kath. Schule am Stetfensweg Bremen, Steffensweg
Ich beantrage hiermit die Ueberweisung meines Sohnes, Hans Pricken, Fabrikstr. 2, geboren 3. April 1919, zu einer anderen nichtkatholischen Schule in der Nähe der Fabrikstraße.
Ich und meine Frau sowie mein Kind sind nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche und ich kann es meinem Kinde gegenüber nicht verantworten, daß dasselbe von Lehrern und Geistlichen unterrichtet wird, die der Geistesrichtung eines Mainzer Bischofs angehören.
Ich bin überzeugter Nationalsozialist und bezeichne die Maßnahme dieses Herrn in Mainz als un- christlich, einem Menschen, der weiter Nichts kannte als seine Liebe zum Vaterland, die kirchliche Weihe zum Begräbnis zu verweigern. Mein Sohn soll in einem anderen Sinne erzogen werden und über jeden Glaubenskonflikt hinweg, vor allem seine Mitmenschen achten lernen, ganz gleich ob Protestant oder Katholik. §
Durchschlag dieses Schreibens sende ich an die Schulbehörde. L>. P. !
Pfarrer Senn feines Amtes enthoben.
Ein mutiger katholischer Geistlicher, Pfarrer Senn, hat es, wie wir bereits eingehend berichteten, unternommen, in einer Schrift „Katholizismus und Nationalsozialismus" den Schleier von der unehrlichen Zcntrumshetze gegen die NSDAP. zu lüften.
Pfarrer Senn wurde von seiner vorgesetzten Behörde vorläufig seines Amtes enthoben und hat weitere Maßnahmen zu Erwarten, wenn er nicht „möglichst bald von dem Mißbrauch seiner Absichten in aller Oeffentlichlleit abrückt und so das Aegernis im katholischen Volk beseitigt". Mit derartigen Drohungen zwingt man den deutschen Geist, den Durchbruch der Wahrheit heute nicht mehr nieder!
B. V. wieder verboten 8
München, 12. Sept. Di!e Polizeidirektion München hat den „Völkischen Beobachter" ab sofort bis einschließlich 22. September verboten. Als! Grund wird ein Artikel des Blattes in der Nummer vom 11. September vorgegeben, der sich! unter der Neberschrift „Kampf gegen den Bolschewismus in Bayern verboten", mit dem Verbot einer Versammlung in Augsburg befaßt, in der General Epp sprechen sollte.
Hitler in Mvolva
Apolda, 11. Sept. In machtvoller Freiheitskundgebung sprach Adolf Hitler vor etwa 2000 Zuhörer in Apolda. In herrlichem Aufbau zeichnete der Führer den Zusammenhang von Wirtschaft und politischer Macht. In dem heutigen Wirtschaftskampfe entscheidet zuletzt die einsetzende politische Macht. Lang anhaltender stürmischer Beifall folgte der zweistündigen Rede des Führers. Die Versammlung war besonders stark von Arbeitern, Geschäftsleuten und Fabrikanten besucht.
400 Todesopfer
Die Unwetterkatastrophe in Britisch-Hondnras.
Newhork, 12. Sept. Nach dien letzten hier einge- troffenen Meldungen sind bis jetzt in Bvliz (Britisch- Honduras) 150 Todesopfer der Unwetterkatastrophe geborgen wordfen. D»'e Gesamtzahl der Toten läßt sich noch immer nicht feststellen. Die meisten Berichte sprechen von etwa 400 Toten. Von den 13 000 Häusern der Stadt wurde dj«r größte Teil vernichtet. Der Sachschaden wird auf weit über zwei Millionen Dollar berechnet. Zuchthäusler arbeiten Tag und Nacht an der Aushebung von Massengräbern. Sofort nach dem Orkan wurde die Stadt von einer gewaltigen Springflut heimgesucht. Dabei ertranken viele Personen, die der Orkan verschont hatte. Dutzende von kleinen Schiffen wurden mit voller Wucht auf -jen Strand geschleudert. Die Stadt ist in Dunkelheit gehüllt, da die Gas- usnd Stromzufuhr unterbrochen ist
Wie Weiler gemeldet wird, nähert sich her Westküste von Mexico gleichfalls ein schwerer Orkan.
welche die Herren Bömers und Wenhold mit Ueberschreitung ihrer gesetzlichen Befugnisse eingeleitet und abgeschlossen halten. Lei unserer Besprechung in der Sparkasse am Freitag, den Z. September d. I., nahmen wir Gelegenheit, Herrn Wenhold in der Sache Hansa-Bank zu befragen, worauf uns Genanntei erwiderte, daß einmal in einer derartigen Angelegenheit ein richterliches Urteil ergangen sei, demzufolge man sich für befugt gehalten habe, auch in Zukunft die Sachen so zu machen, wie sie dann gemacht wurden. Wir wissen nicht, ob die Angelegenheit, in welcher das Urteil erging, auf welches Herr Wenhold die Befugnisse der ss'-nanz-
Kommission zu solchen Transaktionen stützt, der Frage Hansa- Bank analog war, so daß sie für diese ohne weiteres als präzedenzfall in Anspruch genommen werden darf. Wir bezweifeln das und glauben vielmehr, daß kein wie immer geartetes richterliches Urteil völlig eindeutige Bestimmungen ! und Verbote unserer Verfassung außer Kraft setzen kann, ^ oder einer Behörde eine Befugnis zuerkennen kann, welche § Gesetz und Verfassung ihr ausdrücklich versagen. Denn wohin ^ sollte es führen, wenn zwei oder drei Herren der Finanz- ! Kommission es allein in der Hand haben, Steuergelder und ! Vermögenswerte des Staates leichtlinnia auls Sviel