Einzelpreis is Vffs
Oonnergts^, 10.8eptember19?1 hlr. 99
ArontteitH vrityt Handelsvertrag
Reue «luiwelle MM'
Vor etnenr Kutturkarnpf?
Gtayltzeln, klagt gegen Vreutzen
Ltntersehlagungen Sn «ldendurg
bremerllationMzialistil'ckeZoitung
parteiamMekes Organ öer öremer NaKomlsoMMn
Verlagsort Bremen. Herausgeber: Kurt Thiele Verlag: Bremer Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschäftsstelle und Redaktion: Bahnhosstratze 26. Sprechstunden der Redaktion: Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr. — Fernsprecher Domsheide 25878
Die BNZ erscheint jeden Werktag u koste RM l.90 srei Haus, durch die Post zuzüglich 36 Psa. Bestellgeld. Der Bezugspreis ist im Vor- aus zahlbar. Bei Betriebsstörung, Streik, Verbot, Aussperrung usw hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückzahlung des Bezugspreises
Anzeigenberechnung: hiesige die Wgesp, Nonp.-Zeile RM 0,25, auswärts RM 0.30, im Teiltest die »gespaltene Tertzeile RM 1.— auswärts RM 1.25. Stellengesuche u. Familien-Anzeigen RM 0.10 Kleine Anzeigen RM 0,15. Platzvorschriften .ohne Verbindlichkeit
Vor einem neue« Kulturkampf
Ein verhängnisvoller Vifthofserlatz
Mainz, 10. September.
Ger Bischof von Mainz hat das kirchliche Begräbnis für den an eistem Herzschlag in Mainz verstorbenen nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten Gemeinde! verweigert.
Ueber die Gründe, die zu diesem Verhalten geführt haben, veröffentlich der Generalvikar der Diözese in Mainz, Dr. Mayer, eiche Erklärung, in der es heißt:
„Die deutschen Bischöfe haben übereinstimmend den Nationalsozialismus als Irrlehre verurteilt, weil er in seinem geschriebenen und ungeschriebenen (!) Programm Sähe enthält, die der katholischen Lehre widersprechen. Es ist deshalb keinem Katholiken mehr erlaubt, dirr NSDAP. als eingeschriebenes Mitglied anzugehören.
Wer sich um dieses Verbot nicht kümmert und in die Partei eintritt und sogar als Führer für sie wirkt, kann kein kirchliches Begräbnis erhalten, sei es dsnn, daß er vor seinem Tode kundtut, daß er seinen Ungehorsam bereut. Dieses Gesetz gilt für jeden Katholiken, mag er Fürst oder Bettler, reich oder armi, Abgeordneter oder einfacher Bürger sein. Da im vorliegenden Fall kein Grund vorlag, Milde walten zu lassen, mußte nach der Strenge des Gesetzes Verfahren werden."
Wir geben diesen Erlaß eines deutschen Bischofes zunächst ohne Kommentar wieder, bis die Stellungnahme der Röichsleitung vorliegt. Aber wir können wohl schon heute sagen, daß die NSDAP. bei grundsätzlicher Anerkennung dieses Erlasses von der gesamten katholischen Kircho neuen und sehr schweren Kämpfen entgegengeht, die sie um Deutschlands Zukunft, auch um das politische und kulturelle Wohl von Millionen
deutscher Katholiken siegreich zu Ende führen muß. Es ist nicht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte, daß deutsche Bischöfe die gefährlichsten Feinde ihres eigenen Vaterlandes geworden sind, dem sie selbst einen dreißigjährigen Bürgerkrieg aufgezwungen haben.
Am letzten Sonnabend hatten wir von einem katholischen Sachkenner das Problem Nationalismus und Rom behandeln lassen und dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sich die politische Macht der katholischen Kirche grundsätzlich nicht davon überzeugen lassen will, daß der Nationalsozialismus dem katholischen Glauben absolut neutral und unvoreingenommen gegenübersteht. Damit ergibt sich für uns die Zwecklosigkeit eines Versuches, den in dem bischöflichen Erlaß erhobenen Vorwurf, Irrlehrer zu sein, zu widerlegen.
Wir unterstreichen nur noch die Tatsache, daß Gauleiter Gemeinder stets ein gewissenhafter, überzeugter und treuer Katholik gewesen ist, der noch kurz vor seinem Tode in seiner Heimatgemeinde kommuniziert hat. Er hat nie und bei keiner Gelegenheit die Kirche oder gar den Glauben angegriffen, sondern sich immer als treuer Katholik bekannt.
Bei den Bemühungen der NSDAP., die Verweigerung des kirchlichen Segens rückgängig zu machen, hat Generalvikar Dr. Mayer schließlich festgestellt, daß das Wirken innerhalb der NSDAP. den Ausschluß des Verstorbenen von den Sakramenten und von einem kirchlichen Begräbnis zur Folge habe, ohne Rücksicht auf die Qualität der Persönlichkeit und anf sein Leben und sein Handeln im übrigen.
Damit stellt also der Bischof von Mainz den Nationalsozialist der in opferbereiter Liebe sein Alles einsetzt für sein Volk noch tiefer als jeden ärgsten Verbrecher, dem der kirchliche Segen nicht verwehrt wird.
Wir halten wie gesagt in unserem Urteil zurück und begnügen uns, die Tatsachen festzustellen und auf die Folgen hinzuweisen, die dem deutschen Volke hierdurch drohen und für die allein die katholische Kirche verantwortlich sein würde. -art.
Frankreieh S rieht Handelsvertrag
Die französische Rjegierung hat die Einfuhr von Wein und Holz nach Frankreich unbefristet verboten. Dadurch wird vor allem der süddeutsche, in erster Linie der badischje Holzexport betroffen. Für Baden lann man von einer ruinösen Wirkung der Verbote sprechen. Da aber auch andere deutsche Länder betroffen sind, ist bei dien deutschen Forstverwaltungen eine große Beunruhigung übler den französischen Schritt entstanden.
Zunächst hatte man gehofft, daß noch gewisse zusätzliche Lieferungen von Holz zu den im deutsch-französischen Handelsvertrag festgesetzten Kjvntingenten' möglich wären. Dies ist jedoch durch eine französische Zusatzbestimmung unterbunden worden, in der die französische Regierung erklären ließ, das deutsche Holzkontingent sei bereits im Januar erschöpft worden und weitere Mengen könnten nicht mehr bewilligt werden. An den zuständigen deutschen Amtsstellen wird erklärt, daß es sich hier um eine Sprengung des deutsch-französischen Handelsvertrages handele, denn es sei zwar im beiderseitigen Handelsvertrag vorgesehen, daß aus lebenswichtigen Interessen gewisse Verbote für Einzelartikel vorübergehend erlassen werden könnten, doch das
französische Einfuhrverbot sei unbefristet, und es könne von Frankreich auch nicht damit begründet werden, daß die „höhe" Ziffer der französischen Erwerbslosen, Frankreich habe
noch nicht einmal 80000 Erwerbslose
und die niedrige Preislage die Existenz der französischen Interessengruppen gefährde.
Die Reichsregierung wird nun offizielle Verhandlungen mit der französischen Regierung über Zurücknahme dieser Einfuhrverbote einleiten,
GtMhotte-Rvkonnnen
von den deutschen Stellen unterzeichnet!
Berlin, 9. Septestrber.
Gas Stillhalte-Abkommen ist heute durch die drei beteiligten deutschen Stellen — Reichsbank, Deutsche Golddiskontbank und Bankenkomiteie — unterzeichnet worden.
In Kraft tritt das Abkommen an dem Tage, an dem die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich an die beteiligten Stellen die Mitteilung gelangen läßt, daß sämtliche Vertragsparteien den Vertrag unter-
Wiever ein NattorralsorSaNft ermordet
Berlin, 9. September. iDas Verkehrslvkal der Nationalsozialisten in der Gneisenaustraßie 17 wurde heute gegen 23 Uhr von Kommunisten überfallen. Die Nationalsozialisten wurden unerwartet von -er Straße aus durch die offene Tür beschossen. Mehrere Nationalsozialisten wurden schwer verletzt. Es handelt sich bei den Verletzten um Karl Seelig aus der Aeimstraße 9, der einen rechten Hüftschuß erhielt, Hermann Tielsch aus der Friesen- straße 23, der einen Bauch- und einen Kopfschuß bekam und seinen Verletzungen erlegen ist, Hermann Ihlen-- feld, Mariendorferstraße 2, der zwei Schüsse in den linken Oberschjenkel erhielt und Hermann Abholz aus der Arndtstraße, der ebenfalls zwei Schüsse in den rechten Unterarm erhielt. Sämtliche Verletzte wurden dem Urban--Krankenhaus zugeführt. Sechs Kommunisten wurden zwangsgjestellt und noch in der Nacht verhört.
zeichnet haben. Ger maßgebende Text des Stillhalte- AbkoMmyns, einschließlich Mantelvertrag, wird bekanntgegeben werden, sobald der Vertrag in Kraft getreten ist.
„Aigoro" warnt vor den Soffen RaziS
Paris, 8. Sept. Der „Figaro" greift aus Berlin stammende Gelrüchte auf, wonach die Nationalsozialisten die Absicht hätten, die französischen Minister bei ihrem Besuch in Berlin auszupfeifen und eine Kundgebung gegen sie zu veranstalten. Man müsse sich fragen, so sagt das Blatt, ob Laval unter diesen Umständen nur aus Ehrgeiz trotzdem an seinem Programm festhalten würde. Wenn man eingeladen sei und der Herr des Hauses mitteile, daß der Besucher Gegenstand einer feindlichen Kundgebung werde (?), so habe man weiter nichts zu tun, als diesen Besuch zu unterlassen, (sehr richtig!) Außerdem sei Brünin letzten Endes nach Paris gekommen, um eine Anleihe zu erwirken. Ein Geschäftsbesuch erfordere keinen Gegenbesuch. Laval und Briand hätten als Vertreter Frankreichs nicht das Recht, sich in Berlin einer feindlichen Kundgebung auszusetzen. Sie würden dadurch Frankreich bloßstellen und außerdem nur die Rolle der Ueber- vorteilten (!) in einer Annäherungskomödie spielen» bei der Frankreich alle seine Garantien und sein Geld gegeben habe.
Geldte und Düffterverg steilen Gteaffantras
wegen Aufruf -er preußischen Regierung gegen Volksentscheid
Berlin, y. September, wie Rechtsanwalt Dr. Loerling mitteilt, habe er im Ruftrage der Bundesleitung des Stahlhelms, Seldte und Düsterberg, wegen zahlreicher Behauptungen in dem von der preußischen Regierung den Zeitungen auf Grund der Notverordnung kurz vor dem Volksentscheid zum Rbdruck zugegangenen Rufruf und wegen in diesem enthaltener formaler Beleidigungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Es werde Durchführung der Sache im Dffizialverfahren verlangt, da bekannte Führer des nationalen Deutschlands sich eine überall verbreitete Bezeichnung als „gewissenlos" ebenso wenig gefallen zu lassen brauchten, wie Verdächtigungen ihrer politischen Ziele.
Frrek Heute tu Vreruenk