Ausgabe 
(10.9.1931) Nr. 99
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Verlagsort Bremen. Herausgeber: Kurt Thiele Verlag: Bremer Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschäftsstelle und Re­daktion: Bahnhosstratze 26. Sprechstunden der Redaktion: Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr. — Fernsprecher Domsheide 25878

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Vor einem neue« Kulturkampf

Ein verhängnisvoller Vifthofserlatz

Mainz, 10. September.

Ger Bischof von Mainz hat das kirchliche Be­gräbnis für den an eistem Herzschlag in Mainz ver­storbenen nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten Gemeinde! verweigert.

Ueber die Gründe, die zu diesem Verhalten ge­führt haben, veröffentlich der Generalvikar der Diözese in Mainz, Dr. Mayer, eiche Erklärung, in der es heißt:

„Die deutschen Bischöfe haben übereinstimmend den Nationalsozialismus als Irrlehre verurteilt, weil er in seinem geschriebenen und ungeschriebenen (!) Programm Sähe enthält, die der katholischen Lehre widersprechen. Es ist deshalb keinem Katholiken mehr erlaubt, dirr NSDAP. als eingeschriebenes Mitglied anzugehören.

Wer sich um dieses Verbot nicht kümmert und in die Partei eintritt und sogar als Führer für sie wirkt, kann kein kirchliches Begräbnis erhalten, sei es dsnn, daß er vor seinem Tode kundtut, daß er seinen Ungehorsam bereut. Dieses Gesetz gilt für jeden Katholiken, mag er Fürst oder Bett­ler, reich oder armi, Abgeordneter oder einfacher Bürger sein. Da im vorliegenden Fall kein Grund vorlag, Milde walten zu lassen, mußte nach der Strenge des Gesetzes Verfahren werden."

Wir geben diesen Erlaß eines deutschen Bischofes zunächst ohne Kommentar wieder, bis die Stellung­nahme der Röichsleitung vorliegt. Aber wir können wohl schon heute sagen, daß die NSDAP. bei grund­sätzlicher Anerkennung dieses Erlasses von der gesamten katholischen Kircho neuen und sehr schweren Kämpfen entgegengeht, die sie um Deutschlands Zukunft, auch um das politische und kulturelle Wohl von Millionen

deutscher Katholiken siegreich zu Ende führen muß. Es ist nicht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte, daß deutsche Bischöfe die gefährlichsten Feinde ihres eige­nen Vaterlandes geworden sind, dem sie selbst einen dreißigjährigen Bürgerkrieg aufgezwungen haben.

Am letzten Sonnabend hatten wir von einem katho­lischen Sachkenner das Problem Nationalismus und Rom behandeln lassen und dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sich die politische Macht der katholischen Kirche grundsätzlich nicht davon überzeugen lassen will, daß der Nationalsozialismus dem katholischen Glau­ben absolut neutral und unvoreingenommen gegenüber­steht. Damit ergibt sich für uns die Zwecklosigkeit eines Versuches, den in dem bischöflichen Erlaß erhobenen Vorwurf, Irrlehrer zu sein, zu widerlegen.

Wir unterstreichen nur noch die Tatsache, daß Gau­leiter Gemeinder stets ein gewissenhafter, überzeugter und treuer Katholik gewesen ist, der noch kurz vor sei­nem Tode in seiner Heimatgemeinde kommuniziert hat. Er hat nie und bei keiner Gelegenheit die Kirche oder gar den Glauben angegriffen, sondern sich immer als treuer Katholik bekannt.

Bei den Bemühungen der NSDAP., die Ver­weigerung des kirchlichen Segens rückgängig zu machen, hat Generalvikar Dr. Mayer schließlich festgestellt, daß das Wirken innerhalb der NSDAP. den Ausschluß des Verstorbenen von den Sakramenten und von einem kirchlichen Begräbnis zur Folge habe, ohne Rücksicht auf die Qualität der Persönlichkeit und anf sein Leben und sein Handeln im übrigen.

Damit stellt also der Bischof von Mainz den Na­tionalsozialist der in opferbereiter Liebe sein Alles ein­setzt für sein Volk noch tiefer als jeden ärgsten Ver­brecher, dem der kirchliche Segen nicht verwehrt wird.

Wir halten wie gesagt in unserem Urteil zurück und begnügen uns, die Tatsachen festzustellen und auf die Folgen hinzuweisen, die dem deutschen Volke hier­durch drohen und für die allein die katholische Kirche verantwortlich sein würde. -art.

Frankreieh S rieht Handelsvertrag

Die französische Rjegierung hat die Einfuhr von Wein und Holz nach Frankreich unbefristet verboten. Dadurch wird vor allem der süddeutsche, in erster Linie der badischje Holzexport betroffen. Für Baden lann man von einer ruinösen Wirkung der Verbote sprechen. Da aber auch andere deutsche Länder betroffen sind, ist bei dien deutschen Forstverwaltungen eine große Beunruhigung übler den französischen Schritt entstanden.

Zunächst hatte man gehofft, daß noch gewisse zu­sätzliche Lieferungen von Holz zu den im deutsch-fran­zösischen Handelsvertrag festgesetzten Kjvntingenten' möglich wären. Dies ist jedoch durch eine französische Zusatzbestimmung unterbunden worden, in der die französische Regierung erklären ließ, das deutsche Holz­kontingent sei bereits im Januar erschöpft worden und weitere Mengen könnten nicht mehr bewilligt werden. An den zuständigen deutschen Amtsstellen wird erklärt, daß es sich hier um eine Sprengung des deutsch-fran­zösischen Handelsvertrages handele, denn es sei zwar im beiderseitigen Handelsvertrag vorgesehen, daß aus lebenswichtigen Interessen gewisse Verbote für Einzel­artikel vorübergehend erlassen werden könnten, doch das

französische Einfuhrverbot sei unbefristet, und es könne von Frankreich auch nicht damit begründet werden, daß die „höhe" Ziffer der französischen Erwerbslosen, Frankreich habe

noch nicht einmal 80000 Erwerbslose

und die niedrige Preislage die Existenz der französischen Interessengruppen gefährde.

Die Reichsregierung wird nun offizielle Verhand­lungen mit der französischen Regierung über Zurück­nahme dieser Einfuhrverbote einleiten,

GtMhotte-Rvkonnnen

von den deutschen Stellen unterzeichnet!

Berlin, 9. Septestrber.

Gas Stillhalte-Abkommen ist heute durch die drei beteiligten deutschen Stellen — Reichsbank, Deutsche Golddiskontbank und Bankenkomiteie — unterzeichnet worden.

In Kraft tritt das Abkommen an dem Tage, an dem die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich an die beteiligten Stellen die Mitteilung gelangen läßt, daß sämtliche Vertragsparteien den Vertrag unter-

Wiever ein NattorralsorSaNft ermordet

Berlin, 9. September. iDas Verkehrslvkal der Nationalsozialisten in der Gneisenaustraßie 17 wurde heute gegen 23 Uhr von Kommunisten überfallen. Die Nationalsozialisten wur­den unerwartet von -er Straße aus durch die offene Tür beschossen. Mehrere Nationalsozialisten wurden schwer verletzt. Es handelt sich bei den Verletzten um Karl Seelig aus der Aeimstraße 9, der einen rechten Hüftschuß erhielt, Hermann Tielsch aus der Friesen- straße 23, der einen Bauch- und einen Kopfschuß bekam und seinen Verletzungen erlegen ist, Hermann Ihlen-- feld, Mariendorferstraße 2, der zwei Schüsse in den linken Oberschjenkel erhielt und Hermann Abholz aus der Arndtstraße, der ebenfalls zwei Schüsse in den rechten Unterarm erhielt. Sämtliche Verletzte wurden dem Urban--Krankenhaus zugeführt. Sechs Kommu­nisten wurden zwangsgjestellt und noch in der Nacht verhört.

zeichnet haben. Ger maßgebende Text des Stillhalte- AbkoMmyns, einschließlich Mantelvertrag, wird be­kanntgegeben werden, sobald der Vertrag in Kraft ge­treten ist.

„Aigoro" warnt vor den Soffen RaziS

Paris, 8. Sept. Der „Figaro" greift aus Berlin stammende Gelrüchte auf, wonach die Nationalsozi­alisten die Absicht hätten, die französischen Minister bei ihrem Besuch in Berlin auszupfeifen und eine Kundgebung gegen sie zu veranstalten. Man müsse sich fragen, so sagt das Blatt, ob Laval unter diesen Um­ständen nur aus Ehrgeiz trotzdem an seinem Programm festhalten würde. Wenn man eingeladen sei und der Herr des Hauses mitteile, daß der Besucher Gegenstand einer feindlichen Kundgebung werde (?), so habe man weiter nichts zu tun, als diesen Besuch zu unterlassen, (sehr richtig!) Außerdem sei Brünin letzten Endes nach Paris gekommen, um eine Anleihe zu erwirken. Ein Geschäftsbesuch erfordere keinen Gegenbesuch. La­val und Briand hätten als Vertreter Frankreichs nicht das Recht, sich in Berlin einer feindlichen Kund­gebung auszusetzen. Sie würden dadurch Frankreich bloßstellen und außerdem nur die Rolle der Ueber- vorteilten (!) in einer Annäherungskomödie spielen» bei der Frankreich alle seine Garantien und sein Geld gegeben habe.

Geldte und Düffterverg steilen Gteaffantras

wegen Aufruf -er preußischen Regierung gegen Volksentscheid

Berlin, y. September, wie Rechtsanwalt Dr. Loerling mitteilt, habe er im Ruftrage der Bundesleitung des Stahl­helms, Seldte und Düsterberg, wegen zahlreicher Behaup­tungen in dem von der preußischen Regierung den Zeitun­gen auf Grund der Notverordnung kurz vor dem Volks­entscheid zum Rbdruck zugegangenen Rufruf und wegen in diesem enthaltener formaler Beleidigungen bei der zustän­digen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Es werde Durchführung der Sache im Dffizialverfahren verlangt, da bekannte Führer des nationalen Deutschlands sich eine über­all verbreitete Bezeichnung als „gewissenlos" ebenso wenig gefallen zu lassen brauchten, wie Verdächtigungen ihrer poli­tischen Ziele.

Frrek Heute tu Vreruenk