Ausgabe 
(12.8.1931) Nr. 74
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bljtckwoLsi, 12. August 19)1 I^r. 74

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Gin Büffel für dte ^entrumSminister

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breuwrUattonalsozialUMeZeitung

pwMamtUedes Organ der tzremer Nationalsozialisten

Verlagsort Bremen. Herausgeber: Kurt Thiele. Verlag: Bremer Nationalsozialistische Zeitung, Kurt Thiele. Geschiisisstelü und Re­daktion: Bahnhofstratze 26. Sprechstunden der Redaktion: Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr. — Fernsprecher Domsheide 25878

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Do«H 200 Millionen AayreStridut

Steuer MuSvcrkaufSplan für vte veutfkyc Industrie Meue Knebelung unserer irresse

Ein «nniSgtther VorsMlas

Tributzahlung durch Ausverkauf der Industrie?

London, 11. August. Der frühere Staatssekretär , der amerikanischen Kriegsschuldenkommission Garrard 7 Winston ist in London eingetroffen und äußerte sich -> über die Reparationsfrage dahin, daß zur Lösung des Schuldenproblems zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden müßten: 1. Die Mittel zu finden, um 7 ! die deutsche Industrie mit langfristigen Krediten zu i versorgen und um die gegenwärtige ungesunde Me- t thode der kurzfristig geliehenen Gelder, die in der Jn- t dustrie festgefroren sind, zu beseitigen. 2 . Die Fortsetzung § der Reparations- und Schuldenzahlungen der Erhal- j tung der deutschen Wirtschaft anzupassen.

Winston entwickelte nttn einen Plan, nach dem 5 die deutsche Industrie der deutschen Regierung Obli-

- gationen gegen aus Steuern einkommende Gelder ver- ! kaufen soll, die dann als eine Art Sicherheit an die

- Gläubigermächte für Tribute weitergeleitet werden sol­len; diese sollen die Obligationen auf den Markt brin^ gen, wenn das Vertrauen in Deutschland wieder­hergestellt ist. Gleichzeitig soll die deutsche Industrie im Werte von etwa 10 Milliarden ihres Kapitals neue

' Stammaktien ausgeben, die einer Holdinggesellschaft

- übertragen werden, die Aktien ausgeben kann, die « vom Ausland gekauft werden können.

Damit wäre der Ausverkauf der deutschen Indu­strie an das Ausland besiegelt.

Das Londoner Crgevnrs

London, I I. August. Aus den Beschlüssen der Londoner Sachverständigen ergeben sich folgende praktische Folge­rungen:

I. Deutschland bezahlt zunächst weiter die Zinsen auf die vawes- und Poung-Anleihe, die an sich durch das hoover- Moratorium nicht berührt werden. Es bezahlt ferner die gemischten Ansprüche (mixed claims) an die Amerikaner in höhe von rund 40 Illill. RM. jährlich und endlich die For­derungen der Belgier, die sich aus dem Markabkommen in höhe von rund 20 Mill. RM. im Jahr ergeben, insgesamt 20V Mill. RM. jährlich.

Die Amerikaner haben den Standpunkt vertreten, daß die gemischten Ansprüche keine zwischenstaatlichen, sondern eine Art privatschulden sind, andererseits leistet Amerika auf Grund des Freigabeabkommens Zahlungen an Deutsch­land, die im laufenden Jahre erheblich sind und die höhe der gemischten Ansprüche überschreiten.

k. Während des hoover-Iahres erfährt Deutschland eine Entlastung von 1 593 675 276 RM. Dieser Betrag wird bis zum 1. Iuli 1933 zinslos aufgeschoben und von da in zehn Jahreszahlungen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von etwa 3 v. h. zurückgezahlt.

Der Zinssatz von 3 v. h. ist auf Grund des Durch­schnittes der Zinshöhen auf die amerikanischen inneren Staats­anleihen ermittelt worden, der im gegenwärtigen Augen­blick 3>/s v. h. beträgt. Er ist nur vorläufig festgesetzt und hängt letzten Endes auch noch von der Zustimmung des amerikanischen Kongresses ab, di ewieder mit der Regelung zwischen Amerika und seinen interalliierten Schuldnern ini Zusammenhang steht.

3. Bei der Erörterung der Frage, ob die Rückzahlungen der gestundeten Annuität aufschiebbar oder unaufschiebbar sein sollen, mußte sich die Abordnung damit abfinden, daß sie, genau wie beim Poungplan, unaufschiebbar bleiben.

Aber die deutsche Regierung hat allgemein zum Ausdruck ge­bracht, daß sie zu der deutschen Zahlungsfähigkeit keine Stellung nehmen könne, zumal diese Frage nicht unter die Zuständigkeit des Ausschusses falle. Sie bleibt also für spätere Verhandlungen offen.

4. hinsichtlich der Eisenbahnobligationen, die die Garan­tie für die 660 Mill. des ungeschützten Teiles der Jahres- zahlungen abgeben, ist vereinbart worden, daß auch hier eine Rückzahlung in >0 Jahresraten mit 3 v. h. Zinsen ab 15. Juli 1933 erfolgt.

Rm Z5. jeden Monats werden je 55 Millionen bei der VJZ. vom Reich eingelegt, die von der BJZ. der Eisenbahn wieder zugeführt werden. Diese händigt dafür Schuldscheine an die BJZ. aus und gibt das Geld zum 1. jeden Monats an das Reich zurück, ist dafür aber von der monatlichen Reparationssteuer befreit.

Die Reichsregiernng übernimmt die Garantie für die Erfüllung der Verpflichtungen der Reichsbahn aus dem ge­währten Darlehen. Die Gläubigermächte dürfen die Schuld­scheine, die sie von der BJZ. erhalten, nur an öffentlichen Kassen ,Anstalten oder Einrichtungen abtrennen bezw. dis­kontieren oder verpfänden, die sich verpflichten, daß sie diese nur wieder an gleichartige Institute weitergeben. Diese Regelung bedeutet also. daß die Eisenbahn tatsächlich erneut zu einem Pfande geworden ist. Sie geht in ihren Grund­zügen wieder auf den Dawesplan zurück, was bei späteren Verhandlungen von Wichtigkeit werden kann.

5. Die meisten Schwierigkeiten bereitete die Frage der Sachlieferungen. Es sind gewisse Grundsätze aufgestellt, deren praktische Durchführung in die Hände der Sachlieferungskom- missare in Paris gelegt wird. Es wurde vom Ausschuß an­erkannt, daß eine Belastung des Staatshaushaltes oder der Wirtschaft durch die Sachlieferungen nicht eintreten dürfte.

Die bei der VJZ. vorhandenen Sachlieferungskredite sollen, soweit sie ausreichen, zunächst zur Durchführung der bereits genehmigten Verträge verwandt werden. Wie nach Aufbrauch der Mittel der BJZ. die Finanzierung von dann noch laufenden Verträgen erfolgen soll, steht noch nicht fest. Diese Frage müßte offen bleiben, weil u. a. auch die Lage bei den verschiedenen Verträgen und in den einzelnen Ländern zu sehr voneinander abweiche. Die Gläubiger haben sich verpflichtet, so weit wie möglich Mittel zu finden, um den Aufschub laufender Verträge zu verhindern. Leim Aufbrauch der Kreditmittel und mangels geeigneter Finanzierungsmög­lichkeiten haben sie jedoch das Recht, die Ausführung bereits genehmigter Verträge bis zum 3V. Juni 1932 aufzuschieben.

Drünrngs KopsttrSsehe

Die drei preußischen Ieutrumsminister geladen.

Berlin, 11. August. Der Vorsitzende der Deutscheit Zentrumspartei hat den geschäftsführenden Vorstand der Partei für Mittwoch vormittag zu einer Sitzung nach Berlin eingeladen. An dieser Sitzung, auf der die politische Lage besprochen werden soll, werden auch die preußischen Zentrumsminister teilnehmen.

Dieser Sitzung des Zentrums sieht man in poli­tischen Kreisen mit großem Interesse entgegen, darf man doch annehmen, daß die drei Herren Schmidt, Hirtsiefer und Steiger, die ihre Namen, wie sie selbst bekennen, in vollem Bewußtsein der damit verbun­denen Verantwortung unter die von rein marxistischen Gedankengängen getragene Kundgebung der preußischen Staatsregierung gegen den Volksentscheid gesetzt ha­ben, in der Mittwochsitzung keine angenehmen Dinge zu hören bekommen werden.

Die Knebelung unserer HSresse

Kyritz, 11 . August. Der Oberpräsident von Pom­mern verbot das „Kyritzer Kreisblatt" auf 14 Tage.

Augsburg, 11. August. Nachdem bereits vor kur­zem die „Neue National-Zeitung", das Kampfblatt der NSDAP., Gau Schwaben, verboten war, erfolgte nun durch die Polizeidirektion Augsburg ein neuerliches Verbot für 8 Tage.

IserlohiN, 11. August. Der „Jserlohner Kreisan­zeiger" wurde vom Oberpräsidenten der Provinz West­falen für die Dauer von vier Wochen verboten. Und dabei steht die Zeitung der Deutschen Volkspartei nahe und ist gerade bisher durch ihren im bürger­lichen Sinne „vornehmen" Ton aufgefallen. Das Blatt hatte ein Inserat des Stahlhelms gebracht.

Ingolstadt, 11. August. Die Regierung von Ober­bayern, Kammer des Innern, hat die in Ingolstadt er­scheinende nationalsozialistische Tageszeitung „Der Do­naubote" auf die Dauer von 8 Tagen bis 14. August verboten.

Memmingen, 11. August. Die nationalsozialistische Tageszeitung „Allgäuer Beobachter" wurde wegen eines in Nr. 171 erschienenen Artikels „Vormarsch in Oberschwaben" beschlagnahmt.

Breslau, 11. August. Die „Schlesische Zeitung" in Breslau wurde auf 14 Tage, vom 11 . bis 25. August, verboten. Das Verbot wird begründet mit dem am Sonntag in der Schlesischen Zeitung unetr der Ueberschrift „Abrechnung" erschienenen Leitartikel, in dem eine Herabsetzung des Ansehens der gegenwär­tig bestehenden StaatsforM gesehen wird. Die Schlesische Zeitung hat gegen das Verbot Beschwerde eingelegt.

Neue Drohungen gegen HSollHeloffiASere

Berlin, 11. August. Linksradikale Klebekolonnen hatten in der Nacht zum Dienstag in der Nehringstraße in Charlottenburg Zettel mit politischen Aufschriften an­geklebt. Eine Schupöstreife bemerkte die Zettel und entfernte sie. Bei einer Streife durch die Nehringstraße entdeckte die Streife, wie von Seiten der Polizei mit­geteilt wird, neue Zettel, die folgenden Inhalt haben: „Erlaubst Du Dir noch einmal, Du grüner Junge, die Zettel abzureißen, folgst Du Deinen Gesinnungslum­pen Anlauf und Lenk". Die Beamten entfernten auch diese Zettel und fanden bei ihrer Rückkehr einen neuen Zettel: „Lenk — tzusarenede — Anlauf — Schweins­böcke, — Provokateure vom Bülowplatz, die ihren Tod durch eigenes Verschulden herbeigeführt haben. Die Warnung erfolgt zum letzten Male. Nochmaliges Ent­fernen der Zettel wird mit - - - bestraft". Die

Täter konnten nicht ermittelt werden.

Einer der Riörder verynfiei?

Berlin, 11. August. Auf Grund einer Anzeige verhaftete die Polizei am Dienstag im Hause Hirten) straße 16 einen Mann, der an dem Mord an den Po­lizeioffizieren beteiligt sein soll. Da sich in sener Woh­nung Waffen und Munition fanden, wurde sofort das ganze Haus und die umliegenden Gebäude nach Waffen durchsucht. Ueber das Ergebnis kann die Polizei noch keine Auskunft geben.