Ausgabe 
(2.4.1931) Nr. 22. (Nr. 22/22)
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Nr. 22-22

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unter schärfster Ginhaltung der Gesetze.

Maulkorbgesetze für das erwachende Deutschland.

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-s- Am letzten Sonnabend hat der Reichspräsident auf Grund des Art. 48 eine Verordnung zur Be­kämpfung politischer Ausschreitungen erlassen, die die Befugnisse der Behörden in einer großen Anzahl von Fällen erheblich erweitert. Die Notverordnung glie­dert sich in 3 Abschnitte und zwar behandelt der erste Abschnitt Vereins- und versammlungsrechtliche Fra­gen, der zweite Abschnitt Fragen des Presserechts und im dritten Abschnitt werden die Zuständigkeit und das Verfahren selbst geregelt.

In dieser Notverordnung wird unter anderem be­stimmt, daß öffentliche politische Versammlungen sowie alle Ansammlungen und Umzüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vorher der Ortspolizei an­gemeldet werden müssen. Sie können bei vorliegenden Voraussetzungen verboten werden, vor allem dann, wenn zu Ungehorsam gegen Gesetz und Anordnungen der Behörden aufgefordert und angereizt wird, wenn der Staat oder seine leitenden Beamten beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, oder eine ^ Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Die gleichen , Vorschriften gelten für politische Umzüge auf Lastwagen

Unterlassung der Anmeldung oder öffentliche Auf- l reizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis nicht ü unter 3 Monaten bestraft. Wer unberechtigterweise TxsMl Schußwaffen führt, wird mit Gefängnis nicht unter § 6 Monaten bestraft.

Unter anderem bestimmt Paragraph 8, daß für Po­st Ntische Vereinigungen das Tragen einheitlicher Klei- i düng oder Abzeichen verboten werden kann. In einem K weiteren Paragraphen wird bestimmt, daß Plakate und ^Flugblätter, welche die öffentliche Sicherheit und Ord­nung gefährden, beschlagnahmt und eingezogen werden können. Plakate und Flugblätter politischen Inhalts »sind mindestens 24 Stunden vor der Verbreitung der »zuständigen Polizeibehörde zur Kenntnisnahme vor­zulegen.

Der Reichsminister des Innern kann die oberste Landesbehörde um die Auflösung einer Vereinigung und Verbot des Uniformtragens oder um das Verbot einer periodischen Druckschrift ersuchen. Um aber diese Verordnung überhaupt durchführen zu können, ist es notwendig, daß die im Artikel 48 Absatz 2 der Reichs­verfassung genannten Grundrechte, für die Geltungs­dauer dieser Notverordnung in dem, zu ihrer Durch­führung erforderlichen Umfang außer Kraft gesetzt wer­den. Es sind nunmehr außer Kraft gesetzt worden die -Artikel 114-15-17-18, 123-24-53, welche sich mit der Freche,t der Person, Unverletzlichkeit der Versammlung, Unverletzlichkeit der Wohnung, Unverletzlichkeit des

Brief- ,Post- und Telegraphengeheimnisses, das Recht der freien Meinungsäußerung, Verbot der Zensur, der Versammlungsfreiheit und Gewährleistung des Eigen­tums befassen.

Soweit ist also nun schon die Regierung, daß sie es heute fertig bringt, die von ihr aufgestellte und hei­lig gesprochene Verfassung durch eigene Notverordnun­gen wieder außer Kraft zu setzen und wozu geschieht das alles??

Der Grund für eine derartige Erweiterung der Notverordnung ist doch nur gar zu durchsichtig. Wir wenden uns jedenfalls mit aller Entschiedenheit gegen diesen neuen Maulkorb. Wir fordern die Einberufung des Reichstags und erwarten von dem Herrn Reichs­präsidenten, daß er sich nicht einseitig von den Trägern dieses Systems beraten läßt. Diese Notverordnung rich­tet sich in jeder Form gegen die nationalsozialistische Bewegung und hat man ihr auch eine sehr dehnbare Fassung gegeben. Unserem Protest haben sich nicht nur die Deutschnationalen angeschlossen, sondern eben­falls hat die Landvolkpresse an der Notverordnung scharfe Kritik geübt.

Als die Väter dieser Notverordnung stehen die schwarze- und die goldene Internationale wieder ein­mal Arm in Arm zusammen. Volksfremde und volks­feindliche Gruppen haben die Reichspräsidenten zu sei­ner Unterschrift veranlaßt, die zu einem neuen Maul­korb für den Nationalsozialismus geworden ist, denn es wird wohl kaum jemand so vermessen sein, anzu­nehmen, daß diese Notverordnung zur Steuerung einer Not erlassen wurde. Es wird sich wahrscheinlich auch niemand einbilden, daß man mit solchen Kunst­stücken Arbeit und Brot schaffen kann. Man wäre höch­stens dazu in der Lage, den Ausdruck Not-Verordnung gelten zu lassen, unter der Voraussetzung, daß durch diese Verordnung die höchste Not des schwarz-roten Systems zum Ausdruck kommt.

Aber all das kann uns nicht schrecken, je schärfer man den Kamps gegen uns aufnimmt, um so fester schließen wir uns zusammen. Nichts kettet Menschen mehr aneinander, als gemeinsame Not. Letzten Endes können wir uns ja nur darüber freuen, daß man der nationalsozialistischen Bewegung so viel Beachtung schenkt, sie als Gefahr herausstellt, anfeindet und be­kämpft. Bitter traurig müßte es für uns sein, wenn man nicht mehr über uns spräche, wenn man nicht mehr neue Notverordnungen und Paragraphen schüfe, um uns mundtot zu machen. Würde man sich nicht mehr um uns kümmern, dann hätten wir uns damit selbst den Beweis geliefert, daß wir als Kämpfer für ein neues 3. Reich ausgespielt haben.

Gottlosen-ProyWM dennsch erlaubt!

Berlin, 30. März. Noch nicht einmal 24 Stun- n nach der Bekanntmachung der vom Reichspräsiden- n von Hindenburg unterzeichneten 1. Notverordnung lach der neuerlichen Ausschaltung des Reichstages bis um 13. Oktober, die sich „Notverordnung zur Befrie­digung des politischen Lebens" nennt und angeblich nur ^n Zweck verfolgen soll, die bolschewistische Gottlosen- wropaganda zu unterbinden,

!fa,ü> im Berliner Sportpalast am gestrigen Sonntag- vormittag die „Jugendweihe der proletarische,» Frei­denker" statt.

.Kein Reichsminister des Innern, kein Severing und kein Berliner Polizeipräsident nehmen aber An­stoß daran. Wie unsere Berliner Schriftleitung am Sonnabendnachmittag auf fernmündliche Anfrage be- reits von der Pressestelle des Polizeipräsidiums er- fuhr, war trotz dieser neuen, angeblich gegen die Gott- t^xOsen gerichteten Notverordnung (die man aber gegen D die Nationalsozialisten mit voller Schärfe anwenden

wird!), die Gottlosenkundgebung her proletarischen Freidenker erlaubt worden, und diese Erlaubnis wurde erteilt, obwohl nach den öffentlichen Plakat- anschlägen mit dieser „Jugendweihe" ausdrücklich „Gottlosen-Ausstellungen" verbunden wurden.

Lediglich gegen ,/sowjetistische" Kundgebungen an den Osterfeiertagen will man mit der neuen Notver­ordnung vorgehen. Am Palmsonntag aber haben die Zentrums- und sozialdemokratischen Notverordnungs- freunde noch einmal ein Auge zugedrückt, d. h. der bolschewistischen Verseuchung von tausend und aber­tausend Berliner Arbeiterkindern freien Laus gelassen! Und das im gleichen Augenblick, wo der Berliner Po­lizeipräsident nationalsozialistische Jugendkundgcbun- gen, die keinen anderen Zweck haben, als die deutsche Jugend im deutschen Geist zu erziehen, verbot!

Unsere Redner dürfen also nicht zur deutschen Ju­gend sprechen in der Acra eines sogenannten „nakio- naken Frsntkämpferkabinetts Briining" und zur Zeit der Herrschaft -er Zentrums-„Christen".

Wieder el»e Löge Wevmgert.

Die Linkspresse verbreitet einen Brief, der meinen Namen als Unterschrift trägt, nach wekchem von einer Reihe mit Namen genannter Firmen, deren Inhaber ebenso wie namentlich genannte Direktoren Parteige­nossen sein sollen, Kampfschatzspendcn eingegangen seien. Der Brief ist eine Fälschung. Ich habe nie­mals einen derartigen Bries geschrieben. Die darin ge­nannten Firmen, deren Inhaber oder Leiter, ebenso wie die genannten Direktoren, haben keinerlei finan­zielle oder sonstige Znwcndnngen an mich oder. die N.S.D.A.P. direkt oder iitdirekt getätigt. Die Inhaber, Leiter und Direktoren sind oder waren nicht Mitglieder der N.S.D.A.P. Sie si,U> mir sämtlich unbekannt.

Ich habe gegen den Urheber der Fälschung Straf­anzeige erstatte l.

gez. Adolf Hitler.

Av Nt.-ssz. Präsident des Danziger Bölkstages.

Dan zig, 26. März. Am Donnerstag wurde in der Vollsitzung des Danziger Bölkstages mit 34 Stim­men der Bürgerlichen und Nationalsozialisten gegen 7 Stimmen der Kommunisten der bisherige erste Vize­präsident v. Wunk (Nat.-Soz.) zum Präsidenten des Bölkstages gewählt. Die Sozialdcmokraten beteiligten sich nicht an der Wahl niw verließen unter Protest den Saal. Der bisherige Präsident des Danziger Bolks- tages, der Sozialdemokrat Gehl, hatte kürzlich ein Mißtrauensvotum erhalten niid war infolgedessen zu­rückgetreten.

Otto Ishannsen zur NSDAP. übergetreten.

Der Vorsitzende des Kreisbauernbundes Norderd-ich- marschen und Führer der Riesenkundgebung des schles- wigholsteinischen Bauerntums im Januar 1928 Otto Johannsen jr., Neuhof bei Büsum, ist zur NSDAP. übergetreten und der Ortsgruppe Büsum eingegliedert worden.

Die'SMelgelder.

Kleine Anfrage des Abg. Kube (NSDAP.)

Bekanntlich hat das Polizeipräsidium in Bochum 8 Monate lang durch den Stadtverordneten Boß monat­lich je 306 RM. an die Sturmabteilung der Natio­nalsozialistischen Teutschen Arbeiterpartei in Bochum unfreiwillig gelangen lassen.

Die Veröffentlichung dieser Tatsache veranlaßt die Polizeibehörden Westfalens, dem Stadtverordneten Doß jede Rcdetätigkeit zu unterbinden. Das widerspricht den Bestimmungen der Weimarer Verfassung und auch den Bestimmungen der Verfassung des Freistaates Preußen.

Fn die Angelegenheit Voß sind neben den von mir bereits in einer früheren kleinen Anfrage erwähnten führenden Beamten per Bochumer Polizei auch die Herren Ministerialdirektor Dr. Klausener und Ministe- rialrat Dr. Jahnisch verwickelt.

Ich frage das Staatsministerium:

1. Billigt es das Verhalten des Ministerialrat Dr. Jahnisch und Ministerialdirektor Dr. Klausener der der geldlichen Unterstützung der Bochumer S.A. der Natio­nalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei im Fall Voß?

2. Ist es bereit, auch nach dem Ausscheiden des Stadtverordneten Voß die 300 RM. monatlich an die S.A. der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter­partei in Bochum weiterzuzahlen?

Wenn nicht, warum nicht?

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