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Nr. 15
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7. März
1931
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Die Wahrheit über Brannschweig.
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Was in den letzten Tagen von der allgemeinen Presse über die Wahlergebnisse in Braunschweig zusammengelogen wurde, geht auf keine Kuhhaut. Und wir müssen zu dem Schluß kommen, daß die Meldungen bewußt mit falschen Vergleichsziffern gebracht wurden. Es ist ganz klar und eigentlich müßte man es allgemein bekannt voraussetzen, daß die Reichstagswahlkreise, die durchweg zum Vergleich herangeholt wurden, ganz andere sind als Landtags- bezw. Kommunalwahl- kreise. So gehört zum Reichstagswahlkreis auch der Kreis Hannover Süd, d. h. der Reichstagswahlkreis war Hannover-Süd-Braunschweig.
Um den Erfolg des Nationalsozialismus zu fälschen hat also die sogenannte „Presse" bei ihren Meldungen wissentlich falsche Vergleichszahlen angegeben. Rechnet man hinzu, daß rund 140 Gemeinden garnicht gewählt haben, weil sie sich auf eine jeweilige Sondereinheitsliste geeinigt hatten, so steht fest, daß die Nationalsozialisten rein zahlenmäßig einen Zuwachs von 25 v. H. hatten, und nicht, wie man sich im Allgemeinen aus Berlin melden ließ, 2 bis 3 v. H.
So sieht das Braunschweiger Wahlergebnis in Wirklichkeit aus und wir erwarten von unsern Lesern und Freunden zunächst, daß sie die Art der Berichterstattung sich vorsorglich merken und überall diese Methode der demokratischen Unwahrhaftigkeit anprangern.
Warum läßt man sich noch länger diese wissentli
UngriNOerbsr unrechtmäßig!
Das Reichsgericht hat auf die Beschwerde des „An- aüiff" wegen des Verbots durch Polizeipräsidenten Grzesinski entschieden, daß das Verbot unrechtmäßig erfolgt ist.
In der Begründung der Entscheidung des Reichsgerichts heißt es:
„Der preußische Minister des Innern Hat die Beschwerde dem Reichsgericht vorgelegt, wo sie am 20. Februar 1931, also nach Ablauf des Verbots, eingegangen ist. Zunächst ist festzustellen, daß der Tatbestand des „Verherrlichens" nicht vorliegt. „Verherrlichen" bedeutet mehr als „ausdrücklich billigen" und erfordert, daß die Tat, die verherrlicht werden soll, angepriesen,, äls etwas Rühmliches hingestellt, gefeiert wird. Das ist hier nicht der Fall.
Auch der Tatbestand des „ausdrücklichen Billigens" ist nicht gegeben. Wenn von einer Tat gesagt wird, daß man sie menschlich verstehe, und daß es zu der Tat lammen mußte, so wird die Tat damit noch nicht ge- brlligt. Nicht nur die angewandten einzelnen Ausdrücke, sondern auch der Gesamtinhalt des Artikels laßt, auch bei Beachtung des Umstandes, daß es sich um ein nationalsozialistisches Kampfblatt handelt, eine ausdrückliche Billigung im Sinne der Ausführungen IN der Entscheidung RGSt. Band 57. Seite 380 nicht erkennen."
Der „Angriff" wird natürlich auf Grund dieser Rerchsgerichtsentscheidung eine Schadenersatzklage gegen das Berliner Polizeipräsidium anstrengen.
chen Unehrlichkeiten bieten? Durch Lesen dieser Zeitungen macht man sich selbst schuldig an einer Verbreitung solcher Unwahrheiten!
Anhand dieses Beispieles bringen wir unsern Freunden noch einmal nahe, wie unumgänglich notwendig es ist, unsere eigene Presse zu lesen und für ihre Verbreitung Sorge zu tragen. Es darf heute kein nationalsozialistisches Haus ohne unsere Zeitungen sein. Nach diesen Vorkommnissen muß es geradezu jedem ehrlichen Deutschen eine selbstverständliche Ehrenpflicht sein, sich für die Verbreitung unserer Presse einzusetzen.
Das Gesamtergebnis der Braunschweiger Kom- munalwahlen stellt sich nach der bisherigen Aufrechnung wie folgt:
SPD. Komm.-Wahl 113 210 42 Mand. Landtagswahl 125 586;
Nationalsoz. Partei Komm.-Wahl 84 611 32
Mandate, Landtagswahl 67 762;
Bürgerliche Einheitsliste Komm.-Wahl 64157, 21 Mandate, Landtagswahl 91804;
Komm. Partei Komm.-Wahl 26 232, 7 Mand., Landtagswahl 20 988.
Die hier angeführten Mandate für die Kommunal- wahlen verstehen sich für die 6 Kreise ohne die Stadt Braunschweig, für welche die Mandate noch nicht endgültig berechnet sind.
AlEl Opfer umrrer Sewegimg.
SA -Mann niedergeschlagen.
Hamburg. Am 2. März wurde abends g>egen 7 Uhr der SA.-Mann U. vom Sturm 19 in der Caffa- macherreihe von mehreren Kommunisten hinterrücks niedergeschlagen. Er erlitt erhebliche Gesichtsverletzungen. Die Täter konnten entkommen. Einer der Moskowiter ist B. von der KPD. her noch bekannt.
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SA.-Mann Bischofs seinen Verletzungen erlegen.
Mittelpeilau, 1. März. Am 28. Februar er löste der Tod unseren SA.-Kameraden Gerhard Bischofs aus Peilau von seinem qualvollen Leiden. Rote Mordbestien hatten ihm am 11. Februar die tödlichen Verletzungen beigebracht, denen der unermüdliche und treue nationalsozialistische Kämpfer nun im Alter von kaum 25 Jahren erlag.
Parteibefehl.
Folgende Stürme werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst: Sturm 1, 14, Reservesturm, Sturm der SS., alle in Kassel. Grund: Es besteht der dringende Verdacht, daß mehrere SA.- und SS.-Männer gegen die Befehle des obersten SA.-Führers Adolf Hitler gehandelt haben, die sämtlichen Schuldigen sind augenblicklich aus der Partei auszuschließen.
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. n. SPD. in der Bürgerschaft. Angriff-Berbot unrechtmäßig.
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Oer H«gvär»igen Kmler.
Von C. Linder, M. d. R.
Herr Dr. Köhler von der Zentrumspartei hat sich, Pressemeldungen zufolge, bemüßigt gesehen, im Haushaltsausschuß des Reichstages eine Attacke gegen die nationalsozialistische Presse zu reiten, die angeblich in unverantwortlicher Weise maßlose Gerüchte über Verschwendung von Reichsmitteln durch das Auswärtige Amt verbreite, obwohl im Rechnungsuntersuchungsausschuß diese Behauptungen einer eingehenden Nachprüfung unterzogen worden seien und di.e/e die Haltlosigkeit aller Angriffe ergeben hätten. An dieser Prüfung seien auch nationalsozialistische Abgeordnete — gemeint sind mein Parteifreund Reinhardt und der Schreiber dieser Zeilen — beteiligt gewesen, die von dem Ergebnis der Rechnungsprüfung durchaus befriedigt gewesen seien.
Ich habe dazu folgendes zu erklären:
Herr Dr. Köhler erwähnte im Untersuchungsausschuß, die Nationalsozialisten behaupteten, daß die deutsche Delegation bei der Haager Konferenz 12 000 Mark für Blumenspenden verausgabt hätte. Obwohl wir sogleich erwiderten, daß eine solche, im Hinblick auf die Höhe der Summe schon unglaubhaft klingende Behauptung von der nationalsozialistischen Partei niemals aufgestellt worden sei, wurde trotzdem in eine Prüfung an Hand der vom Auswärtigen Amt gelieferten Unterlagen eingetreten. Hinsichtlich dieses Punktes erklärten wir uns dann für durchaus befriedigt. Niemals aber kann diese für einen Einzelfall abgegebene Erklärung nunmehr auf die gesamte Prüfungstätigkeit ausgedehnt werden. Herr Dr. Köhler wird sich wohl erinnern, daß ich ausdrücklich bekanntgab, daß die Feststellungen des Rechnungsuntersuchungsausschusses für uns durchaus nicht bindend seien, da dem zweimaligen Verlangen nach Vorlage von Originalbelegen nicht stattgegeben'wurde. Herr Dr. Köhler, dessen gutes Gedächtnis ich stets bewunderte, wird wohl auch nicht vergessen haben, daß ich bei Prüfung der Ausgaben für die Haager Konferenz eine Aufstellung jeder einzelnen Ausgabe mit voller Namensnennung — ähnlich der AufsteÜungen im französischen Etat — forderte, jedoch ebenfalls ohne Erfolg.
Aber ganz davon abgesehen, muß ich auch aus anderen Gründen die dreiste Kritik, die Herr Dr. Köhler sich gestatten zu können glaubt, auf das ent- scbiedenste zurückweisen. Denn gerade meine Tätigkeit im Rechnungsunterausschuß hat mich mehr 8 enn je darin bestärkt, daß das Auswärtige Amt mit Groschen der Steuerzahler mehr als' leichtfertig umgeht. Ich brauche nur auf die Feststellungen des Rechnungshofes des Deutschen Reiches zu verweisen, die Herr Köhler doch sehr genau kennt.
Herr Dr. Köhler, ist es vielleicht keine Verschwendung öffentlicher Gelder, wenn z. B. zur Beförderung der deutschen Delegation nach Locarno für rund 40—50 Personen Sonderzüge in Anspruch genommen wurden, die nachweislich allein über 98 000 Mark kosteten?
Oder, Herr Dr. Köhler, ist es vielleicht mit dem Prinzip der Sparsamkeit zu vereinbaren, wenn bei der Hin- und Rückreise zu dieser Konferenz neben den reinen Verpflegungskosten noch sämtliche Nebenkosten, wie Getränke, Trinkgelder, 'Rauchmaterialien usw., auf die Reichskasse übernommen wurden?
Und, Herr Dr. Köhler, was sagt denn die Denkschrift des Rechnungshofes zu der Höhe der Tagegelder selbst? In dieser ist zu lesen: „Allerdings übersteigen die im Einvernehmen mit dem Reichsmi-
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