Ausgabe 
(7.3.1931) Nr. 15
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Geschäftsstelle und Redaktion: Bremen, Bahnhofstr. 26. Fernsprecher Domsh. 258 78. Erscheint wöchentlich 2 mal. Bezugspreis monatlich 0.92 einschließlich Bestellgeld. Verlagsort Oldenburg sOldbg.)

Nr. 15

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Anzeigen: lO^gesp. Nonpr.-Zeile 0,25, auswärts 0,30 Mk. Stellenges. und Fam.-Anz. 0,10 Mk. Kleine Anz. 0,15 Mk, Ersatzansprüche können nicht gestellt werden, wenn das Erscheinen irgendwie verhindert ist.

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7. März

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Die Wahrheit über Brannschweig.

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Was in den letzten Tagen von der allgemeinen Presse über die Wahlergebnisse in Braunschweig zu­sammengelogen wurde, geht auf keine Kuhhaut. Und wir müssen zu dem Schluß kommen, daß die Meldun­gen bewußt mit falschen Vergleichsziffern gebracht wur­den. Es ist ganz klar und eigentlich müßte man es all­gemein bekannt voraussetzen, daß die Reichstagswahl­kreise, die durchweg zum Vergleich herangeholt wurden, ganz andere sind als Landtags- bezw. Kommunalwahl- kreise. So gehört zum Reichstagswahlkreis auch der Kreis Hannover Süd, d. h. der Reichstagswahlkreis war Hannover-Süd-Braunschweig.

Um den Erfolg des Nationalsozialismus zu fäl­schen hat also die sogenannte „Presse" bei ihren Mel­dungen wissentlich falsche Vergleichszahlen angegeben. Rechnet man hinzu, daß rund 140 Gemeinden garnicht gewählt haben, weil sie sich auf eine jeweilige Sonder­einheitsliste geeinigt hatten, so steht fest, daß die Na­tionalsozialisten rein zahlenmäßig einen Zuwachs von 25 v. H. hatten, und nicht, wie man sich im Allgemei­nen aus Berlin melden ließ, 2 bis 3 v. H.

So sieht das Braunschweiger Wahlergebnis in Wirklichkeit aus und wir erwarten von unsern Lesern und Freunden zunächst, daß sie die Art der Berichter­stattung sich vorsorglich merken und überall diese Me­thode der demokratischen Unwahrhaftigkeit anprangern.

Warum läßt man sich noch länger diese wissentli­

UngriNOerbsr unrechtmäßig!

Das Reichsgericht hat auf die Beschwerde des „An- aüiff" wegen des Verbots durch Polizeipräsidenten Grzesinski entschieden, daß das Verbot unrechtmäßig erfolgt ist.

In der Begründung der Entscheidung des Reichs­gerichts heißt es:

„Der preußische Minister des Innern Hat die Be­schwerde dem Reichsgericht vorgelegt, wo sie am 20. Februar 1931, also nach Ablauf des Verbots, einge­gangen ist. Zunächst ist festzustellen, daß der Tatbestand des „Verherrlichens" nicht vorliegt. „Verherrlichen" be­deutet mehr als „ausdrücklich billigen" und erfordert, daß die Tat, die verherrlicht werden soll, angepriesen,, äls etwas Rühmliches hingestellt, gefeiert wird. Das ist hier nicht der Fall.

Auch der Tatbestand des „ausdrücklichen Billigens" ist nicht gegeben. Wenn von einer Tat gesagt wird, daß man sie menschlich verstehe, und daß es zu der Tat lammen mußte, so wird die Tat damit noch nicht ge- brlligt. Nicht nur die angewandten einzelnen Aus­drücke, sondern auch der Gesamtinhalt des Artikels laßt, auch bei Beachtung des Umstandes, daß es sich um ein nationalsozialistisches Kampfblatt handelt, eine ausdrückliche Billigung im Sinne der Ausführungen IN der Entscheidung RGSt. Band 57. Seite 380 nicht erkennen."

Der „Angriff" wird natürlich auf Grund dieser Rerchsgerichtsentscheidung eine Schadenersatzklage gegen das Berliner Polizeipräsidium anstrengen.

chen Unehrlichkeiten bieten? Durch Lesen dieser Zei­tungen macht man sich selbst schuldig an einer Ver­breitung solcher Unwahrheiten!

Anhand dieses Beispieles bringen wir unsern Freunden noch einmal nahe, wie unumgänglich not­wendig es ist, unsere eigene Presse zu lesen und für ihre Verbreitung Sorge zu tragen. Es darf heute kein nationalsozialistisches Haus ohne unsere Zeitun­gen sein. Nach diesen Vorkommnissen muß es geradezu jedem ehrlichen Deutschen eine selbstverständliche Eh­renpflicht sein, sich für die Verbreitung unserer Presse einzusetzen.

Das Gesamtergebnis der Braunschweiger Kom- munalwahlen stellt sich nach der bisherigen Aufrech­nung wie folgt:

SPD. Komm.-Wahl 113 210 42 Mand. Land­tagswahl 125 586;

Nationalsoz. Partei Komm.-Wahl 84 611 32

Mandate, Landtagswahl 67 762;

Bürgerliche Einheitsliste Komm.-Wahl 64157, 21 Mandate, Landtagswahl 91804;

Komm. Partei Komm.-Wahl 26 232, 7 Mand., Landtagswahl 20 988.

Die hier angeführten Mandate für die Kommunal- wahlen verstehen sich für die 6 Kreise ohne die Stadt Braunschweig, für welche die Mandate noch nicht end­gültig berechnet sind.

AlEl Opfer umrrer Sewegimg.

SA -Mann niedergeschlagen.

Hamburg. Am 2. März wurde abends g>egen 7 Uhr der SA.-Mann U. vom Sturm 19 in der Caffa- macherreihe von mehreren Kommunisten hinterrücks niedergeschlagen. Er erlitt erhebliche Gesichtsverletzun­gen. Die Täter konnten entkommen. Einer der Mosko­witer ist B. von der KPD. her noch bekannt.

*

SA.-Mann Bischofs seinen Verletzungen erlegen.

Mittelpeilau, 1. März. Am 28. Februar er löste der Tod unseren SA.-Kameraden Gerhard Bischofs aus Peilau von seinem qualvollen Leiden. Rote Mordbestien hatten ihm am 11. Februar die töd­lichen Verletzungen beigebracht, denen der un­ermüdliche und treue nationalsozialistische Kämpfer nun im Alter von kaum 25 Jahren erlag.

Parteibefehl.

Folgende Stürme werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst: Sturm 1, 14, Reservesturm, Sturm der SS., alle in Kassel. Grund: Es besteht der dringende Ver­dacht, daß mehrere SA.- und SS.-Männer gegen die Befehle des obersten SA.-Führers Adolf Hitler ge­handelt haben, die sämtlichen Schuldigen sind augen­blicklich aus der Partei auszuschließen.

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. n. SPD. in der Bürgerschaft. Angriff-Berbot unrechtmäßig.

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Oer H«gvär»igen Kmler.

Von C. Linder, M. d. R.

Herr Dr. Köhler von der Zentrumspartei hat sich, Pressemeldungen zufolge, bemüßigt gesehen, im Haus­haltsausschuß des Reichstages eine Attacke gegen die nationalsozialistische Presse zu reiten, die angeblich in unverantwortlicher Weise maßlose Gerüchte über Verschwendung von Reichsmitteln durch das Auswär­tige Amt verbreite, obwohl im Rechnungsuntersuchungs­ausschuß diese Behauptungen einer eingehenden Nach­prüfung unterzogen worden seien und di.e/e die Halt­losigkeit aller Angriffe ergeben hätten. An dieser Prüfung seien auch nationalsozialistische Abgeordnete — gemeint sind mein Parteifreund Reinhardt und der Schreiber dieser Zeilen — beteiligt gewesen, die von dem Ergebnis der Rechnungsprüfung durchaus befriedigt gewesen seien.

Ich habe dazu folgendes zu erklären:

Herr Dr. Köhler erwähnte im Untersuchungsaus­schuß, die Nationalsozialisten behaupteten, daß die deutsche Delegation bei der Haager Konferenz 12 000 Mark für Blumenspenden verausgabt hätte. Obwohl wir sogleich erwiderten, daß eine solche, im Hinblick auf die Höhe der Summe schon unglaubhaft klingende Behauptung von der nationalsozialistischen Partei nie­mals aufgestellt worden sei, wurde trotzdem in eine Prüfung an Hand der vom Auswärtigen Amt ge­lieferten Unterlagen eingetreten. Hinsichtlich dieses Punktes erklärten wir uns dann für durchaus befrie­digt. Niemals aber kann diese für einen Einzel­fall abgegebene Erklärung nunmehr auf die gesamte Prüfungstätigkeit ausgedehnt werden. Herr Dr. Köhler wird sich wohl erinnern, daß ich ausdrücklich bekannt­gab, daß die Feststellungen des Rechnungsuntersuchungs­ausschusses für uns durchaus nicht bindend seien, da dem zweimaligen Verlangen nach Vorlage von Ori­ginalbelegen nicht stattgegeben'wurde. Herr Dr. Köhler, dessen gutes Gedächtnis ich stets bewunderte, wird wohl auch nicht vergessen haben, daß ich bei Prüfung der Ausgaben für die Haager Konferenz eine Aufstellung jeder einzelnen Ausgabe mit voller Namensnennung — ähnlich der AufsteÜungen im fran­zösischen Etat — forderte, jedoch ebenfalls ohne Erfolg.

Aber ganz davon abgesehen, muß ich auch aus anderen Gründen die dreiste Kritik, die Herr Dr. Köhler sich gestatten zu können glaubt, auf das ent- scbiedenste zurückweisen. Denn gerade meine Tätigkeit im Rechnungsunterausschuß hat mich mehr 8 enn je darin bestärkt, daß das Auswärtige Amt mit Groschen der Steuerzahler mehr als' leichtfertig umgeht. Ich brauche nur auf die Feststellungen des Rechnungshofes des Deutschen Reiches zu verweisen, die Herr Köhler doch sehr genau kennt.

Herr Dr. Köhler, ist es vielleicht keine Verschwen­dung öffentlicher Gelder, wenn z. B. zur Beförderung der deutschen Delegation nach Locarno für rund 40—50 Personen Sonderzüge in Anspruch ge­nommen wurden, die nachweislich allein über 98 000 Mark kosteten?

Oder, Herr Dr. Köhler, ist es vielleicht mit dem Prinzip der Sparsamkeit zu vereinbaren, wenn bei der Hin- und Rückreise zu dieser Konferenz neben den reinen Verpflegungskosten noch sämtliche Nebenkosten, wie Getränke, Trinkgelder, 'Rauchmate­rialien usw., auf die Reichskasse übernommen wur­den?

Und, Herr Dr. Köhler, was sagt denn die Denk­schrift des Rechnungshofes zu der Höhe der Tage­gelder selbst? In dieser ist zu lesen: „Allerdings übersteigen die im Einvernehmen mit dem Reichsmi-

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