Ausgabe 
(25.2.1931) Nr. 12
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Ersatzansprüche können nicht gestellt werden, wenn das Erscheinen irgendwie verhindert ist.

Thüringen deckt seine Schulden ab, das Reich pumpt weiter. Hörsing gesteht seine Unfähigkeit. - Angestelltenkammer-Wahl.

Was wird aus dem Tributreichstag?

Es war die stille Hoffnung des Zentrums und der Sozialdemokraten, daß wenigstens die Deutschnationa­len in absehbarer Zeit in den Reichstag zurückkehren würden. Dabei war insbesondere an den Haushalt des Wehrministeriums gedacht, den die Sozialdemokraten ihrem wehrfeindlichen Programm gemäß wahrscheinlich ablehnen werden.

Die Regierung Brüning hatte sich die Sache so gedacht, daß dann wenigstens die Deutschnationalen anwesend sein würden, um eine Uebermacht über die Stimmen der Sozialdemokraten und der Kommunisten zu ermöglichen. Diese Zuhilfenahme der Deutschnatio­nalen würde die stillschweigende Duldung der Sozial­demokraten gefunden haben. Nach der Abstimmung würden Schwarz und Rot wieder ein Herz und eine Seele gewesen sein. Die Hauptsache würde gewesen sein, daß die Regierung Brüning und der Tributreichs­tag nicht in Schwierigkeit geraten wäre.

Wenn aber nun nicht wenigstens die Deutschnatio­nalen zurückkehren werden, wird die Sache für die Regierung und Reichstag nicht so einfach sein. Sozial­demokraten und Kommunisten werden bei der Abstim­mung über den Haushalt des Wehrministeriums das Uebergewicht haben. Es werden sich in der schwarz­roten Bundesgenossenschaft katastrophale Schwierigkei­ten erweisen. Die sogenannte Reichstagsmehrheit, die sich gegen die nationale Opposition gebildet hatte, wird in die Brüche gehen, der Reichstag wird arbeitsun­fähig sein und nach Hause geschickt werden müssen. Brüning und Hindenburg werden den gesamten Haus­halt mit Hilfe des Artikels 48 in Kraft setzen. An einen Wiederzusammentritt des gegenwärtigen Reichs­tags können wir in einem solchen Fall nicht glauben. Es wird nichts weiter übrig bleiben, als das wider­natürliche Gebilde auszulösen und Neuwahl — viel­leicht die Wahl einer Nationalversammlung — auszu­schreiben, wenn nicht sofort, so zumindest im Lause des Sommers oder zu Beginn des Herbstes 1931. Die nationale Opposition hätte dann den Zweck, den sie mit dem Auszug aus dem Reichstag am 10. Februar 1931 zum Ziel hatte, erreicht, und der Weg zur Schaf­fung eines neuen Deutschland wäre frei.

Es ist natürlich auch durchaus nicht ausge­schlossen, daß nach der zerbrochenen gegenwärtigen Reichstagsmehrheit sich Schwarz und Rot von neuem verbünden, und zwar zum Zweck der Aufrichtung einer uneingeschränkten schwarz-roten Diktatur zur Nieder- knebelung jeglichen Deutschen Willens. Die Aufrichtung dieser Diktatur würde unter Ausschaltung des Parla­ments erfolgen und eine Außerkraftsetzung der gegen­wärtigen Verfassung bedeuten. Die schwarz-roten Herr­schaften würden sich aber, das glauben wir heute schon versichern zu dürfen, stark verrechnen; denn das deutsche Volk würde in seiner überwältigenden Mehr­heit gegen eine solche auf Tributwahnsinn und Op­ferwahnsinn abgestellte, den Belangen aller Schaffen­den zuwiderlaufenden Diktatur Sturm zu laufen wis­sen.

Thüringen

deckt seine Schulden ab, das Reich — pumpt weiter!

Im thüringischen Landtag sprach Finanzminister Baum zum Staatshaushalt 1931. Er stellte fest, daß der ursprünglich ausgeglichene Haushalt für 1930 vor­aussichtlich infolge der Krise mit einem Fehlbeträge von 5 bis 6 Millionen abschließen werde.

Der Haushalt 1931 sei nicht nur ausgeglichen, sondern enthalte erstmalig einen Betrag von 3.15 Millionen zur Tilgung der schwebenden Schuld.

Der nächste Schritt sei die Fundierung der schwe­benden Schuld, soweit sie nicht abgedeckt werden könne. Diese Fundierung müsse nach wie vor das höchste Ziel des Finanzministeriums sein, wenn Thüringen den Thüringern erhalten bleiben solle. Der Haushalt sei aus dem Grundsatz aufgebaut: nicht höhere Steuern, sondern Sparmaßnahmen zur Entlastung der Wirt­schaft. Neben dem Absinken der Steuereinnahmen sei auch das einseitige Vorgehen des Reiches in der Fra­ge der Verteilung der Reichsaufträge, bei denen Preu­ßen aus Kosten der anderen Länder bevorzugt worden sei, aus die Landeseinnahmen von Einfluß gewesen.

Seit der Nationalsozialismus in Thüringen die Staatsführung ergriff, Dr. Frick das Staatsruder in die Hand genommen hat, hat sich, wie jetzt wieder der Haushalt 1931 zeigt, das einst völlig rote Thüringen zu einer nationalsozialistischen Zelle der Ordnung und Sparsamkeit unter den deutschen Ländern entwickelt. Die rote Luderwirtschaft ist einer vorbildlichen Staats­führung gewichen. Während die meisten anderen Län­der und insbesondere das Reich die unselige Schül- denwirtschast fortsetzt und sich nur noch mittels eines neuen französischen Pumps über Wasser hält, hat Thü­ringen seinen Haushalt für 1931 nicht nur ausge­glichen, sondern ist energisch an die Tilgung seiner schwebenden Schulden gegangen. Das ist der einzige Weg, der zur finanziellen Gesundung führt.

Wie katastrophal die Schuldenlast der Länder und Hansestädte heute bereits ist, geht aus der soeben her- ausgekommenenReichsstatistik hervor. Danach betrugen die Schulden der deutschen Länder und Hansestädte am 31. März 1929 die Summe von 2,4 Milliarden Mark. Diese Schuldenlast dürfte Ende 1930 auf 2.8 bis 2.9 Milliarden angewachsen sein. Nimmt man da­zu noch die Schulden der öffentlichen Betriebe so kommt man aus rund 3,2 Milliarden. Die meisten Schulden, absolut gesehen, hat Preußen. Besonders katastrophal liegen die Verhältnisse in Mecklenburg und insbeson­dere in Bremen, wo auf den Kopf der Bevölkerung eine Schuldenlast von über 6000 Mk. entfällt.

Umso erfreulicher ist es, bei diesem Niedergang zu sehen, wie in dem nationalsozialistisch regierten Thüringen — Braunschweig ist aus dem besten Wege zu folgen — Widder gesunde finanzielle Verhältnisse einziehen, wie die Schuldenlast, die in den andern Ländern steigt, sich hier verringert. Es ist dies der beste Beweis, daß nicht wir Nationalsozialisten, sondern die andern die Katastrophenpolitiker sind. Mittels Ar­beit, Zucht, Ordnung und Sparsamkeit hat der Natio­nalsozialismus aus Thüringen ein Musterland ge­macht. Mittels dieser Prinzipien wird er auch das Gesamtdeutschland dereinst wieder zur Höhe bringen.

Republik und Richter.

Bon Regickrungsrat Dr. Fabricius, M. v. R.

Herr Schmidt vom Zentrum, zur Zeit Preußischer? Justizminister, war so unvorsichtig, im Landtage die Frage des Richtertums anzuschneiden. Zarnows „Ge­fesselte Justiz" entfesselte ihm Die Zunge. „Der Richter muß Republikaner fein", so umschreibt die „jüdische Hast", auch „Tempo" genannt, den Grundgehalt dieser ministeriellen Auslassung. Ausnahmsweise können wir dieser jüdischen Zeitung und dem Zentrumsminister in diesem Falle durchaus beipflichten. Republik heißt auf deutsch „Sache des Volkes". Nur der, der unpartei­isch und unbestechlich der Sache des Volkes dient, hat das Recht, sich Republikaner zu nennen. Und in diesem Sinne hat ganz gewiß jeder Richter die Pflicht, „Repu­blikaner" zu sein.

Nur schade, daß die Preußische Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit von solchem echten Re- publikanertum ungefähr ebensoweit entfernt sein Dürfte, wie der heutige Preußische Staat von dem Ideal eines wahren Volksstaates.

Man kann heute drei Arten von Richtern/ unterscheiden. Der Minister hat selber angedeutet, daß es eine (nach seiner Ansicht kleine) Gruppe vonRi chtern in Preußen geben mag, die p artei- politisch urteilen. „Finstere Geschäftler, durchs Par­teibuch treppauf gediehen, an Stellen, die sie durch Be­rufsleistung nicht erklommen hätten", oder auch Cha­rakterschwache, die dem „Druck auf die Geister" nicht widerstehen können, weil sie „durch Währungsverfall und Vermögensschwund . . . arm am Beutel sind" und vielfach auch „krank am Herzen". So kennzeichnet der tapfere Reichsgerichtsrat Dr. Georg Müller diese Gestalten. Schweigen wir von dieser Sorte.

Die zweite Gruppe von Richtern — nach Schmidt weitaus der größte Teil — setzt sich aus denen zusammen, die sich „völliger Objektivität" be­fleißigen (oder doch zu befleißigen glauben). In ihnen erblickt der Minister vermutlich die mustergültigein „Diener der Gesamtheit". Aber hier müssen wir uns einen ganz bescheidenen Widerspruch erlauben. Denn was versteht man denn heute unter „Objektivität"? Es gibt eine höchst verwerfliche „Objektivität", eine Objektivität, die in den ausgefahrenen Geleisen weiter- trottet, in denen sich schon unsere Großväter bewegt haben. Eine Objektivität, die in juristischer Peinlichkeit über Zwirnsfäden stolpert, die vor lauter kleinlichen Rechtsbedenken niemals zu den Entschlüssen gelangt, die das Wohl des Volkes Erfordert. Es ist jene Objekt tivität, die sich nach altem Rezept die berüchtigte Auf­fassung „aller gerecht und billig Denkenden" zur Richt­schnur nimmt, unter diesem Idealbild aber nichts ande­res als den Typus des satten, selbstzufriedenen, schein­heiligen, ruhebedürftigen und, Profitsüchtigen Spießers zu verstehen vermag. Diese spießbürgerliche „Objekti- pität" ist schuld daran, daß die Marxisten einst so über- zeugenD über „Klassenjustiz" zetern konnten. Dieser Objektivität haben wir es zu verdanken, wenn heute die Nutznießer der Korruption verhätschelt werden unD dafür Freiheitskämpfer in den Kerker fliiegen. Wir Nationalsozialisten pfeifen auf diese Art Rich- tertum. Und sprechen feinen Vertretern mit aller Entschiedenheit das Recht ab, mit dem Tttel des „Re­publikaners", des Volksdieners, zu prunken.

Wir haben — und damit kommen wir zur drit­ten Juristengruppe — eine etwas höhere Vor­stellung von republikanischer Richterpflicht. Für uns ist ein Richter nur dann ein echter Republikaner, wenn