Ausgabe 
(27.5.1933) Nr. 138
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1933

Sn»MGN, Sonnskvnil, Äsn 27. ^Lsi 1933

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Enteignung des KVd.-BermögenS

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Wer wir- evangelischer ReichSdischoi?

Bodclschwiugl) oder Wehrkveispfarrer Müller?

vöK. Berlin, 26. Mai. Wie dos Vdz.-Büvo Meldet, find die Laubeskirchensührer der evangelischen Kirchen heute in Berlin ver­sammelt, um das Ergebnis der Verhand­lungen der Bevollmächtigten über die be­vorstehende Ernennung eines Reichsbifchofs sür die evangelische Kirche entgegenKuueh-- men. In gutuuterrichtet-en Kreisen wird er­klärt, daß zur Stunde eine Entscheidung darüber noch nicht gefallen sei, ob Pfarrer G-oüelschwingh oder Wehrkveispsarrer Mül­ler oder welche andere Persönlichkeit zum evangelischen Reichsbischof ernannt werden wird. Die B evollMächtigten der Kirche ha­ben sich zwar aus Pfarrer BoLelschwingh geeinigt. Wegen der inzwischen aufgetre­tenen Schwierigkeiten kam ein vereinbarter Empfang beim Reichskanzler nicht zustande.

Die Glaubensbewegnng Deutsche Christen veröffentlicht eine Erklärung ihrer Reichs­leitung. Darin heißt es, daß über die Ernennung des neuen Reichsbischofs der evangelischen Kirchen die endgültige Ent­scheidung noch nicht gefallen sei, wie es n-ach Zeitungsmeldungen habe scheinen kön­nen. Der Reichsbischof bedürfe -es Der- tramens des ganzen deutschen evangelischen Krrchenvokkes. Der Mann, dem der Führer und Kanzler Adolf Hitler fein Vertrauen ge- gegeben hat, sei Wehrkreispfarrer Müller'. Die Stunde der Neugeburt unserer Kirche sei da. Der Führer Adolf Hitler habe den kirchenfeindlichen Marxismus zerschlagen. Die deutschen Menschen, die die Fesseln des Marxismus abgeschüttelt haben, warteten jetzt auf den Ruf der Kirche. Das Kirchen- volk sehe in Wehrkreispfarver Müller den Mann, der diesen Ruf so erheben kann, daß er gehört wird.

Die Deutschen Christen wollten Wehr­kreispfarrer Müller als Reichsbischof haben,

-er zugleich ein Seelsorger sei, der zu schlichten, deutschen Menschen zu sprechen vermöge. Die Führer der Glaub ensbewegnng aus allen deutschen Gauen hätten sich ein­mütig zu diesem Manne bekannt. „Wehr­kreispfarrer Müller", so schließt die Erklä- mmg, „wird der erste deutsche Reichsbischof sein."

Ergänzend hört das Bdz.-Büro, daß wohl im Hinblick aus die aufgetauchten Schwierig­keiten Pfarrer Bodelschwingh bisher sein Einverständnis zu seiner Ernennung zum Reichsbischof nicht bekundet habe.

Nreudffcher Staatsrat edrbe- rase«

Berlin, 26. Mai. Der Preußische Staats­rat ist umrmehr für den 8. Juni endgültig einberufen worden. Ausschutzsitzungen fin­den bereits am 7. Juni statt. Die Tagesord­nung wird erst am Morgen des 8. Juni Fvm Aellesienrat festgesetzt worden. ^

Berlin, 26. Mai. In der heutigen Sitzung des ReichÄkabinetts erstattete Rerchsbankpräfident Dr. Schacht einen Bericht über seine Reffe nach Ame­rika und England und über die mit dem Präsi­denten Roosevelt sowie mit amerikanischen und englischen Bamkkreffen gepfolgenen Verhandlungen.

Das Reichskabinett beschäftigte sich dann m einer fast sstimdigen Sitzung mit außen- und wirtschafts- polrtrschen Fragen. Verabschiedet wurde ein Ge­setz zur Gleichschaltung der Aussichtsräte von Kör­perschaften des öffentlichen Rechts, sowie ein

Gesetz über die Einziehung des kommunistischen Vermögens.

Bei diesem Enttigmrngsgefttz regen die Kommu­nisten ist man von dem 8 40 des Strafgesetz­buches ausgegangen, wonach Gegenstände einge­zogen werden können, die durch Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht oder zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens gebraucht ödere be­stimmt sind. Diese Bestimmungen gelten für jedes Verbrechen, also auch für den Hochverrat. Da die kommunistische Tätigkeit generell als Hochverrat zu betrachten ist, erfolgt anch die Generalkonfiska­tion des gesamten kommunistischen Vermögens.

Verabschiedet wurde ferner ein zweites Gesetz zur

Aenderung des Reichsstatthaltergesetzes, durch das das Beamtenernsnnungs- und Ent- lassnngsgesetz, sowie das Begnadigungsrecht in be­stimmten Fällen zur Entlastung des Reichsstatt­halters auf die Landesregierungen übertrage« wer­den kann.

Schließlich wurde ein Gesetz über Ablösung der Krastfahrzeugsteuer verabsthiedet und beschlossen, der Seeschiffahrt einen Betrag bis zu 20 Millionen NM. aus Reichsmitteln zur Verfügung zu stellen.

Der vom Reichsernährungsnünisterium vorge­legte Entwurf zur Regelung der landwirkschaft- , lichen Schuldverhältniffe macht noch weitere Vor­besprechungen erforderlich und soll in der nächsten Kabinettssitzung behandelt werden.

Das Gesetz über die

Ablösung der Krastfahrzeugsteuer

ist insbesondere dazu bestimmt, der Wertminderung der alten Wagen in gewisser Weise Einhalt zu ge­bieten, da durch den § 2a des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes vom 11. April ds. Js. alle nach dem

wtb. Gras, 26. Mai. Der Hauptausschutz der Ab­rüstungskonferenz hat heute den ganzen See­abrüstungsteil des englischen Konventronsentwurfes in erster Lesung erledigt. Aus die sehr komplizier­ten und detaillierten Einzelbestimmungen des Ent­wurfes ist dabei überhaupt nicht eingegangen wor­den und Henderson hat sogar entgegen dem bis­herigen Verfahren davon abgesehen, den Entwurf Artikel für Artikel zu besprechen. Bei diesem merk­würdigen summarischen Verfahren, das sich nur aus dem unbedingten Bestreben Hendersons, wei­terzukommen, erklären läßt, ist es selbstverständlich, daß das Ergebnis dieser ersten Lesung, in der nicht ein einziger Beschlnß gefaßt wurde, für die end­gültige Gestaltung des Konventtonsentwurfes prak- tichj bedeutungslos ist. Es lagen verschiedene Ab-

25. März zugelassenen Personenkraftwagen und Personenmotorräder von der Steuer befreit sind. Der Altwageuhandel ist dadurch naturgemäß be­einträchtigt worden, da niemand mehr einen alten steuerpflichtigen Wagen kaufen wollte. Das Ge­setz über die Ablösung der Kraftfahrzeugsteuer sieht vor, daß auch Altwagen gegen Zahlung einer Ab­lösungssumme von der Krastfahrzeugsteuer befreit werden kömren. Das würde praktisch dazu führen, daß die Altwagenhändler die Ablösungssumme selbst bezahlen und die Wagen dann steuerfrei ver­kaufen.

Nach dem Gesetz kann jeder am 1. April in Be­trieb gewesene Personenkraftwagen bezw. jedes Per so neu kro stand dergestalt befreit werden, daß vor dem 1. April 1933 zugelassene Fahrzeuge das Drei­fache der Jahressteuer als Ablösung bezahlen, in der Zeit vom 1. April 1931 bis zum 1. April 1936 zugelassene Fahrzeuge das 2^bsache, in der Zeit vom 1. April 1930 bis zum 1. April 1931 zu­gelassene Fahrzeuge das Doppelte und in der Zeit vom 1. April 1929 bis zum 1. April 1930 zuge­lassene Fahrzeuge das Nbfache des Jahresbetrages der Krastfahrzeugsteuer entrichten. Die Anträge müssen bis zum 1. Oktober 1933 beim zuständigen Finanzamt gestellt fein. Der Betrag kann in zwei Hälften entrichtet werden, und zwar die Hälfte bei Antragstellung, die zweite Hälfte ein Viertel­jahr später.

Der Beschluß,

20 Millionen AM. zur Fsedesuug der Seeschiffahrt

zur Verfügung z« stellen, ist in erster Linie als Ar­beitsbeschaffungsaktton gedacht. Die Beträge sollen zur Belebung der Seeschiffahrt und zur Beschaf­fung von Arbeitsmöglichkeiten in der Zeit bis zum 1. November verwendet werden. Die. Voraus­setzungen und Formen, unter denen das zu ge­schehen hat, werden noch im Benehmen mit den zuständigen Reichsminrsterien und Landesregierun­gen festgelegt werden. Die Aktion ist durch den starken Rückgang der Seeschiffahrt im vorigen Jahre und durch die Schwierigkeiten im Warenver­kehr infolge der Pfundabwertung notwendig ge­worden. Die Abwertung des englischen Pfundes hat bekanntlich die deutschen Reedereien, die teil­weise in englischer Wahrung abgeschlossen hatten, in Mitleidenschaft gezogen.

änderungsanträge zum englischen Entwurf vor, die der englische Vertreter, Unterstaatssekretär Eden hartnäckig bekämpfte, wodurch er zunächst erreicht hat, daß diese Abänderungsanträge größtenteils wieder bis zur zweiten Lesung zurückgestellt wur­den. Inzwischen soll auf dem Wege privater Be­sprechungen geklärt werden, in welcher Weise den Wünschen, die insbesondere von feiten der kleineren Seemächte vorgebracht worden sind, in dem eng­lischen Plane Rechnung getragen werden kann.

Sie Antröge DeMchrondS.

das sich in einer Sonderstellung befinde, wurden heute voul Botschafter NadolnY noch einmal kurz dargelegt. Gegenüber der Einladung Edens, die einen ostentativ unfreundlichen Charakter trug, den

deutschen Antrag bezüglich des Ersatzbanes eineH Linienschiffes zurückzustellen, hat Botschafter Na- dolny nicht nachgegeben, sondern sich die Auf» rechterhaltung seines Antrages für die zweite Leo sung, ebenso wie es Japan tat, vorbehalten. Dep deutsche Delegierte begründete noch einmal kurz den deutschen Antrag und wies daraus hin, daß es sich dabei einzig und allein um einen Ersatz», bau handele. Indem Deutschland sich jetzt bereis erkläre, ein Linienschiff bis zum 31. Dezember 1936 aus Stapel zu legen, bleibe es in vollern Einklang mit den Grundideen des englischen Pla­nes und fordere Er das, was für die Sicherheit der Schiffsbesatzung und die Aufrechterhaltung des regulären Ersatzturnus in der auf ein Minimum abgerüsteten deutschen Flotte notwendig sei. Zum Schluß brachte NadolnY die alten Vorschläge be­züglich der qualitativen Abrüstung in Erinnerung» die Deutschland am Anfang der Konferenz im letz­ten Jahre vorgeschlagen hatte. Deutschland hatte an diesen Vorschlägen heute noch fest, die im Falle der Annahme einen großen Schritt vorwärts m der Abrüstung bedeuten würden. Er glaube weiter, er­klären zu können, daß, wenn die Konferenz in der qualitativen Seeabrüstung noch weitergehen würde, Deutschland dies mit Begeisterung aufnehmen würde.

Morgen 10.30 Uhr wird der Hauptausschuß in weiteren Beratungen zu den Luftrüstungen über­geben. Gleichzeitig wird eine Sitzung des Völker­bundrates stattfinden.

Abeiiftmg ansstchiskos

TU. Washington, 26. Mai. In amerikanischen Regierungskrisen hat man angesichts der japa­nischen Forderung nach Flottengleichheit, Frank­reichs ablehnender Haltung gegenüber dem Musso­lini-Pakt und gegenüber einer Flottengleichheit mit Italien sowie Deutschlands Forderung nach dem Bau weiterer Schlachtkreuzer schon fast alle Hoff­nungen aufgegeben, daß die Genfer Abrüstungs­konferenz vor Beginn der Londoner Weltwirt­schaftskonferenz noch irgendwelche greifbaren Er­folge erzielt.

Die amerikanische Regierung lehnt nach wie vor die japanische Forderung nach Flottengleichheit schroff ab, da sie dem Geiste der Roß-Doktrin wi­derspricht.

Stabtrat MLorenzen Sder- bsrsssmeistrrsoKVrsMeehaven

Bremerhaven,27. Mai. Die StadLvcrord- netenversammtturg von Breurerhaven wählte Frei­tag abend den nationalsozialistischen Stadtrat und bisherigen kommissarischen Oberbürgermeister, Lorenzen, zum Oberbürgermeister. Für die Wahl stimmten die Nationalsozialisten und die Deutschnationale Front, die Sozialdemokraten ent­hielten sich der Stimme.

Verbot -er SVV. in Sssterrsich

Wien, 26. Mai. Der Miursterrat hat am Frei­tag mit Rücksicht auf die in der letzten Zeit vielfach festgestellte staatsgefährliche und illegale Tätigkeit der kommunistischen Partei das Verbot dieser Partei in Oesterreich ausgesprochen. Ferner wurde beschlossen, eine Verordnung zum Schutze der Sitt­lichkeit und der Bolksgesundheit zu erlassen.

Rene H-msliw in Sech

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