Ausgabe 
(13.4.1933) Nr. 96
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

vonn«n»rss» Svk, 13 1933

n. SS

^sttn^sns 1933

Linr»lpnsis 1S bßg

örsmLL UMoMüsMalMleke

LKE

Verlag, Redaktion und Geschäftsstelle: Papenstraße 15. Sprech­stunde der Redaktion: Montag bis Freitag von 18 bis 19 Uhr. Fernsprecher, Domsheide S5878. - Die BNZ erscheint wöchent­lich siebenmal als Morgenzeitmrg und kostet ^ 2.30 frei Haus. durch die Post zuzüglich 42 ^ Bestellgeld.

Parteiamtliches Organ der Bremer Nationalsozialisten

Anzeigen: hiesige die 10 gespaltene rnm-Zeile 0.10, auswärts 0.12; im Textteil 0.50, auswärts0.70; Stellengesuche u. Familienanzeigen 0.06; sonstige kleine Anzeigen 0.08 Platzvorschr.o.Verbindlichkeit. Bei Betriebsstörung, Streik, Ver­bot usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Rückz. d. Bezugspr

Sie Mea Veüer-Griinm in Weichen überwnn-en

Führerprinzip und VisziplSn die Grundsätze des neuen preußischen Studeutenrechtes

Berlin, 18. April. Der preußische Kultusminister hat am Mittwoch eine Ler« ordnung zur Neuregelung deS preußischen tztudentenrechts erlassen.

Hiernach bilden die volleingeschriebenen Studenten deutscher Abstammung und Mut­tersprache in Zukunft unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit die Studentenschaft einer Hochschule. Jeder Student hat eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abzuge­ben, ob seine Eltern und Großeltern deut­scher Abstammung sind, auf Grund deren der Führer der Studentenschaft über die Zugehörigkeit entscheidet. Parteipolitische und konfessionelle Bestrebungen innerhalb der Studentenschaft sind ausgeschlossen.

Die Studentenschaft hat folgende Auf­gaben:

a) Erfüllung der der Studentenschaft ge­genüber Volk, Staat und der deutschen Hoch­schule obliegenden Pflichten,

b) Vertretung der Gesamtheit der Stu­denten,

c) Wahrnehmung der studentischen Selbst­verwaltung,

d) Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule, insbesondere Teilnahme an den Verhandlungen des Senats, an der Disziplinarkammer der Hochschule, Erzie­hung der Studenten-Wehrhaftigkeit, Mit­wirkung an der Aufrechterhaltung der akade­mischen Zucht und Ordnung und maßgeb­liche Mitarbeit an den sozialen uno wirt­schaftlichen Einrichtungen.

Die Bildung der Studentenschaft erfolgt aus Grund einer vom V'orstand ausgearbei-. teten Satzung, die nach den Richtlinien der Verordnung gehalten sein muß. Die Satzung enthält Bestimmungen über: die Mitgliever- schaft und die Bildung und Befugnis der Amtsstellen der Studentenschaft, besonders a) des Führers der Studentenschaft, b) die beiden Nettesten, c) den Amtsleiter, d) die hündische Kammer und e) die Fachschaften. Der Führer der Studentenschaft wird von seinem Vorgänger mit Zustimmung der Führung nach Anhörung der beiden Akute­sten auf ein Jahr berufen. Die beiden Acl- teften stehen dem Führer der Studentenschaft Zur Seite und haben die Pflicht, laufend in die Arbeit des Führers und des Amtsleiters Einblick zu nehmen. Ein Nettester ist stets der ordnungsgemäß ausgeschiedene Führer. Die Amtsleiter werden vom Führer der Studentenschaft berufen und abberufen. Sie Essen mindestens zur Hälfte den Bünden und Gruppen der Studentenschaft entspre­chend der Zusammensetzung der hündischen Kammer entnommen sein.

, - bündische Kammer kommt dadurch Ende, daß jede studentische Gruppe, dke e Erziehung ihrer Mitglieder zur Einord- "lsi in die Volksgemeinschaft durch Wehr- id Arbeitsdienst und Leibesübungen zu rer besonderen Aufgabe macht, in sie einen eauftragten entsendet. Die Satzungen u>sen weitere Vorschriften enthalten ber e allgemeinen Studentenversammlungeu. re Erhebung von Beiträgen, die Kassen- hrung, die Genehmigung der Satzung der tudentenschaft und etwaige Aenderungen folgen durch Rektor und Senat der Hoch- wle. Mit der Genehmigung entsteht die udentenschaft als verfassungsmäßiges lies der Hochschulen. Rektor und Senat

haben ein Beanstandungsrecht gegen Maß­nahmen der Studentenschaft, die der Stu­dentenverordnung nicht entsprechen.

Wetter enthält die Verordnung ein­gehende Vorschriften über die Vermögens­verwaltung. Der Studentenschaft bleibt es darnach überlassen, für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel selbst Sorge zu tragen. Sie ist zu diesem Zweck befugt, von ihren Mitgliedern Beiträge zu erheben. Die Ver­träge haben dieselbe rechtliche Natur wie die sonstigen Hochschulgebühren und werden von der Hochschule eingezogen urw ver­waltet.

Das Vermögen der Studentenschaft bildet ein Sondervermögen. Jede Studentenschaft hat einen Vermögensbeirat zu bilden.

Die Verordnung enthält ferner Über­gangsbestimmungen, wonach die der Deut­schen ^Studentenschaft angehörenden freien Studentenschaften bis zur Genehmigung ihrer örtliche^. Satzung einstweilen als Stu­dentenschaften im Sinne dieses Erlasses gel­ten und wonach an den Hochschulen, m wel­chen Studentenschaften nicht bestehen, solche Studentenschaften sofort zu bilden sind. Die bei Erlaß dieser Verordnung bereits imma­trikulierten Studenten haben die vorge­sehene Erklärung über ihr Deutschtum zu Beginn des Sommersemesters 1933 abzu­geben. Die Vermögensstöcke der ausgelösten Studentenschaften werden der neugelnldeten Studentenschaft übertragen.

Hierzu wird von unterrichteter Seite be­merkt, das deutsche Studentenrecht sei ruf den Grundsätzen der nationalsozialistischen Bewegung, Führerprinzip und Diszwlru, aufgebaut. Der Führer der Studentenschaft werde nicht mehr parlamentarisch gewählt, sondern ernannt. Die Arbeit der Deutschen Studentenschaft sei nicht Wählen und Ab­

stimmen, sondern Selbstverwaltung und Er­ziehung. Die Studentenkammer sei nicht ein Parlament, das einzelne Studenten vertritt, sondern eine hündische Kammer, die Ge­meinschaften zur Mitarbeit an der Gesamt­heit der Studentenschaft heranziehe. Die Deutsche Studentenschaft werde ihre Or­gane einsetzen zum Kampfe um das noch nicht erreichte Endziel des Nationalsozialis­mus und der wahren Nation. Es sei das Verdienst des nationalsozialistischen preußi­schen Kultusministers Rüst, die Wiedcran- erkennung und Eingliederung der Studen­tenschaften in den Hochschulen durchgeführt und damit die Aera Becker-Grimme auch auf diesem Gebiet überwunden zu haben.

AnMürmrgsseldMg der DöutsOen SwdenterMaft

Berlin, 12. April. Die Deutsche Studen­tenschaft veranstaltet vom 12. April bis zum 10. Mai einen Aufklärungsseldzug wro.er den undeutschen Geist. In zwölf Sätzen, die am 13. April zum öffentlichen Anschlag ge­langen sollen, bringt die Deutsche Studen­tenschaft zum Ausdruck, was geschehen soll, um Sprache und Schrifttum zum unver­fälschten Ausdruck des deutschen Volkstums zu machen und den jüdischen Geist und die damit verbundenen liberalen Verfalls­erscheinungen aus dem deutschen Geistes­leben zu verbannen. Es soll das Ziel er­reicht werden, die deutsche Hochschule wieder zum Hort des deutschen Volkstums zu machen. Zersetzendes Schrifttum soll ge­sammelt und am 10. Mai in allen Hoch­schulen den Flammen überantwortet wer­den. Jeder Student soll seine Bücherei von allem Undeuischen säubern und zur Säube­rung der öffentlichen Büchereien beitragen.

Epp ernennt die neuebayerische

Kesiermm

Vk SieberS MzniftervröWsnt

München, 18. April. Auf Grund des Ge­setzes über die Gleichschaltung von Reich und Ländern hat der Reichsstaithalter Ge­neral von Epp heute zum bayerischen Mi­nisterpräsidenten und Vorsitzenden der Lan­desregierung sowie zum Staatsminister der Finanzen den bisherigen Finanzminister Siebert ernannt. Ferner hat der Reichs­statthalter auf Vorschlag des Ministerpräsi­denten Siebert ernannt: zum Minister des Innern und Stellvertreter des Minister­präsidenten Adolf Wagner, zum Minister der Justiz Dr. Frank, zum Minister für Unterricht und Kultur Hans Schemm, zum Staatsminister ohne Geschäftsbereich Her­mann Esser. Die Staatskommissare z. b V. Rohm und Luber bleiben im Amt. SLaats- minifter Esser wird als Chef der Staats­kanzlei des Freistaates Bayern bestellt. Der Reichsstatthalter hat außerdem ernannt zum Staatssekretär des Reichsstatthalters in Bayern Herrn Ernst Rohm. Damit ist binnen 24 Stunden in Bayern eine Re­

gierung gebildet und die Gleichschaltung mit dem Reich vollzogen worden.

Auslösung der Vatzeenwacht

München, 12- April. Die zwischen der bayeri­schen Staatsregierung und der Landesleitüng der Bayernwacht geführten Besprechungen für eiln etwaiges Weiterbestehen dieser Organisation haben zu dem Ergebnis geführt, daß die Auflösung der Bayernwacht nunmehr durchgeführt werden muß. Da die Landesleitung im Einvernehmen mit der Staatsregierung die Auflösung bis jetzt abgestoppt hatte, wird als Zeitpunkt für die vollzogene Aus­lösung der 13. April 1933, 18 Uhr abends, be­stimmt.

Der Landesleiter der Bayernwacht, Ritter von Lex, erläßt einen Aufruf, in dem es zum Schluß heißt:Die Auflösung ist nunmehr bis zu dem angegebenen Zeitpunkt restlos durchzuführen. Die zahlreichen Anfragen wegen der Teilnahme an anderen wehrpolitischen Organisationen kann die Landesleitung nicht beantworten. Möge jeder Kamerad nach seinem christlich-nationalen Fühlen die Entscheidung treffen."

See Prinz von Honrbnrg

Es ist noch nicht allzulange her, da standen auf dem Bremer Marktplatz Zehntausende und verlangten kraft ihrer nationalen Gesinnung den Rücktritt einer schwächlichen, volkssremden Regie­rung und bejubelten das Hissen der deutschen Freiheitsfahnen. Von dem Tag ab war ein Grüßen in den Straßen und ein Flaggen an den Häusern, ein Hindrängen zur nationalen Front! Keiner wollte fehlen, keiner zu spät kommen und die Kampflieder der SA waren und sind heutg noch in aller Mund. Aus Gegnern wurden Freunde und ganz Klug hatten auf einmal schon immer in unseren Reihen gestanden, hatten nur! vergessen, es uns zu sagen und gegenüber ihrem Nachbar es zu bezeugen.

Wir sind nicht kleinlich, sehen über vieles hin-! weg und haben bewußt unsere Tore geöffnet, allen denen, die jetzt willens waren, mit uns zu streiten, die die Verpflichtung erkennen, die im Tragen un­serer Abzeichen liegt. Und doch scheint uns ein offenes Wort am Platze. Unser Stadttheater gibt seit Dienstag den Prinzen von Homburg, das reifste Werk eines der größten, wenn nicht des größten deutschen Dichters, Heinrich von Kleist« Was immer an edlen soldatischen Empfindungen, M Mut und Opferbereitschaft, an vaterländischem Gefühl in einem Menschen lebendig sein kann, hier wird es zur Tat, zu dramatischem Geschehen zuq sammengebällt und weckt im Erlebnis den Willen, als Beispiel unserem Volke ähnliches vorzuleben«

Wir brauchen nicht weit zurückzublicken, UM gleiche Gesinnung zu finden, die im Uebereifer, in der Selbstverschwendung so weit geht, daß sie sich selbst zu zerstören droht.

Und jetzt das offene Wort: Wir haben an die Begeisterung erinnert, die in Bremen herrschte und haben mit einigen Sätzen gezeigt, welche Fülle wertvollster nationaler Empfindungen in dieser Dichtung von Kleist uns geschenkt werden. Aber die Reihen im Stadttheater sind leer, das Haus ist nicht bis auf den letzten Platz besetzt, es fehlen die Bremer, die bereit sind, einen so hel­dischen Dichter zu ehren und sich selbst mitreißen zu lasten in eine Begeisterung, die nicht auf den Lippen verbrennt. Es fehlen die vielen Bremer, die Jahre hindurch unseren braunen SA-Kamera- den verständnislos gegenüberstanden, heute aber ihr Freund sein wollen, ohne ermessenen kön­nen, wieviele Prinzen von Homburg unter ihnen geweilt haben, die mitten aus blühendem Leben, aus erster Jugendliebe, erstem selbständigem Schaffen für immer herausgerissen wurden, nur weil sie gerade so wie der Prinz von Homburg, nicht mehr warten wollten und ihr Leben dafür Hingaben, daß heute in Bremen so mancher brave Bürger sich wieder stolz zu Nation und Vaterland bekennen kann.

Politische, wirtschaftliche Probleme machen keine Geschichte, wohl aber Männer.wie die Prinzen von Homburg, der Kurfürst, der Oberst Kottwitz und die vielen anderen. Darum erscheint es uns die verdammte Pflicht und Schuldigkeit aller derer, die heute sich vom deutschen Arbeiter im braunen Ehrenkleid haben beschämen lassen müssen, daß sie wenigstens keine Gelegenheit vorübergehen lasten, um nun selbst zu begreifen, welche Kräfte in jedem einzelnen lebendig werden müssen, um das neugesteckte Ziel zu erreichen. Darum appel­lieren wir an die nationale Bremer Bevölkerung, einmal, die Kultur- und Erziehungsarbeit unseres Stadttheaters zu unterstützen, zum anderen aber, nun auch zu beweisen, daß es ernst gemeint ist mit dem neuen Bekenntnis zur Nation.

Es ist nicht viel, was hier verlangt wird, umso mehr, als das Stadtheater in einer fast in allen Teilen hinreißenden Aufführung Dichter und Dich­tung gerecht wird. Wir wollen in diesem Rahmen nicht auf Einzelheiten eingehen. Es kommt uns mehr darauf an, noch einmal mit allem Ernst zu betonen, daß die seelische Aufbauarbeit unseres Volkes nicht durch die Gleichgültigkeit der Volks­genossen gefährdet werden darf, die am Stamm­tisch kluge Reden führen, aber an der Stelle feh­len, an der sie lernen können und erzogen werden sollen.ort.