Auch das Necrolog, welches sich in diesem Codex befindet, ist in dem Zeitraum zwischen 1302 und 1307 abgefaßt worden. 25 Das ergibt sich aus den Todesdaten von Personen, deren Todestag wir auch in einem bestimmten Jahr nachweisen können. 26 In das Necrolog werden die Verstorbenen nämlich zu ihrem Todestag eingetragen, damit man ihrer in jedem Jahr an diesem Tage gedenkt. Das Photo mit den ersten sechs Tagen des Januar aus dem Necrolog 27 soll den Aufbau verdeutlichen und kann gleichzeitig die zeitliche Erstreckung wie auch die rechtliche Fundierung aufzeigen. Diese sechs Tage (gekennzeichnet durch die Buchstaben von A bis F) sind jeweils noch in drei Rubriken unterteilt. Am rechten Rand sind die Zuweisungen gegeben. An erster Stelle sind an jedem Tag die Priester (presb<ite>rorum) eingeschrieben. Es folgen die männlichen Laien in der zweiten Zeile (laicorum), und durch eine freie Zeile von diesen getrennt die Frauen (laicarum). Wir finden also ein für jeden Tageseintrag dreigeteiltes Necrolog: Priester, männliche Laien und Frauen. Sehr häufig - wie auch an diesen Januartagen - finden wir
25 Ein Mindener Kaufmann und begeisterter Historiker, der darüber sein Geschäft vergaß u. deshalb Bankrott machte, hat die älteren Einträge des Necrologs schon im frühen 19. Jh. veröffentlicht, vgl. Ernst Friedrich Mooyer, Diptychon Bremense, in: Vaterländisches Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen 14, 1835, S. 281-309.
26 So ist Bertrannus lilius Reymari zum 6. Juni noch von der anlegenden Hand eingetragen worden. Mit Sicherheit ist diese Person vor dem 31.10.1302 verstorben, vgl. BUB II, Nr. 21. Dagegen ist der Scholaster Thidericus Ottonis Rufi filius, der von 1294 bis 1308 nachzuweisen ist, am 16. August nachgetragen. Und ebenso ist Otto de Berne, der als Cellerar bis 1308 nachgewiesen ist, in diesem Necrolog am 24. Juli nachgetragen worden; wie auch der Probst Otto von Diepholz, der 1307 verstarb, am 1. Februar im Necrolog nicht mehr von der anlegenden Hand eingeschrieben, sondern nachgetragen wurde. Vgl. zu den Angehörigen des St.Willehadi-Stephani-Stiftes die Untersuchung von Friedrich Prüser, Bremische Stiftsgeistliche des späten Mittelalters und ihre verwandtschaftlichen Beziehungen, in Brem. Jb. 41, 1944, S. 1-85, und 43, 1951, S. 31-124.
27 Wir beschränken uns auf das Necrolog und lassen den Heiligenfestkalender, das Martyrolog, welches für jeden Tag die Tagesheiligen wiedergibt in dieser Betrachtung außer Acht.
28 Zur Methode vgl. Franz Neiske, Das älteste Necrolog des Klosters San Savino in Piacenza (Münstersche Mittelalter-Schriften 36), München 1979, S. 79-83. Leider ist die necrologische Vergleichsüberlieferung insgesamt im norddeutschen Raum recht gering. Allerdings sind mehrmals in den Anmerkungen zu der Edition der Urkunden aus Bremen Hinweise auf Necrologien des Doms zu finden. So ist im BUB I, Nr. 43 ein Teil eines Tageseintrages aus einem Necrolog des Domes (nach dem Copiar 1 aus Stade) abgedruckt: XIII kalendas Junii Willonis de Pallude, qui dedit fratribus majoris ecclesie et tratribus sancti Willehad! decimam Adewacht pro se, uxore sua Hildegarda et Willone tilio suo. Zu demselben Tag (20.5.) finden wir auch im Necrolog des St. Willehadi-Stephani-Kapitels den Eintrag Willonis ohne jeden weiteren Hinweis. Es handelt sich mit Sicherheit um dieselbe Person. Ebenso finden wir den Gerungus advocatus, der nach BUB I, Nr. 43, Anm. 1, in dem Domnecrolog an den 4. Kaienden des März verzeichnet war, am entsprechenden Tag (26. 2.) auch in unserem Necrolog wieder. Auch die Memorie Eildags von der Trupe und seiner Frau wurde für ihr bedeutendes
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