Jahrgang 
Band 59 (1981)
Seite
163
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Neue Ausgrabungen und Funde in der Freien Hansestadt Bremen 1980

Von Karl Heinz Brandt

Die landesarchäologische Tätigkeit im Berichtsjahr befaßte sich schwer­punktmäßig mit der Stadtgemeinde Bremerhaven. Maßnahmen der Denkmal­pflege, wie Eintragungen in die Denkmalliste (Denkmalschutzgesetz § 7) und Einrichtung von Grabungsschutzgebieten (Denkmalschutzgesetz § 17), sind nur möglich, wenn die Funde und Fundstellen registriert sind. Dies geschieht im Rahmen der Archäologischen Landesaufnahme. Wegen der Dringlichkeit solcher denkmalpflegerischer Maßnahmen in Bremerhaven war jedoch zu­nächst eine Beschränkung nötig. Um einen schnellen Uberblick über den Bestand an Fundstellen und Bodendenkmälern zu gewinnen, mußte eine „Schnellinventarisation" oder „Kleine Landesaufnahme" durchgeführt wer­den (H.-W. Beissert als Bremerhaven-Beauftragter des Landesarchäologen und R. Eggers als Heimatforscher und örtlicher Pfleger) 1 . Die gesammelten Daten wurden in den Akten des Landesfundarchivs gespeichert. Soweit die Fundstellen im Gelände festzulegen waren, wurden diese auf einer topo­graphischen Karte 1 : 8000 kartiert (Abb. I) 2 . Ein Doppel dieser Karte ist dem Bauordnungsamt als Denkmalschutzbehörde für die Stadtgemeinde Bremer­haven (Denkmalschutzgesetz § 4) zur Verfügung gestellt worden. Auf dei Grundlage dieser „kleinen" Landesaufnahme war es bereits im Berichtsjahr möglich, zehn Grabungsschutzgebiete festzulegen (abgekürzt: GS, Abb. 1) und fünf oberirdisch sichtbare Denkmäler für die Eintragung in die Denkmal­liste auszuwählen und die vorgeschriebenen Verfahren einzuleiten. Während der kommenden Jahre wird es — im Rahmen der personellen Möglichkeiten — erforderlich sein, den mittels der vorläufigen „kleinen" Landesaufnahme gewonnenen weitmaschigen Überblick durch planmäßige Geländebegehun­gen zu verdichten. Eine Vervielfachung der Fundstellenzahl wird erfahrungs­gemäß die Folge sein.

Wegen des oben skizzierten Schwerpunktprogramms waren vor allem Beschränkungen im personal- und kostenintensiven Ausgrabungsbereich er­forderlich. An sich unaufschiebbare Grabungen, wie die Fortführung der

1 Für bereitwillige fachliche Unterstützung ist den Herren Dr. Ellmers und Dir. Schlechtriem, beide beim Deutschen Schiffahrtsmuseum, und Dr. Scheper, Stadt­archiv Bremerhaven, herzlich zu danken.

2 Vereinfachte Umzeichnung.

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