Anhang.
Bremische Steinhauermarken.
In grosser Zahl sind bekanntlich Hausmarken aus Bremen und dem Unterwesergebiet im Bremischen Jahrbuch Band VI und VII veröffentlicht worden. Ein nicht uninteressanter Nachtrag zu diesen Publikationen ist einem im Besitze der Steinhauerinnung befindlichen alten Buche des früheren Stcinhaueramts zu entnehmen. Das Buch enthält Eintragungen der Amtsmeister aus der Zeit von 1588—1731. In den ersten Jahren sind Meisteraufnahmen und Strafgelder, sowie der Wechsel der Rechnungsführung von den schreibkundigen Mitgliedern der Genossenschaft ausführlich darin verzeichnet. Als 1597 Lüder von Bentheim Rechnung ablegt und die Mitmeister die Richtigkeit seiner Abrechnung bezeugen, kommt die erste Marke vor, über welcher der Vermerk stellt: „De. wyle Wynken Nakkcn nicht schryvende kan, hefft hy syn wonlyck merck hier under ghesedt." Eine ähnliche Notiz für Nacke wiederholt sieh 1G00 und für den gleichfalls schrcibcnsunkundigcn Fentz Attradt 1601. Von 1606 an beginnen einzelne schreibverständige Meister unter ihre Vermerke ihr Handzeichen zu setzen, bis dies nach 1608 zur Regel wird. Von diesen Jahren an ist in dem Buche nichts weiter als der jährliche Empfang der Lade eingetragen, z. B. in folgender Form: „Anno 1628 den Fredach vor S. Petry hebbe Ich Hermen Bockelo des Handtwarkes Laden Entfangen midt 64 Rtalcr spec. 6.5'/ 2 Grote", darunter als Unterschrift die Marke ohne Namen. Von 1676—87 ist mit dem Meisternamen unter Beifügung der Marke unterschrieben, nach 1687 kommt keine Marke mehr vor. Das Buch zeigt also recht deutlich das erste Aufkommen, dann die regelmässige Verwendung, endlich das Verschwinden der Marke im Schriftgebrauch bremischer Zunftgenossen.
Wohl zu unterscheiden von der schriftlichen Benutzung der Marke ist aber deren Verwendung als Urheber- oder Eigenthumszeichen. Denn sicherlich kannten und verwendeten die Steinmetzen ihre Marken an ihren Arbeiten noch lange nach der Zeit, als deren Benutzung in Schriften schon erloschen war. Eine Betrachtung der dem Amtsbuche entnommenen, auf den folgenden vier Tafeln unter No. 1—44 wiedergegebenen und nach der Zeitfolge geordneten Marken lehrt auch wenigstens einen der Gründe kennen, die zur Abschaffung der Markenschrift führten. Zuerst bestanden die Marken lediglich aus graden Strichen in vielfacher Zusammensetzung, sehr bald machen sich Buchstäben, anfangs gradlinige, später auch rundlinige, bemerkbar, die schliesslich so überhand nehmen, dass keine einzige Marke ohne Buchstabenformen mehr vorkommt. Damit näherte sich die Marke dem Monogramm. Das Nieder-