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50 Ausflüge in die Umgegend von Bremen / von L. Halenbeck
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seil. Schiffer ziehen selber ihr Schiff hinüber. Abgabe für ein beladenes Schiff 10, für ein leeres 5 Pf. Haupt­verkehr im Sept. u. Octbr. namentlich Montag u. Donnerstags u. zwar von 3 bis 10 Uhr Vormittags (täglich bis 80 volle Schiffe), weil die meisten Colonisten Nachts von Haus fahren. Land inDamme" wird zuerst 1299 genannt. 1692 hatte Liier Sinning zuDamsiele oder Wümside" (vor ihm Henrich Sinning) vom Kloster Lilienthal 18 Morgen Landes, einen Groon" (Groben) u. einenKohlhoss", auchfreye Fischereu aus der Wümme, so weit sein Anschuß Laud gehet." Er hatte dieses Alles 1659 mit 17 Thlr.verweinkauft" u. sein jährlicher Zins betrug 7 Thlr. 36 GroteButterzins", 1 Thlr.Futtergcld" u. 9 GroteKahuengeld". 1795neuer steinerner Siel".

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7. Ausflug. Hemstratze Dammsiel.

0,000 Km Hemstraße beginnt (am Panzenberg anßer dem Doventhor); Länge bis Dammsiel 9,6 Km. Den Namen trägt sie von der ehemals an dieser Straße gelegenen AnsiedelungWallerehem" (Zehnten daselbst zuerst 1139 genannt),Hemme" (1179),Hemmone" (1230) oderWallere­brooke" (1257). Schon 1257 hatte Kloster Lilienthal Besitzungen in Hemme u. erwarb 1314 von den Rittern von Walle auch ein Viertel Land in Wallerbrole. 1350 hatte auch die Dompropstei «Alter iu Hemme u. 1354 auch das St. Jürgenshospital u. gleichzeitig auch einige Bremer Bürger, sowie 1364 das Anscharii- capitet, welches am 1. Octbr. d. I. an Johann, Sohn des Nicolnus Suelo vou Hemme, eine Wurt vor dem Anscharii - thore auf 20 Jahre vermiethete. Am 4. April 1372 kauste Friedrich v. Stelle vom Kloster Lilieuthal sür 19 Bremer Mark einen jährlichen Zins von drittehalbainmer" Butter aus des Klosters Gnt zu Wallerbrooke. Nach dem Tode des Käufers soll die Butter unter die Klosterfrauen vertheilt werden, wofür diese alsdann die Memorie Friedrichs seiern wollen. Um 1410 bestimmte der Rath, daß mit denjenigen von Wasserhorst, Nieder­blockland, der Wetterung u. Lehe auchde Hemzatere" (die an der Hemstraße in Hemuie Ansässigen) zur Reinhaltung des Knhgrnbens verpflichtet feien, u. zwar mit jenen zugleich für