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Jahrbuch der bremischen Sammlungen : Jahresberichte des Gewerbemuseums, des Kunstvereins, der Stadtbibliothek
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Oer Dürgerweideorief von N59

von w. von vippen

sie älteste Urkunde, die die bremische Stadtverwaltung auf­bewahrt hat, der sog. Vürgerweidebriek vom Jahre 1159, ist ein in vieler Hinsicht merkwürdiges Dokument. Schon das ehrwürdige 5Uter von mehr als 750 fahren macht die Urkunde interessant, mehr noch Inhalt und 5orm und die IZedeutung, die ihr etwa 370 Jahre nach ihrer Ent­stehung beigemessen worden ist. Oer Inhalt wiederum ist noch merk­würdiger durch das, was er verschweigt, als durch das, was er ausspricht.

Oer Inhalt ist folgender: vie IZürger IZremens, besorgt, daß der (seit NOb und also seit reichlich fünfzig Jahren) fortschreitende 5lnbau der um die Stadt herum gelegenen sumpfigen Gebiete zu fruchtbringendem Ackerland ihre alte (Zemeinweide einengen mochte, haben den Herrn der Stadt, den Crzbischof Hartwich I., um die Festsetzung der (Zrenzen der Weide gebeten und ihm dafür auch eine Summe Leides bezahlt. Oer Crzbischok setzt demzufolge die (Zrenzen sehr summarisch fest: sie reichen vom (Zewässer Wide! bis zum (Zewässer Koklake (in süd-nördlicher Aus­dehnung) und von den bestimmten (Zrenzen des Vorfes Utbremen bis zu denen des Dorfes Schwachhausen (in west-östlicher Ausdehnung); dazu Kommt noch das zu des Lrzbischois TZarKhok gehörige 5eld. Innerhalb dieses (Zebiets dürfen die IZewohner IZremens und auch fremde lZesucher der Stadt, Kleriker und Laien, 5!rme und deiche, wie von altersher ihr Vieh weiden; doch mit der Einschränkung, daß die innerhalb des (Zebiets liegenden Wiesen des Lrzbischofs oder des Domkapitels oder irgend eines andern bis zur vollendeten Heuernte nicht beweidet werden sollen; hernach Kann auch dort jeder Heu machen oder Vieh auftreiben.

5ür uns ist die (Zrenzumschreibung nicht mehr ganz verständlich. Wir vermuten nur, daß der Wide! ein Wasserlauf gewesen sei, der etwa dem heutigen Strafzenzuge des Dobbens vom Dobbenweg bis zum Zu­sammentreffen von Dobben und Schleifmühle folgte, und dah unter der