560
III. Teil. Städtische Anlagen.
SanitätsWachen.
Von A. DlTTMANN.
Im Jahre 1890 wurden auf Anregung des Branddirektors Dittmann und nach seinen Ausarbeitungen auf den vorhandenen Feuerwachen öffentliche Sanitätswachen eingerichtet. Sind dieselben vielleicht auch nicht so vollkommen, wie z. B. die Wache der Wiener freiwilligen Rettungsgesellschaft, wie die Unfallstationen in Berlin und andere neue derartige Einrichtungen in grofsen deutschen Städten, so genügen sie doch vollauf den zu stellenden Anforderungen; diese aber sind lediglich, es soll im Notfall schnell die erste Hülfe geleistet und ferner dafür gesorgt werden, dafs die betreffende Person schnell in ärztliche Behandlung kommt. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend wurden auf den damals bestehenden vier Feuerwachen, die örtlich sehr gut verteilt liegen, folgende ganz gleichmäfsigen Einrichtungen getroffen. In einer im Erdgeschofs passend gelegenen Stube wurde ein grofser Schrank aufgestellt, ausgestattet mit Verbandmitteln, Instrumenten, Arznei u. s. w., ferner wurde eine Tragbahre daselbst untergebracht; aufserdem erhielt eine Wache eine leichte Fahrbahre, eine andere einen grofsen Krankenwagen für Pferdebespannung. Alle Chargierten der Feuerwehr und ein Teil der Mannschaft erhielten die nötige Ausbildung durch einen Arzt.
In Aussicht wurde gleich genommen, alle vier Wachen, dem Bedürfnis entsprechend, allmählich mit grofsen bespannten Krankenwagen auszurüsten. Das ist inzwischen schon insoweit geschehen, dafs Ende 1899 auf drei Wachen je ein Wagen mit Pferdebespannung bereit stand und noch ein vierter zur Aushülfe vorhanden war. Ferner ist mit Errichtung einer fünften Feuerwache auch eine fünfte Sanitätswache entstanden, von denen jede noch ein Fahrrad und eine- grofse Verbandzeugtasche erhalten hat.
Da alle Sanitätswachen an das Feuerwehr-, Polizei- und Reichspost- Fernsprechnetz angeschlossen sind, so kann, wenn die Hülfe aufserhalb der Wache geleistet werden soll, das betreffende Ersuchen in schnellster Weise an sie gelangen. Handelt es sich um einen leichten Fall, so fährt längstens eine Minute nach erhaltener Meldung ein Mann mit Tasche auf dem Fahrrad hin; ist der Fall schwerer und ein Transport der Person voraussichtlich nötig, so fahrt längstens zwei Minuten nach Einlaufen der Anzeige ein grofser Krankenwagen mit Kutscher und zwei Mann ab. An der Unfallstelle angelangt, wird stets der Grundsatz befolgt, nur die notwendigste erste Hülfe zu leisten, im übrigen aber dafür zu sorgen, dafs die Person in schnellster Weise zum nächsten Krankenhaus geschafft wird, wo sie in ärztliche Behandlung kommt.
Unterliegt es keinem Zweifel, dafs Einrichtungen, wie in Berlin und Wien, wo immer ein Arzt auf Wache ist und eventuell mit dem Wagen zur Unfallstelle mitfährt, besser sind, als die hiesigen, so ist es doch sehr schwerwiegend, dafs die Unterhaltungskosten, im Vergleich zu den hier aufgewendeten,