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Wie Medjfcinalangelegerihcjten fanden auch im Laufe des 18. Jahrhunderts eine würdige Berücksichtigung und wurden namentlich von den Pflegern der Meilkunst mit Eifer und mit dem besten Willen gefördert, und wenn auch die Entwickelung nicht zu der Vollkommenheit gedieh, welche manche einsichtsvolle Männer ihr zu geben sich bemühten, und manche gute Vorschläge an den in Localverhältnissen und in der Staatsverfassung begründeten Schwierigkeiten scheiterten, so wurden doch namhafte Verbesserungen im Mcdicinalwcsen eingeführt.
Dass die alte Apothekeroranüng des 17. Jahrhunderts als Medieinalverfassung nicht mehr genüge, wurde schon im Anfange des 18. Jahrhunderts lebhaft gefühlt. Die verschiedenen Medicinalpersonen hielten sich nicht mehr in den ihnen angewiesenen Glänzen, indem sowohl der Missbrauch des Selbstdispcnsirens bei den Aerzten eingerissen war, als auch Apotheker und andere Personen sich Eingriffe in die Rechte der Aerzte erlaubten und Recepte verordneten und die Wundärzte ihre Thätigkeit über ihre Befugnisse ausdehnten. Ein grosser Uebelstand war ausserdem die zu grosse Duldung und Nachsicht, welche die Behörde den herumziehenden, auf den Märkten ausstehenden