Teil eines Werkes 
Theil 1 (1799) reichsfreien echten
Entstehung
Seite
261
Einzelbild herunterladen
 

IV. Capitel.

Bremen eine kaiserliche freye Reichsstadt.

§. -.'

aiser Rarl der Große ließ denen von ihm besiegten sachsischen Völkern diejenige Regiments- Verfassung, welche er bey ihnen antraff. Nur daß er gewisse Statthalter in den Städten über sie setzte, welche Porestaren hießen «), und, nach de­nen hergebrachten Gesetzen, Namens des Kaisers, das Recht sprechen, und die ihnen untergebenen Sachsen» als ein freycs Volk behandeln muß­ten 5). Man möchte zwar glauben, daß, weit dieser Kaiser hier in Bremen ein Bißthum er­richtete; er auch die Stadt und deren umliegende

«) S. ^W^t. Me^t. F^m. p. 92. et 529. sq. O'l^ILl^. c/^on. pgA. zy.

5) In <?«^tt/-tt'i6tt/ äe 80 l. spuÄ IZ^l^D^l lib. 1. pz^. Hbo. ^Fei t. //i'. ^ei/?. A^-m. PSF. 549. teci. von Halem Olvenv. Geschichte, Th. I. xa^. IÜA. u. f.

R z

Gegend