Teil eines Werkes 
Theil 1 (1799) reichsfreien echten
Entstehung
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Dieses Haus hat seine gewissen Einkünfte, wo­von dessen Ausgaben zum Umerhalt der Eingangs er­wähnten Personen bestritten werden, und was dar­an fehlt, wird durch eine obrigkeitlich erlaubte Sammlung durch die ganze Smdt, welche ein Mit­glied der Seeschiffergilde übernimmt, bestrttter^ Gewisse Vorsteher desselben werden aus der Kauf­mannschaft und d-n Seeschiffern gewählt. Auch ist ein Stadtprediger bestellt, welcher einen Tag in der Woche die Prvvmer dieses Hauses aus dem Worte Gottes unterhalt, und ihren Glauben durch faßliche Erklärung desselben zu stärken sucht.

b. Lutherische fromme Stiftungen, i. Das Waisenhaus. §. 7s.

Da in beyden vorhin, (§. 65. u. 67. psg. 17s. u.f.) beschriebenen Waisenhäusernder Religionsunter­richt nur nach den Grundbegriffen der Cvangelischrefor- nn'rten Lehre ertheilt wird, auch die Confirmation der darin bis zu den Jahren des Unterschieds erzogenen Kin­der beyderley Geschlechts nur von dem ältesten Prediger an Ansgarii, und dem 2ten an Stephani Kir­che