189
Dieses Haus hat seine gewissen Einkünfte, wovon dessen Ausgaben zum Umerhalt der Eingangs erwähnten Personen bestritten werden, und was daran fehlt, wird durch eine obrigkeitlich erlaubte Sammlung durch die ganze Smdt, welche ein Mitglied der Seeschiffergilde übernimmt, bestrttter^ Gewisse Vorsteher desselben werden aus der Kaufmannschaft und d-n Seeschiffern gewählt. Auch ist ein Stadtprediger bestellt, welcher einen Tag in der Woche die Prvvmer dieses Hauses aus dem Worte Gottes unterhalt, und ihren Glauben durch faßliche Erklärung desselben zu stärken sucht.
b. Lutherische fromme Stiftungen, i. Das Waisenhaus. §. 7s.
Da in beyden vorhin, (§. 65. u. 67. psg. 17s. u.f.) beschriebenen Waisenhäusernder Religionsunterricht nur nach den Grundbegriffen der Cvangelischrefor- nn'rten Lehre ertheilt wird, auch die Confirmation der darin bis zu den Jahren des Unterschieds erzogenen Kinder beyderley Geschlechts nur von dem ältesten Prediger an Ansgarii, und dem 2ten an Stephani Kirche