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lo. Gottesbuden.
§. 7Z.
Unter Gottesbuden, (Qa6e8-bc>on. (Zses- boon) werden hiesclbst „Keller oder schlechte Häuö- „lein, worinnen, kraft eines Vermächtnisses, arme „Leute umsonst, oder um Gottes Willen woh- „nen-')," verstanden. Es giebt dersclden hier verschiedene in allen Quartieren der Stadt, und sie befinden sich bald unter öffentlichen, bald unter Privathäusern. Die Bewohner derselben werden entweder von der Familie des Stifters, oder von anderen denen dieses Recht zustandig ist, hineinge, setzt. Die merkwürdigsten hiervon sind die 6 kleine in der großen Hundestraße delegenen Häuser, welche Steinbuden heißen, und vom eingegangenen St.
Jür-
dem Titul: Einrichtung des Reichs-Stadt- Bremischen Armen - Instituts , Fol. Bremen i?yk. iBogen stark. Enthalt in iz Tituln «llee, was dazu gehört.
-) S. Bremisch-Mieders. Wörterbuch, B. ll. ?- 475. f.