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Theil 1 (1799) reichsfreien echten
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z. Das Armenhaus. 8. 68.

Für unsere alte und unvermögmde Bürger ist hier gar verschiedentlich gesorgt. Allein die meisten dergleichen fromme Stiftungen erfordern die Eln- kaufsgelder, auch gewahren sie denen, welche sie genießen, außer der freyen Wohnung und Freyheit von bürgerlichen Unpflichten, so viel nicht, daß sie davon leben können. Wie sollte es nun derjenige ma­chen, der entweder ganz arm ist, und nicht das mindeste mehr hat, und zugleich durch Alter, Schwachheit und Unvermögen nicht im Stande ist, etwas nebenher dazu zu verdienen? Dank also un­sern schon lange im Echoos der Erde ruhenden bra­ven und christlichen Vorfahren, welche, dieses be­denkend , eine Versorgungsanstalt für bejahrte dürf­tige Bürger beyderley Geschlechts, ohne Unterschied der Confession, stifteten, die bey uns unter der Benennung des Armenhauses bekannt ist. Es liegt dasselbe am westlichen Ende dev Sradt, ohnfertt des St. Stepyansthore, "und hat man mit dessen Bau im Jayr id-)6. den Anfang gemacht, und den -.May den Grundstein dazu gelegt.

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