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Theil 1 (1799) reichsfreien echten
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cher, außer den Einkünften seines Dienstes, alljähr­lich noch 2 Bremer Mark aus der Rhederkammev dafür erhält, daß er jährlich einmal hinausgehen und zusehen muß, in welchem Zustande sich das dem Andenken des. unschuldiger Weise hingmchtetek Bürgermeisters Johann Vaemer in hiesiger Vorstadt gewidmete sogenannte steinerneKreu; befindet. Diese Personen werden alle aus einer von einem Ausschuß der Gemeinde aufgesetzten No- mination, von z» 4 oder 6 dazu tauglichen Sub- jecttö von der ganzen Gemeinde gewählt. >

b. St. Martini Kirche.

§. 22.

Als die Eintheilung des bisherigen einzige» Kirchspiels U. L. Frauen zu Bremen in deren drey im Jahr 12??. vom Pabste Gregorius IX. be­willigt und selbige dem Erzbischoff Gerhard II. zu Bremen aufgetragen o), von diesem aber zu sol­chem

o) Laut Lrevis 6. 6. ,. ^NZ. i2»7. S. CaM Nachr. von U. L. Fr. Kirche, (4. Brem. 177Z.) In den Documenten Nro. I. p. n,