2. Die Weiterverwendung des Altersheimes
Noch waren die Züge nach Theresienstadt nicht abgefahren, da hatte schon der Ansturm auf das verlassene Eigentum begonnen. Das jüdische Altersheim, eine auf dem Eckgrundstück Gröpelinger Heerstraße/Buxte- huder Straße/Morgenlandstraße gelegene bedeutende soziale Einrichtung der Gemeinde, war dabei ein Objekt von besonderem Interesse 68 .
Die Altersfürsorge stellte einen wichtigen Aspekt im jüdischen Gemeindeleben dar. Das Altersheim unterstand als Institution der gemeindlichen Wohlfahrt, einer Verwaltung, die von einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Beisitzer geleitet wurde. Das Heim selbst wurde von einer Oberin geführt. Der angeschlossene Verpflegungs- bzw. Wirtschaftsbetrieb wurde von der Ritualkommission der Gemeinde und von mehreren Angestellten betreut. Eine eigene Synagoge gab den alten Menschen die Möglichkeit, ohne beschwerlichen Weg in die Innenstadt Gottesdienst abzuhalten. Das Heim war für eine Bettenzahl von 30 eingerichtet und galt seit dem 1. Januar 1929 als vollbesetzt.
Daß „vollbesetzt" ein relativer Begriff ist, zeigt die Tatsache, daß am 23. Juli 1942, also am Tage der Deportation nach Theresienstadt, nachgewiesenermaßen zwischen 130 und 140 Personen dieses Heim verließen 69 . Die hohe Zahl kam zustande, weil die Gestapo ältere Menschen aus dem gesamten Gau Weser-Ems dort zur beabsichtigten Deportation zusammengezogen hatte. Andererseits war eine Uberbelegung der ursprünglichen Kapazität damit zu erklären, daß das Altersheim seit der Machtübernahme 1933 eine Art Auffangbecken für diejenigen Älteren wurde, die ohne finanzielle Mittel nicht an eine Auswanderung denken oder sich wegen ihres Alters auswandernden Familienmitgliedern nicht anschließen konnten und allein zurückblieben. Auch war es später Zuflucht für alle, denen die erarbeiteten materiellen Grundlagen eines sorgenfreien Lebensabends von den Nationalsozialisten genommen waren, nicht zuletzt aber auch für solche, die im Alter kränkelnd oder invalide auf pflegerische Hilfe angewiesen waren.
Während die in sämtlichen verfügbaren Räumlichkeiten des Hauses zusammengepferchten Menschen über ihre Zukunft noch völlig im ungewissen waren, verhandelten die Behörden bereits über die Weiterverwendung ihres Domizils und ihres Eigentums. Kaum hatte der Polizeipräsident erfahren, daß das Altersheim nach der Räumung von der Reichsvereinigung der Juden verkauft werden solle, meldete er sogleich seinen dringenden
68 Es handelte sich um beachtlichen Grundbesitz; die Gesamtfläche betrug 3571 qm. Das Wohnhaus mit Terrassen und Gartenanlagen war gut ausgestattet: Es hatte fließendes Wasser in fast allen Räumen und Zentralheizung (Aufstellung des Stadtplanungsamtes vom 20. 8. 1942, Qu. 84).
69 Qu. 97. Nach Markreich, S. 285, hatte das Altersheim zur Zeit der Deponierung sogar 180 Insassen.
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