110 Der Dom kommt dnrch den westphälischen Frieden an Schweden^
führo nicht turbiren u. s. w., die übrigen beiderseitigen Versprechungen gehen die Kirche selbst nicht an.
Nach diesem Vergleich durften die lutherisch gesinnten Bürger zwar ungehindert in den Dom gehen, der Magistrat mußte die sogenannte Schandwache vor dem Dom, den Gottesdienst darin zu hindern, wegnehmen, aber der Groll der reformirten Bürger gegen die lutherischen blieb so groß, daß mehrere Aemter unter sich beschlossen, keine andere, als Reformirte in ihre Zünfte aufzunehmen. Auch wurde vom 6. Sept. 1676 bis zum lt. Dec. 1802, also in 126 Jahren kein Lutheraner mehr in den Rath gewählt, und noch am 6. Dec. 1724 erschien auf Ansuchen des reformirten Ministern eine Verordnung, daß die reformirten Prediger auch fernerhin für jedes getaufte lutherische Kind 12 Groten und der Schulmeister nach Verhältniß bekommen, die Bademutter aber, bei Strafe eines Dukatens, jede solche Taufe dem Pastor Primär, im Kirchspiele anzeigen sollte. Da die Stadt diesen Vertrag nicht hielt, so wurde der Erzbischof so aufgebracht, daß er dieselbe auf andere Art beunruhigte, und unter allen Erzbischöfen machte keiner det Stadt so viel zu schaffen, als dieser. Er wollte sie 1640 nicht als einen unmittelbaren Stand des römischen Reichs anerkennen, er konnte aber nichts ausrichten, die Stadt behielt das Sitz- und Stimmenrecht auf den Reichstagen. Im Jahre 1644 eroberten die Schweden das Herzogthum Bremen, und Friedrich mußte sein Erzbisthum verlassen.
Neue Geschichte.
Zweiter Abschnitt.
Der Dom kommt durch den westphälischen Frieden an Schweden Von 164« bis 1712, und von da bis 1715 an Dänemark.
Durch den westphälischen Frieden wurde das Erzstift Bremen und das Bisthum Werden der Krone Schweden, unter dein Ti-