bis auf die Verlegung der crzbischöfl. Würde von Hamburg n. Bremen. 39
begünstigt und unterstützt, bis er, von den beidcn'letztern verlassen, ins Kloster Loccum bei Hannover zog, und daselbst als Mönch starb, wahrend der Kaiser und der Pfalzgraf, als Gerhards des l. bleibende Feinde, das ohnehin schon genug gedrückte Bremische Land noch weiter verwüsteten.
Alle diese Unruhen endigte der Pfalzgraf Heinrich (-j-1227) durch einen kurz vor des Erzbischofs Tode im Jahr 1219 mit der Bremischen Kirche getroffenen Vergleich, worin er derselben sein ganzes Recht an die Grafschaft Stade, inglcichen die Prob- stei Wildeshausen, die Zölle, die Münze und die Vogtei von Bremen und dem neuen Lande abtrat, die Grafschaft aber auf seine Lebenszeit zu Lehn behielt. Hiedurch wuchsen nun die sonst noch nicht sehr bedeutenden Einkünfte des Erzbischofs, es wuchs aber auch das Ansehen des Domkapitels und der Aebte. Die Stadt Bremen erweiterte, nachdem sie von der Herrschast der Sachsischen Herzoge srei geworden war, durch Ausbreitung ihres Handels und ihrer Schifffahrt, so wie durch die weitere Bebauung des um die Stadt gelegenen Landes ihre Macht, und hatte bis auf diese Zeit mit den Erzbischöfen, wegen der Landeshoheit über die Stadt, noch keinen Streit gehabt (Herzogth. Bremen und Werden II.). Won dieser Zeit an hatten die Erz- bischöfe das Recht, verdiente Manner in den Adelstand zu erheben.
Mittlere Geschichte.
Vierter Abschnitt.
Von der Einschränkung der erzbischöflichen Gewalt durch die wachsende Macht der StSdte und das zunehmende Ansehn des Kapitels und Adels. Vom Jahre 1220 — 1496.
Die Verdienste, die Gerhard I. durch die an das Stift Bremen gebrachte Grafschaft Stade sich erworben hatte, und das große Ansehen, darin er gegen das Ende seiner kurzen und unruhigen Regierung gestanden, bewog ohne Zweifel das Bremische Domkapitel, daß man Gehrhard II. eines Bruders Sohn Gerhards I. im Jahre 1219 zum Nachfolger erwählte. So eintrachtig ihn