Mehrteiliges Werk 
Geschichte der Domkirche St. Petri zu Bremen und des damit verbundenen Waisenhauses und der ehemaligen Domschule, von ihrem Ursprunge und mancherlei Schicksalen bis zum Jahre 1828 : mit zwei Abbildungen / von Heinrich Wilhelm Rotermund
Entstehung
Seite
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I"

Von der Stiftung der Domkirche

thums gefunden wurde. Einige Gelehrte haben zwar behaup­tet, Bremen sey damals schon eine Stadt und der Ort gewesen, den Ptolomäus Phabiranum nennet, allein Eccard (<Ie ori^in. 6eiman. Lid. II. §. 69.) beweiset, daß die von Ptolomaus be­nannten Oerter nichts als Anfahrten der Schiffe an der Nord- und Ostsee gewesen, und daß, nach der Ordnung des Verzeich­nisses, Phabiranum viel eher die Insel Fernern,'als die Stadt Bremen sey. Wie wenig man sich auf die Benennungen und noch weniger auf die geographischen Bestimmungen des Ptolo­maus verlassen könne, ist bekannt. Wollte man aber einwen­den, Bremen müsse schon eine Stadt gewesen seyn, weil Karl, nach den geistlichen Rechten, keinen Bischof auf dem Lande habe ansetzen können, so ist die Antwort Deicht, wo noch keine Städte waren, und Bischöfe bestellt werden mußten, da litt diese Regel ihre Ausnahmen.

Der Stiftungsbricf des Bremischen Bisthums, den uns Adam von Bremen (Histoi-. «zocles. i.id. I. c^,. X., p-iA. 4 f. ap. I^inllendroA eclit. k'adrieii) aufbehalten und die meisten Geschichtschreiber bestimmen das Jahr 788. Nur einige frän­kische Geschichtschreiber (s. Lcearcl in ?rano. oi-ient, I. 721) setzen das Jahr 787, und diese Angabe wird dadurch be­stätiget, weil Karl im Jahre 787, nicht aber 788 zu Worms gewesen ist, woselbst er doch Willehad zum Bischof verordnet hat. Es kann also wohl seyn, daß Karl im Jahre 787 die Stiftung des Bremischen Bischofthums beschlossen hat, und daß im fol­genden Jahre Willehad als Bischof eingeführt ist. Diejenigen aber scheinen zu irren, welche das Jahr 789 setzen. (Pratjc, Herzogth. Bremen und Werden, 2te Samml. S. 191 f.)

In dem Stiftungsbriese kündigt Karl allen christlich ge­treuen Sachsen, die er sich nach langer Empörung unterworfen, mit ihrer alten Freiheit beschenkt, von allen Steuern losgespro­chen und bloß Gotte steuerpflichtig gemacht habe, so daß sie ins­gesammt, Reiche und Arme, Christo und seinen Priestern den Zehnden von Vieh und Früchten abtragen müßten, an, daß er, nachdem er ihr Land, auf altrömische Art, in eine Provinz ver­wandelt, und nach gewissen Gränzbestimmungen unter die Bi­schöfe vertheilt hätte, den mitternachtigen Theil desselben, der an Fischen sehr reich und zur Viehzucht sehr geschickt wäre, Christo