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Ansichten der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen / von Ad. Storck. Mit 16 Kupfern
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Der Wehrstand der Bürger, f

Bremens Bürger vertraten schon in den ältesten Zeiten die Waffenehre der Vaterstadt und behaupteten sie rühmlich in Ledrängenden Belagerungen und of­fenen Feldschlachten. Die spätere Einrichtung von Soldtruppen beschränkte den wehrhaften Bürger auf die persönliche Behandlung seines eigenthümlichen Feuergewehrs und auf den Schutz der innern Ruhe bei aufserordentlichen Begebenheiten mittelst beson­derer Aufforderung, wozu die Bürgerschaft in 30 Compagnien nach den Districten der Alt- und Neu­stadt und den Vorstädten eingetheilt war. Das besoldete Stadtmilitär von 500 Mann verrichtete den eigentlichen Garnisonsdienst, in Fällen der Unzulänglichkeit von den Bürger-Compagnien unterstützt. Die Bewohner des Gebietes leisteten keinen Waffendienst. Die Ein­verleibung Bremens an Frankreich lösete im Frühjahre 1811 das Stadtmilitär auf, und entwaffnete zwar später die Bürgerschaft, liefs aber die Formen der bürgerlichen Wehrverfassung unberührt, die sich auch von Zeit zu Zeit, namentlich im Frühlinge und Sommer 1813, mit Gewehren vorsichtig wieder versehen, activ zeigte. In allen Perioden bewährte die nie ganz aufgegebene, wenn auch den Umständen und Ereignissen nach mehr oder minder durch Form oder wirkliche Thätigkeit einschreitende Bürgerbewaffnung die Wohlthüügkcit ihrer Aufrechthaltung.