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Ansichten der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen / von Ad. Storck. Mit 16 Kupfern
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schichten. Dem neunzehnten Jahrhundert war es vorbehalten, die kriegerischen Tugenden der Vor­fahren neu aufleben zu sehen.

Aeltermanns - Kollegium.

Schon früher ist von den Aeltermännern der Kaufmannschaft, auch Collegium seniorum genannt, gesprochen worden, und wie dasselbe auf dem Wege der natürlichen Ausbildung des Staats, ohne geschaffen zu werden, nach und nach in ein Ver- hältnifs zur Staatsgewalt gekommen ist. Ich ver­weise auf die Unruhen der 104 Männer und was bei Gelegenheit der neuen Eintracht im Allgemeinen an­geführt worden, und erwähne jetzt nur der Vor­fälle, durch welche dem Aeltermanns-Kollegium ver- tragsgemäfs sein Wirkungskreis, so wie er bereits gröfstentheils durch Herkommen bestimmt gewesen, zugeordnet wurde.

Die Aeltermänner sind zu allen Zeiten als Ver­treter der Bürgerschaft und ihrer Rechte gegen den Rath angesehen worden. Alles, was sich auf Han­del und Schiffahrt bezog, stand unter ihrer Leitung, als den erfahrensten, wichtigsten und redlichsten ihres Standes. Deputirte des Kollegiums und der Bürgerschaft repräsentirten die Stadt und hiefsen Stadtsorten (consortes). Zu Krieg, Frieden, Bünd­nissen mufsten sie um Zustimmung angefragt, von den Stadtgütern mufste ihnen Rechenschaft abgelegt werden. Die Zusammenkünfte der Senioren auf dem Kaufhause oder Schütting , zur Berathung über