Gemeinweide grenzten. und allein von derselben abgerissen seyn konnten, auf, ihren Besitztitel vorzulegen. Als diel's zur Genüge geschehen war, gingen die Kläger weiter, und verlangten Beweise von Jahrhunderten, welche wie natürlich in jenen Zeiten, wo so Vieles auf mündliches Wort, so Weniges schriftlich beurkundet wurde, von Wenigen beigebracht werden lionnten.
So begannen die Unruhen, so dauerten sie fort, ohngeachtet sechszehn Männer zur Untersuchung gewählt worden (1530). Vermittelung benachbarter Städte wurde von der klagenden Parthei zurückgewiesen, weil sie wohl einsehen mochte, dafs das Interesse des Domkapitels wie des Raths ein zu starkes Gewicht in die Wagschale des Rechts auch bei andern Reichsständen gegen sie legen mochte. Täglich wurde Vieh auf der Weide gepfändet, und das Geld, womit der Eigenthümer es wieder einlösen mufste, vertrunken. Solche und andere Unordnungen und die Immoralität; der Anführer zeigten leider dafs die Fürsorge für das Gemeinwohl nicht von reiner Art war.
Rudolph von Bardewisch, Comthur des deutschen Ordens. Da Rudolph von Bardewisch, ein Mann von schuldlosem Lebenswandel, der geringem Bürgerschaft aber aus andern Ursachen verhalst, sich weigerte , sein Recht an seine Besitzungen , die an die Weide grenzten, zu beweisen, so wurde, vielleicht