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Ansichten der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen / von Ad. Storck. Mit 16 Kupfern
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Gemeinweide grenzten. und allein von derselben abgerissen seyn konnten, auf, ihren Besitztitel vor­zulegen. Als diel's zur Genüge geschehen war, gin­gen die Kläger weiter, und verlangten Beweise von Jahrhunderten, welche wie natürlich in jenen Zei­ten, wo so Vieles auf mündliches Wort, so Weni­ges schriftlich beurkundet wurde, von Wenigen bei­gebracht werden lionnten.

So begannen die Unruhen, so dauerten sie fort, ohngeachtet sechszehn Männer zur Untersuchung gewählt worden (1530). Vermittelung benachbarter Städte wurde von der klagenden Parthei zurückge­wiesen, weil sie wohl einsehen mochte, dafs das In­teresse des Domkapitels wie des Raths ein zu star­kes Gewicht in die Wagschale des Rechts auch bei andern Reichsständen gegen sie legen mochte. Täg­lich wurde Vieh auf der Weide gepfändet, und das Geld, womit der Eigenthümer es wieder einlösen mufste, vertrunken. Solche und andere Unordnun­gen und die Immoralität; der Anführer zeigten leider dafs die Fürsorge für das Gemeinwohl nicht von reiner Art war.

Rudolph von Bardewisch, Comthur des deutschen Ordens. Da Rudolph von Bardewisch, ein Mann von schuldlosem Lebenswandel, der geringem Bürger­schaft aber aus andern Ursachen verhalst, sich wei­gerte , sein Recht an seine Besitzungen , die an die Weide grenzten, zu beweisen, so wurde, vielleicht