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Als es unter Kaiser Ludwig dem frommen für nöthig erachtet wurde, ein noch nördlicheres Bisthum zu errichten, wurde Ansgai ins zum Erzbischof von Hamburg ernannt, das bald durch den Tod des dritten Bischofs unbesetzte Bisthum Bremen mit jenem vereinigt, und dagegen von allen Suffragan- verbindlichkeiten gegen das Erzstift Cölln freigesprochen, obgleich dies durch Gunst des Kaisers gegen letzteres noch nicht gleich zur Vollziehung gebracht worden konnte. Der siebzehnte Erzbischof von Hamburg, Liemarus, da seinem Sprengel die in Dänemark, Norwegen und Schweden entstandenen Bisthümer entzogen worden, nannte sich Erzbischof von Bremen, und fortan wurde nur dieser Titel gebraucht.
Die Stadt.
Ueber die Verfassung der norddeutschen Städte, wenn man sie so nennen wirl *), zur Zeit, als die Römer das nördliche Deutschland kennen lernten, und einige Jahrhunderte später, weifs man wenig oder nichts. Ihre Einwohner, in so fern sie frei waren, nahmen, wie jeder freie Hofbesitzer, Theil an den Nationalversammlungen, in welchen auch die Richter gewählt wurden. Als Karl der Grofse Sachsen eroberte, liefs er das Verhältnifs der Edelfreien,
*) Vicos locant nou in noslrum inoreul, connexis et coliac- rentibus aedifieiis. Suam quisque doraum spatio circumdat, sive ad versus casus ifjnis remudium , sive inscitia aedificandi. Tac. Germ.