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Inventar der Quellen zur Geschichte der Wanderungen, besonders der Auswanderung, in Bremer Archiven / bearb. von Peter Marschalck
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heblieh zu. Von den etwa 40 000 Auswanderern, die sieh zwi-

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sehen 1933 und 1938 in Bremen eingeschifft hatten , dürften rund die Hälfte deutsche Juden, Emigranten und Flüchtlinge, gewesen sein, für deren Beförderung schließlich auch besonde­re Speditionen und Schiffahrtslinien - etwa für den Transport

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nach Palästina - Konzessionen beantragten .

VI.

Mit dem 2. Weltkrieg setzte sich eine Wende im internationalen Wanderungsgeschehen durch, deren Zeichen schon früher - etwa im Anschluß an das Ende des 1. Weltkriegs - zu erkennen waren. Mehr und mehr nahmen Flüchtlingsbewegungen und Zwangswanderun­gen an Bedeutung zu; die freien Wanderungen, die bis dahin das Bild maßgeblich bestimmt hatten, traten hinter jene zurück.

Im Gefolge der vielfältigen Bevölkerungsverschiebungen in Eu­ropa zwischen 1940 und 1946 erlangte Bremerhaven, das nach Kriegsende Nachschubhafen für die amerikanischen Verbände ge­worden war, auch wieder größere Bedeutung als Auswandererha- fen^). Mit der Struktur der Auswanderung hatte sich auch die Art und Weise, wie Bremen von den Wanderungen betroffen war, geändert. Die Auswanderung über Bremen war nun nicht mehr Sache der bremischen Regierung und Verwaltung und noch weni­ger der bremischen Wirtschaft. Es waren zuerst einmal inter­nationale Flüchtlingsorganisationen, allen voran die Inter­national Refugee Organisation (IRO), die sich zwischen 1947 und 1951 ausschließlich um die Auswanderung von Nichtdeut­schen bemühten, nämlich der ehemaligen nach Deutschland ver­schleppten Zwangsarbeiter, die sich der Rückführung in ihre

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Heimatländer widersetzten . Mehr als 550 000 "displaced persons" wurden in diesem Zeitraum nach Übersee verschifft: vor allem nach Kanada, nach Australien und in die USA.

Nach der Auflösung der IRO übernahm 1952 das Zwischenstaat­liche Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM) die Organi­sation der "gelenkten" Auswanderung aus Europa. Deutsche Staatsangehörige, deren Auswanderung anfangs nur in Ausnahme­fällen möglich gewesen war, konnten Deutschland nun wieder in