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etwaiger Beschwerden lag ein zweiter Schwerpunkt der Arbeit dieser behördenähnlichen Einrichtung im Schutz der Auswanderer während der Eisenbahnreise nach Bremen und auf dem Bahnhof in Bremen: Die wiederholten Verordnungen gegen die "Litzer", die die ankommenden Auswanderer zu bestimmten, nicht immer günstigen Herbergen lockten (und in den "runners" in den amerikanischen Einwanderungshäfen ihre Entsprechung hatten), weisen auf die besondere Bedeutung dieses Problems hin. Gesetze zum Schutz der Auswanderer bei der Einschiffung und während der Überfahrt bestimmten die Menge und Qualität des mitzuführenden Proviants,
die Anzahl und Größe der Kojen im Zwischendeck, die Beleuch-
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tung, Belüftung und medizinische Versorgung und den Umfang von Rettungseinrichtungen an Bord. Die Einhaltung dieser Vorschriften erforderte wiederum Kontrollen - nun nicht der Auswanderer, sondern der Unternehmer, Agenten und Schiffskapitäne - durch staatliche Behörden (Schiffs- und Proviantbesichtiger); Übervorteilungen der Auswanderer schließlich durch Auswanderungsunternehmer und -agenten oder Schiffsmakler führten darüber hinaus zu strafrechtlichen Verfolgungen (etwa bei betrügerischen Geldwechselgeschäften) oder zu gesetzlichen Regelungen, z. B. über den Verkauf sogenannter "transatlantischer Billets" für die Weiterreise innerhalb der USA.
Die Ausrichtung des Auswandererschutzes vor allem an den Einwanderungsbestimmungen der USA war durch den hohen Anteil der Beförderung nach nordamerikanischen Häfen bedingt: Noch bis zum 1. Weltkrieg lag er bei über 90 %. Die anderen Einwanderungsländer - besonders Kanada, Australien und die südamerikanischen Staaten - gewannen nur zeitweise an Bedeutung, und das auch weniger wegen des Umfangs des Zustroms aus Bremen als durch besondere Umstände der Auswanderung wie der Ansied-
VI.
Nachdem die Zahl der über Bremen beförderten deutschen Auswanderer Anfang der 1880er Jahre noch einmal einen Höhepunkt erreicht hatte, ging ihr Anteil an der Gesamtwanderung deutlich