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Sammlung der Entscheidungs-Gründe des Ober-Appellations-Gerichts der freien Städte Deutschlands zu Lübeck in bremischen Civil-Rechtssachen aus den Jahren 1873 bis 1879 / Hrsg. von Stadtländer und Lahusen
Entstehung
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zichten, gegen Fortdauer des im Artikel 1 des Erbvertrags stipulirten vertragsmäßigen Erbrechts. In der oder in anderer Weise würde auch dieses Bedenken .... zu erledigen sein" der Sache nach erboten hat, und es angemessen erscheinen mußte, für das oder die leiblichen Kinder jeden ihnen etwa aus der Arrogation bevorstehenden Vermögensnachtheil vor deren Bestätigung abzuwenden, so war, im Beihalt der eventuellen Beschwerde die Sache zunächst zur weiteren Jnstruction in abgedachter Richtung an die Pupillencommission zurück zu verweisen.

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/ Dr. Julius Seeger, Kläger, Wider vr. Johannes Bartholomäus Ulrichs, Beklagten, Forderung betr.

Urtheil vorn 19. Februar 1876.

Voraussetzungen der uotüo rrsZotioruru Z68torri.ru äirsota.

Einrede des Beklagten, im Auftrage eines Dritten ge­handelt zu haben.

Die Entscheidungsgründe führen aus:

Für die Beurtheilung der von beiden Theile» in gegenwärtiger Instanz aufgestellten Beschwerden kommt es zunächst darauf a», darzulegen, was in den Akten feststeht, und worüber unter den Parteien noch gestritten wird. Einverständniß ist über folgende Punkte:

1., Der Bekagte hat die Unterschrift des Klägers unter einer Obligation, in welcher sich dieser als Schuldner der Vormünder von Alb. Meyer zum Betrag von Ldr.-Thlr. 7000 oder Reichsmark 23,250 unter Versatz von ersten Handfesten gleicher Höhe in dem Immobile des Klägers Alarmstraße No. 1, 2, 3 bekannt hat, als Notar beglaubigt.

2., Zwei dieser Handfesten, jede zur Höhe von Ldr.-Thlr. 2500, waren früher von dem Klüger als Versatz für zwei Darlehns- obligationen des Klägers von gleichem Betrage, in Bezug auf welche Or. Setzer die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hatte,

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