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Sammlung der Entscheidungs-Gründe des Ober-Appellations-Gerichts der freien Städte Deutschlands zu Lübeck in bremischen Civil-Rechtssachen aus den Jahren 1873 bis 1879 / Hrsg. von Stadtländer und Lahusen
Entstehung
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dem Gesetze vom 28. Decbr. 1870 etwas Anderes als ein Akt der gewöhnlichen Gesetzgebung vorliegt. Wenn aber dies, so ergiebt sich daraus das in den Gründen zum vorigen Urtheil niedergelegte Ergebniß, und nicht minder die daraus gezogenen Folgerungen ohne Weiteres.

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Rathje Fouckhardt zu Lehe, Kläger, wider Wilhelm Renken zu Bremerhaven, Beklagten, Vorkaufsrecht betr.

Urtheil vom 30. Mai 1875.

Das Vorkaufsrecht giebt Anspruch auf Gewährung der mit einem Dritten vereinbarten Zahlungs-Modalitäten.

Die Entscheidungsgründe führen hierüber aus:

In dem die Exhibition betreffenden Vorverfahren ist durch die erwähnte Verweigerung des dem Beklagten auferlegten Reinigungs- eides als Inhalt des mit Wiese vereinbarten Kaufgeschäftes festgestellt worden, daß der Kaufpreis, abgesehen von der bei Unter- zeichnung des Kontrakts zu entrichtenden Anzahlung von 2500 Reichs­mark, nicht sofort bei der Lassung zu bezahlen sei, sondern 22,000 Reichsmark als kündbares Darlehen zu 5°/g stehen bleiben, und die übrigen 22,000 Reichsmark in halbjährigen Raten von mindestens 500 Reichsmark, unter gleicher Verzinsung zu 5°/g, abgetragen werden sollten. Zu seiner Sicherheit hatte sich der Beklagte laut s8j bis zur Berichtigung des ganzen Kaufpreises sein Eigenthums­recht reservirt und außerdem die Bestellung einer Generalhypothek an dem Vermögen des Käufers Wiese ausbedungen.

Die Frage ist daher die, ob der Kläger dieselben Zahlungs­Modalitäten für sich beanspruchen dürfe, oder den ganzen Kaufpreis baar zu entrichten verbunden sei. Während das Amt Bremerhaven sich in seinen Entscheidungsgründen für letzteres erklärt hat, mußte mit dem Obergericht die erstere Ansicht als die richtige anerkannt werden. Es genügt in dieser Beziehung auf den wesentlichen