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so sehr an jedem Material für eine desfallsige Beweisauflage, daß schon um deswillen davon abgesehen werden muß.
13.
Wirtje Ayssen Wirtjes Ehefrau geb. Mennenga, Liqui- dantin, wider Dr. C. Hartlaub als Concurscurator von W. A. Wirtjes zu Bremerhaven, Liquidaten; Forderung betr.
Urtheil vorn 14. Mär^ 1874.
Beim Wechsel des Wohnsitzes der Ehegatten ist deren Güterrecht, wenn es nicht durch Vertrag festgestellt ist, fortan nach dem Recht des neuen Wohnsitzes zu beurtheilen.
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In den Entscheidungsgründen heißt es: ^ ^
In Erwägung: pj ..
daß nach der gleichförmigen Rechtsprechung des Ober-Apellations- ' -
Gerichts,
F. Kahl ca. Althenn. December 1859 (Veremssammlung Bd. 5.
S. 195 ff., Seufscrt'S Archiv Bd. 14. No. 106.)
F. Wall er sie in Wwe. Octbr. 1861. (Vereinssammluug Bd. 6. S.217) beim Wechsel des Wohnsitzes der Ehegatten deren Güterrecht, wenn es nicht durch Vertrag festgestellt worden ist, fortan nach dem Recht des neuen Wohnsitzes beurtheilt werden muß;
an dieser Rechtsprechung sich auch dadurch nichts ändert, wenn, wie gleichwohl aus den S. 9 z. E. der Gründe zum Ober- gerichts-Erkenntniß vom 8. Januar 1874 ersichtlichen Allegaten, ohne besondere Prüfung jedes einzelnen Rechtsprnchs, nicht mit Sicherheit beurtheilt werden konnte, sich in Bremen bei dem dasigen Obergericht eine abweichende Praxis gebildet haben sollte, indem diese jedenfalls durch die den früheren Entscheidungen des Ober- Appellations-Gerichts entsprechenden Ausführungen zu dem nach Bremen ergangeneu Erkenntniß des Ober-Appellatious-Gerichts in
Unters. S. w. Tippenhauer Ehefr. und Tippenhaner, 14. Juri.
1864. xa§. 8. 9.