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Sammlung der Entscheidungs-Gründe des Ober-Appellations-Gerichts der freien Städte Deutschlands zu Lübeck in bremischen Civil-Rechtssachen aus den Jahren 1873 bis 1879 / Hrsg. von Stadtländer und Lahusen
Entstehung
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Stellung eines gerichtliches Antrages abhängig gemacht wird, und die Ausnahme einer crantio äs äs-uino ziraotsrito nicht an jede das zeitige Wahrnehmen der Gefahr mehr oder weniger erschwerende Sachlage, sondern nur an solche hindernde Umstände geknüpft ist, welche selbst durch gehörige Thätigkeit und Aufmerksamkeit des Interessenten nicht über­wunden werden konnten, ihm die frühere Stellung des gerichtlichen Antrages objectiv unmöglich machten;

I. 4. Z 3 O. ns vls Lst si gnl in xoss. (43, 4) vergl. mit 1. 8 I. 9 xr. IX U. t. (39, 2)

daß zwar der Kläger sich darauf beruft, nicht jeder Neu­bau, sondern erst die mangelhafte Ausführung der Bau- arbeiten berechtige den Nachbar zur Forderung einer oaubio äs-inni iirksoti, Während doch eine fortwährende genaue Controlirung dem Nachbar nicht zugemuthet werde» könne, dies Argument jedoch, wenn damit gemeint sein sollte, daß der Cautionsantrag durch vorgängigeu Beweis einer mangelhaften Ausführung der Bauarbeiten bedingt wäre, sich als unrichtig darstellt, indem der Cautionsantrag vielmehr nur die Wahrscheilichkeit einer Gefährdung des Nachbars voraussetzt, und erst wenn aus der geleisteten Caution Klage erhoben wird, die Frage, ob ein die Ent­schädigungspflicht begründendes vitnrrro. opsris vorliege, zum Austrag gebracht werden muß.

I. 13. Z 3. I. 24. Z 212. O. d. t. (39,2)

vergl. Hesse die Nechtsverh. zwischen Grnndnachbarn I S. 117 fs.

7 .

Königlich Preußische Bankcommandite zu Bremen, Jmplorantin, Eintragung in das Handelsregister betreffend.

Urtheil uom 18. Januar 1873.

Die Königlich Preußische Bank ist trotz ihrer Eigenschaft als Staatsanstalt im Sinne des Art. 4 des Handelsgesetz­buchs Kaufmann.