IV. Kapitel.
Schiffs- und Achsenverkehr im Binnenland.
Die alte Fuhr- und Schifferorganisation ist abhängig von Stapel- und Stadt- bezw. Fremdenrecht.
Am meisten durchgebildet und am deutlichsten ist die alte Organisation, die als Altes Anomalie hier sogar in Graubünden in alten Formen bis ins neunzehnte Jahrhundert ragt, ^Etappen"
in den Alpen. fuhrwerk und
Sonst ist sie mit der Scheidung des kaufmännischen Fracht- und Personenverkehrs die e post- B und ein Bestandteil der Postorganisation geworden, speziell erhalten in den Formen der Extrapost, organfsatfon namentlich da, wo diese noch als Ordonnanz bestanden hat. Aber auch die ordentliche Reste Postfuhr bedeutet nur die Festlegung der Regelmäßigkeit bei gleichmäßigem Verkehr faktisch lm F "ac U ht- en regelmäßig werdender Bedarfsfuhren, die auch bei alten Ordonnanz- und Botenfuhrwerks- fuhrwerk, formen begegnet. So ist es gegangen an der hansischen Straße, wo die alte und die neue Form nachzuweisen sind.
Das Wesentliche ist, daß der fremde Fuhrmann am fremden Platz nicht ohne Fracht- und weiteres Rückfracht bekommen kann, und erst recht nicht Fracht irgendwohin. Man erwirbt Rllck[ra| :htrecht. das Recht nur durch Vergleich mit den am Platze heimischen Fuhrleuten, durch Zahlung an diese, oder auf Gegenseitigkeit, dann für die ganzen im Verkehr stehenden Heimats- Ablösung, genossen, die dann, soweit sie nekamers, wie das bezeichnende plattdeutsche Wort sagt, Ge^enseUi'gkeU sind, auch von ihren Heimatsgenossen in der Fremde, die dort Recht erworben haben, Nekamers, aufgenommen werden. Es ist das gleiche wie bei der Hanse auf gleicher Grundlage. Auch Hänseln nd die Fuhrleute hänseln, wehren ab und lassen ab, wenn man zahlt, quod vulgo hansin vocatur, wie eine Kölner Urkunde aus dem dreizehnten Jahrhundert noch für die ernsthafte Rechts, form des damaligen Handels sagt, und sie haben es sogar wie die Seeleute in der Linientaufe schließlich mit dem Zusammengehen der Verkehrsrayons nahezu auf einen Hänselplatz gebracht, Nürnberg. Das Charakteristikum der alten Fuhr ist nicht wilde Aventürfahrt, wie sie das große Frachtfuhrwerk der Chausseen, wie die Segelfrachtschiffahrt des neunzehnten Jahrhunderts, von Ladeplatz zu Ladeplatz, von Hafen zu Hafen, charakterisiert, sondern feste Beziehungen und Vergleichsverhältnisse und kurze Touren. Wo nur Tagereisen gemacht werden, wie in den Alpen, wo eine Reihe von bloßen Transportplätzen etappenweise in Linien hintereinander liegt, oder ähnlich die hansische Straße entlang, ergibt sich von vornherein eine Ähnlichkeit mit dem cursus publicus der Römer und den alten angariae, Cursuspubiicus, parangariae, veredi, paraveredi etc. des Fronrechts. In der Tat ist der Typus allgemeiner par .f"|;'/ i ' a a e e ' etCi als der römische cursus publicus und die angariae, wir haben dasselbe in dem norwegischen B s k||" t r s j^ n ' r Skjutsen, in der Art, wie die Gemeinden ihre fremden Bettler weiter befördern etc. In den ältesten Zeiten, so im dreizehnten Jahrhundert im Wallis, haben die Kaufleute auch mit Herren und Bischöfen Verträge geschlossen, daß ihre Hintergesessenen ihnen Transportmittel, Trausportver- ganz wie oben bezeichnet, stellen müssen, wir finden in Tirol, daß die Rott, das ist ein trd *Ro'ug«teZ en Ausdruck für die kaufmännische Etappenfuhr in den Alpen, auf bestimmten Gütern ruht. Verschiebung Das Charakteristische ist nun die Verschiebung von Pflicht zu Recht durch die Recnt'dufch die Einzelbezahlung der Geldwirtschafl, die sich in der kaufmännischen Fuhr durchsetzt. Hier bezan " u z ^'" der ist auch der Zusammenhang des alten fürstlichen Botenwesens gegeben. Geldwirtschaft.