III. Kapitel.
Warenverkehr.
Das Binnenhandelssystem ist komplizierter als das des Seehandels. Bremen tritt Gliederung gerade in seinem entscheidenden transatlantischen Verkehr viel mehr auf Neuland ohne d je r teueren 1 Organisationsatavismen. Wirtschaft,
Wir sind heute an eine Gliederung unserer Wirtschaft in Länderkomplexe gewöhnt. ° territorial 8 ' Das ist eine Vorstellung, von der man sich für die alte Zeit absolut frei machen muß. Wir national, haben ursprünglich eine durchaus lokale Wirtschaft, nur in einigen Luxuswaren und Nicht- Das alte ubiquitäten unterstützt von einem interlokalen Handel. Dem entspricht die Gliederung vf/eg*™neuen" durch Gast- und Einheimischen-, Bürger- und Bauernrecht. Nationen, Territorien sind nicht Gast- und Ein- wie heute wirtschaftliche Komplexe, wirken garnicht wirtschaftlich. Deutschland und Italien Bürge^und als Träger extremer Städte- und Feudalkultur haben, ebenso bedingt durch die geographischen Bauernrecht. und technischen Faktoren als Land der Mitte, ihre größte Handelsblüte in dieser Periode, um dann von den zentralisierten und zentralisierenden Nationen überflügelt zu werden.
Wir haben im Reich keinen Grenzzoll, sondern Straßenzoll für den Transit, und Kei " Grenzzoll. Zölle am Markt für umgesetztes Gut. Frei ist der Ritter. Einmal ist sein Zweck nicht, Gut umsatzzoU.' mit sich zu führen. Zweitens macht sich die alte Friedwirkung des Zolls hier bemerkbar, wer [^(""uPrie^ter sich selber schützen kann und will, braucht keinen Frieden. Er braucht auch kein Geleit, als Krieg,Recht und die zweite Stufe, Einbeziehung unter Gerichtsrecht, wie es im engeren Verband inzwischen „^d^Exekution entstanden war. Aus dem Geleit entstanden Raub- und Wegschadenshaftung, Weg- und Strom- Fortbesserungspflicht. Der alte Volksfriede, Fehde nur aus rechtmäßiger Ursache, wird parallel mit ^Entwicklung dieser Entwicklung durch den geschworenen Landfrieden, Zusammenschwören von Genossen, ^IroßVerband! Gericht anzugehen, wie im engeren Verband schon üblich, ersetzt. Frei ist der Geistliche, Volksfriede, darunter der Pilger, aus ähnlichen Ursachen, weil eo ipso Friede bei ihm vorausgesetzt TJandfrie'de" wird, und wegen der Exemtionstendenz der katholischen Kirche. Frei ist aber auch der Freiheit des bloße Produzentenverkehr, durchaus beim Transit am Straßenzoll, weil er eben, nach der pro d u" e nten-' alten Wirtschaft lokal, einheimisch ist, unter dem Frieden eines engeren Verbandes steht. Verkehrs.
Daher kommt die Terminologie von der Bezollung des feilen Kaufs, der in der zoll alten Wirtschaft der einzige ist, der weit über Land geht. vo,n feilen Kau '-
Der Begriff des bestellten, verschriebenen Guts im großen Verkehr ist ziemlich jung. Das ist wichtig für die Entwicklung des Stapelrechts. Dem Erwerb des Rechtes, stapelrecht. Markt zu halten, steht der Zwang, Markt zu halten gegenüber. Sowohl die großen Stapelrechte haben diesen Eingang, als auch die Lokalrechte mancher kleinen Plätze, vorüberfahrende Bedarfsartikel, als z. B. Kohle, anzuhalten und, wie sie benötigen, zu kaufen, wobei das Taxationssystem des Mittelalters, auch Marktplatzwert eine Rolle spielt.
Das alte System bedeutet keine solche Zerreißung, wie oft rückwärts projeziert Keine wird. Malchin und Stavenhagen zahlen, wenn sie im Mecklenburgischen, wo das alte Zerreißllll >;- System noch weit ins neunzehnte Jahrhundert, am längsten — Rudera sind noch beim Eintritt in den Norddeutschen Bund beseitigt —, mit Waren, feilem Kauf, an einem Straßenzoll vorüberkommen, ebensoviel wie Hamburg, der mecklenburgische Rittergutsbesitzer zahlt aus zwei obigen Gründen nichts für seine Getreidereisefuhren. Das sind zwar wegen der veränderten wirtschaftlichen Zustände Anomalien.