Schulwesen.
Bearbeiter: Dr. med. W. Lürman. --■
Die oberste Scliulbehörde in Bremen ist die Senatkommission für das Unterrichtswesen. Sie setzt sich zusammen aus drei Senatoren. Ihr sind als Schulaufsichtsbeamte beigegeben der Schulrat und der Schulinspektor. Ein Teil der Verwaltung des Schulwesens steht der Schuldeputation zu, welche sich zusammensetzt aus den Mitgliedern der Unterrichtskommission, zwölf bürger- schaftlichen Mitgliedern und zwei aus dem Lehrerstande zu wählenden praktischen Lehrern. Als beratende Mitglieder fungieren die beiden Schulaufsichtsbeamten. Für die einzelnen Schulgattungen sind A r erwaltungsausschüsse aus den Mitgliedern der Schuldeputation gebildet. Zum Wirkungskreise der Schuldeputation gehören mit Ausnahme einiger weniger kirchlicher Gemeindeschulen, der Seefahrtschule und des Technikums, sämtliche Schulen der Stadt Bremen, soweit sie von Staatswegen eingerichtet sind und aus Staatsmitteln ganz oder durch Zuschüsse unterhalten werden oder vom Staate konzessioniert sind einschließlich des Seminars. Für alle schulhygienischen und manche schultechnischen Fragen wird der Gesundheitsrat gutachtlich gehört.
Während noch zu Anfang des vorigen Jahrhunderts die meisten Schulen den Charakter der Kirchspiel-, Gemeinde- und Stiftsschulen trugen, wurde, der wachsenden Bevölkerung rechnungtragend, in den fünfziger Jahren mit der Errichtung staatlicher Schulen vorgegangen. Im Jahre 1866 wurde eine Vereinbarung zwischen den Gemeindeschulen und dem Staate getroffen, nach welcher die Haltung der Schulen geregelt wurde. Von den früher zahlreich vorhandenen Kirchspielschulen, welche unter der Mitverwaltung kirchlicher Behörden standen, existieren jetzt nur noch die St. Stephani, St. Pauli und St. Johannisgemeindeschule, sowie die Schule des kleinen Frauenverein von 1814. Die beiden ersten bestanden bereits im Jahre 1589 bzw. im Jahre 1659, während die Johannisschule für die katholische Gemeinde im Jahre 1819 gegründet wurde.
Die bremischen Schulen gliedern sich in:
1. höhere Schulen,
2. Volksschulen,
3. Volksschulseniinar,
4. Fachschulen.