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Die Bremischen Münzen : Münzen und Medaillen des Erzbisthums und der Stadt Bremen mit geschichtlicher Einleitung / bearb. von Hermann Jungk
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Stadt Bremen.

Aufrecht stehender, etwas rechtshin geneigter Schlüssel, mit dem Barte nach der rechten Seite gewendet. Rv. * Smam CIRVSIS HÖR? BRaiI3 (der Zug nach HÖR ist undeutlich, ein Q ist es nicht) Liegendes befusstes Kreuz. 25 Mm. 2, 40 Gm.

Im Besitze des Herrn Dr. H. Grote in Hannover. Die Abbildung ist nach einem von demselben gütigst gegebenen Staniol-Abdrucke gezeichnet.

Bl. für Münzk. I. No. 23/24 No. 7, Tafel 17 No. 221. Cassel, M.-C. II. S. 47 alsKreuz-Pfennig". Unter Kreuzpfennig ist jedoch wohl eine Abgabe, welche am Kreuzestage zu entrichten war und daher jenen Namen hatte, nicht ein Münz­stück zu verstehen. Ebenso hatte mau in Bremen z. B. Kleiderpfennige (Hoden- berg, Hoyer U.-B. I. S. 44), gleichfalls nicht eine Münzsorte, sondern eine Geld­spende, die alljährlich den unbepfründeten Domherren, ursprünglich zur An­schauung von Kleidungsstücken, ausgetheilt wurde. (M.-Stud. III. S. 107 Anm.)

Mushard, Monum. nobil. Brem. S. 36 giebt einige Nachricht vonKreuz­pfennigen" und dabei eine Abbildung des obigen Groten, nach welcher auf dem Kv. HORÖ steht.

Nach Hoftinann, Alter und neuer Münzschlüssel S. 142, 140 (Wiederholung einer Angabe in Tilemann Friese's Müuzspiegel) hat die Stadt Bremen 1429 und 14G4 doppelte Schillinge, Groten und Sware schlagen lassen. Wahrscheinlich sind die obigen Groten und halben Groten, theils auch die Swaren No. 390-397, um 1429 geprägt. Dafür spricht die Form der Buchstaben A (il) und T (<->), welche sich ebenso auf Münzen des oldenburgischen Grafen Dietrich (14231440), so wie dessen Nachfolger Grafen Gerhard (14401483) findet. Die erwähnten Swaren haben allerdings meistentheils die Buchstaben A uud T, einzeln jedoch auch £1 und G. Dass die Stadt noch 14G4 hat münzen lassen, ist nicht anzunehmen, da der 1463 zur Kegierung gelangte Erzbischof Heinrich von Schwarzburg das Münzrecht selbst, und vermuthlich vom Anfange seiner Regierung an, ausübte.

Nach erlangter Münzfreiheit, 15411840.

Kaiser Karl V. bewilligte dem Käthe der Stadt Bremen durch Diplom vom 24. Mai 1541 das Münzrecht. 1543 hat der Kath den Münzmeister Dietrich Frund angenommen, aus dessen Bestallung der Münzfuss, nach welchem damals geprägt ist, hervorgeht. Für spätere Zeiten liegen nur unvollständige Angaben über den Münzfuss vor. Diese lassen jedoch erkennen, dass, während die Goldmünzen, so wie die Reichsthaler ('/i, '/>> VO» °^ en Reichsmünzordnungen entsprechend ge­schlagen wurden, die kleineren Gepräge nach und nach verringert sind. Seit 1765 (bis 1840), beschränkten sich die Ausmünzungen auf die kleinsten Scheidemünzen, halbe Groten und Schwären.

Ueber Münzfuss, Ausprägungen u. s. w. Mitgetheiltes ist den Rechnungsbüchern der Silberkammer von 16341671 (1697), ferner der Münze von 17201810 (nicht vollständig vorhanden), so wie auch einzelnen in den Münzacten des Archivs enthaltenen Notizen entnommen. Nachrichten anderen Ursprungs ist die Quelle beigefügt.