Münzherren.
Aus der Zeit vor 1634 finden sich selten Namen von Münzherren — welche aus der Mitte des Raths erwählt wurden — angegeben. Von 1C34 an verzeichnen sie die Rechnungsbücher der Silberkammer, so lange diese bestand, jedoch ohne darüber Auskunft zu geben, welche Rathsherren der Silberkammer und welche der Münze vorstanden. Seit 1741 sind die Namen der Münzherren durch das Staats-Handbuch, ausgenommen die Jahre 1811—1819, 1849, in welchen kein Staats-Handbuch erschien, vollständig erhalten. Bis 1691 fungirten wahrscheinlich nur 2 Rathsherren, später neben dem Ober-Inspector (stets ein Bürgermeister, dessen Name in dem nachfolgenden Verzeichnisse voransteht) 4 Rathsherren als Münzherren, bezüglich Inspectoren. Seit 1837 wird nur ein Inspector aufgeführt, 1838 - 1846 ausschliesslich der Ober- Inspector. Für ihre Bemühungen bezogen, so weit bekannt, seit 1742 bis 1810, die Inspectoren jährlich 127 2 Thaler in 2 /3-Stiicken, der Ober-Inspector 25 Thaler, der Administrator ausserdem I2V2 Thaler.
1850 ging die Münze an die Deputation zur Verwaltung der öffentlichen Grundstücke etc. und der Einnahmen, für welche keine besondere Verwaltung besteht, über. Die Ausmünzungen von 1840 und ferner fielen jedoch dem Geschäftskreise der Finanzdeputation zu.
1603 Dietrich Hoyer.
1624 A. Bobart, Wilh. von Bentheim.
1627, 1629 Eberhard Dotzen, Arn. von Bobart.