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Münzverhältnisse von 3 622—1800.
Von 1622-1800.
Gemünzt hat Bremen im 17. und 18. Jahrhunderte Goldgulden '), Ducaten 2 ), ganze, halbe und viertel Reichsthaler, 24-Groten- stücke (doppelte Kopfstücke, später Markstücke genannt), 12-Groten- stücke (Kopfstücke), 6, 4, 3, 2, 1, '/s Groten und Schwären. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beschränkten sich die Ausprägungen fast ganz auf Groten, nach 1764 (bis 1840) ausschliesslich auf halbe Groten und Schwären, erstere zum Theil, letztere sämmtlich in Kupfer.
Wenn Bremen, wie die vielfachen Verordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts anzeigen, mit schlechtem fremdem Oelde zu manchen Zeiten überschwemmt worden ist und viel Ungemach dadurch erlitt, so verringerte es aber auch seinerseits den Münzfuss nach und nach. Ausgenommen davon blieben die Vi, V2 und 'A Reichsthaler, für welche der Reichsmünzfuss, 9 Thaler aus der feinen Mark, beständig als Richtschnur diente. Nach 1668 kamen sie übrigens nur noch wenige Male zur Ausprägung, da der steigende Silberpreis ihre Ausmünzung ohne Verlust unmöglich machte. Ebenso genügten die Goldmünzen, Goldgulden und Ducaten, den allerdings unvollständigen Angaben der Münzrechnungen zufolge, den gesetzlichen Vorschriften des Reichs.
Dagegen sind die zuerst 1653 geschlagenen 24- und 12-Groten- stücke mit ca. 10 2 / 3 Thaler aus der feinen Mark Silber ausgemünzt, während nach den Reichs- und Kreis-Ordnungen davon ebenfalls 9 Thaler eine feine Mark enthalten sollten ;i ). Vielleicht wählte
') Goldgulden sind bis 1649 gemünzt, von da an nur Ducaten. Durch Verordnung vom 17. März 1638 ist bestimmt, dass der Reichs-Goldgulden hier 1'/.» Reichsthaler gelten sollte, eben so viel galt er 1662, dagegen 1664 — l'/ 3 Thaler Münze, welche damals 2 "/„ schlechter, als Reichsthaler stand.
-) Die Ducaten oder ungarischen Gulden hatten annähernd das Gewicht urd den Gehalt der ursprünglichen Goldgulden. Sie galten in Bremen 1610 — 91'/ 2 Groten, 1638 — l 3 / 4 Thaler, 1662 — l"/„, 1664 — 2, 1690 — 2'/ 3 , 1691 — 2 4 / 10 Thaler.
;l ) Von der schwedischen Regierung zu Stade sind 1660, ebenso von Oldenburg, die bremischen 24- und 12-Grotenstücke um ca. 12 °/n, auf 21 bezüglich lO'/s Groten herabgesetzt. (Siehe S. 34)