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Münzverliiiltnisse von 1412—1622.
Von 1412 — 1622.
Aus dem 15. Jahrhunderte liegen über das bremisch« Münzwesen wenige Nachrichten vor. Wenngleich namentlich durch den 1463 zur Regierung gelangten Erzbischof Heinrich von Schwarzburg stark gemünzt worden ist, so fehlen doch bis 1512 alle gesetzlichen Angaben über hier stattgehabte Ausprägungen.
Im Jahre 1438 schlössen der Rath und der Erzbischof Balduin (1435 — 1442), dessen Vorgänger dem Rathe die Münze bis 1454 verpfändet hatte, einen neuen Vertrag mit dem Münzmeister Kumhare (Anlage 11), wonach derselbe sich verpflichtete, in Zukunft dem Erzbischof und dem Rathe gemeinschaftlich einen Schlagschatz von 3 Schwären für jede vermünzte Gewichtsmark zu entrichten, ausserdem vom Wechsel die gewöhnliche jährliche Abgabe an das Dom- capitel, 21 bremer Mark. Kumhare sollte nicht mehr, als 6 Gesellen halten und das Geld nach Inhalt einer früher getroffenen Vereinbarung schlagen. Diese Vereinbarung ist nicht mehr vorhanden.
Zur Zeit des Erzbischofs Balduin werden, vermuthlich zum ersten Male, auch Groten in Bremen gemünzt und die wenigen heute noch bekannten, von Seiten der Stadt im 15. Jahrhunderte geschlagenen ganzen und halben Groten dahin zu verlegen sein. J ) Sonstige Münzen, deren wahrscheinliche Ausprägungszeit in die Jahre 1412—1463 fällt, haben sich, ausgenommen allein städtische Schwären (s. S. 60), nicht erhalten, weder von der Stadt, noch von den Erzbischöfen.
Schon 1412 sind, wie oben erwähnt, die Schwären und Hohlpfennige nach einem wesentlich geringeren Münzfusse, als bis dahin, ausgemünzt. Wahrscheinlich nahm die Verschlechterung dieser Sorten auch ferner zu. Die Witten, welche vielleicht einen besseren Gehalt behielten, erreichten bald wieder den Werth eines halben Groten = 2*/2 Schwären oder 6 Pfennige. Nach einer Urkunde von 1429 (Hoyer U.-B. I. S. 658) galt die lübische Mark damals 8 bremer Schillinge (=: 96 Schwären), wonach der lübische Witte, welchem
') 1-123 kommen allerdings schon grossi Bremenses vor. (s. S. 58.)