Lpeise und Trank. 359
neuester Zeit ist denn Alles — oder doch Manches — viel geschmackvoller und mäßiger geworden.
8. 5tMjMten, 5nttzu'rnäiuie und ZtatmjVeuoen.
So lange die Stadt Bremen eine mit Bastionen und Kanonen bespickte Festung blieb, waren Naturgenuß, Spaziergänge im Freien, d. h. außerhalb der Stadt, und Gartenanlagen in den Vorstädten kaum möglich. Jenseits der Mauern seines Orts konnte sich damals ja kein Stadt- Bürger in Sicherheit glauben. Nach einer Verordnung des Rathes von Bremen von 1654, der ähnliche Verordnungen vorausgegangen waren und auch noch später nachfolgten, sollte vom Walle und von dem Geschütze abzurechnen bis auf 600 Fnß hinfüro zu ewigen Tagen ebenes freies Land sein. In diesem Ravon sollte „keinerlei Gebäuung, Scheuer und Speicher, groß oder klein, geduldet werden." Auch sollten daselbst keine Gärten mit Planken, Zäunen, Pfählen, Hecken und Gesträuchen unter keinem Praetert gemacht werden, auf keinem frucht- oder unfruchtbarem Boden kein Dorn, Buschwerk, Johannis-Strauch oder sonst einig Gestäudicht gesetzt oder gepflanzt werden. „Desgleichen nicht keinerlei Türkische Bohnen oder Erbsen, welche man mit Strauchwerk will be- stauden." Es soll der Festung wegen Alles kahles Feld sein. „Nur solche gemeiue Bohnen und Erbsen, welche keiner Bestockung bedürfen, allerhand Wurzeln, Nüben, Kohl/ Salat nnd andere niedrige Gemüse, Küchen und der Avo- lheke nutzbar, und solches Kraut- und Blumenwerk, welches von Zahr zu Jahr abgenutzet, besamt und gezeuget wird, — also nichtperennirende Kräuter — dürfen daselbst gepflanzt werden. Alle diejenigen Gebäude, Bäume und Sträucher, welche dieser Verordnung zuwider innerhalb des bezeichneten Ab-