Titulaturen des Raths.
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zurückgekehrt. Schon im Jahre 1822 wurde dazu ein Anfang gemacht, als die Regierungs- und Zustizgcschäfte gesondert wurden. Der Bremer Senat erklärte damals die Ausdrücke: „Hochedle Wittheit", „Hochedler und Hochweiser Rath" als veraltete Epitheta. Wenigstens in seinen eigenen Erlassen wolle er sich ihrer nicht mehr bedienen und statt: „Wir Bürgermeister und Rath" oder „Ein Hochweiser Rath beschließt", sollte es blos heißen: „Der Senat beschließt und macht bekannt". Gegen Auswärtige wollte man sich des Titels und der Unterschrift: „der Senat der Freien Hansestadt Bremen" bedienen. Nichtsdestoweniger aber gaben auch nach dem genannten Jahre die Bürger in ihren Suppliken und Schreiben und die Bürgerconvente in ihren Ansprachen dem Rathe noch lange sehr unterthänige und gelehrte Titulaturen, bis endlich seit 1848 beschlossen wurde, es solle in allen Anreden blos heißen: „Hoher Rath!" —
2. Reden liei der Einführung eines Rathcherrn.
Der Feierlichkeiten bei der Einführung eines neugewählten Rathsherrn in Bremen waren in alten Zeiten gar viele. Ein Hauptstück war die Rede, welche einer der beiden Syndici bei sothaner Gelegenheit halten mußte und ich will hier Einiges über diese althergebrachten Sundicus-Neden mittheilen.
Die eigentlichen Antrittsworte hatte freilich der vräsi- dirende Bürgermeister zu sprechen. Doch der machte es sich leicht und seine Rede war meistens nur ein kurzer Willkomm, der für das neue Mitglied ein kleines Compliment mit einer Mahnung gemischt enthielt.
Aber die große, lange, stattliche, geschmückte und feierliche Pracht- und Festrede hatte, wie gesagt, einer der beiden