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Nang-StreitigKcitril der Doclorcn.
Einen besonders hohen Nang nahmen in unseren Reichsstädten und namentlich in Bremen die Doctoreu in Anspruch und zwar insbesondere die Doctoren der Rechtswissenschaft „Ooetores lexnin^.
„8ei<ZlltiÄ wuvciu« illumina-wi-, piÄesertim Mrs eivili, c^uia lex sst lum-so. vitae," (Durch die Wissenschaft wird die Welt erleuchtet, besonders durch das eivil^ denn das Gesetz ist das Licht des Lebens.) Dies oder etwas dem Aehnliches soll schon Kaiser Friedrich I. gesagt haben. Zu einem von ihm erlassenen Edicte sollen die Privilegien der Doctoren des Rechts als zu ihrer ersten Quelle zurückführen.
Die anderen Facultäten der Theologie und der Medicin kannten den Titel „Doctor" ursprünglich nicht. Ihre Ehrengrade hießen nur „Nagistri" und „I^i<zsvt,ii>.ti". Ooetores Mris gab es schon im 14. Jahrhundert. Erst später kamen auch die Doctoren der Theologie und Medicin hinzu und noch später die der Philosophie und in neuester Zeit ja sogar „Doctoren der Musik". Und wie alle Nachgeborenen mußten diese sich mit dem zweiten Platze behelfen. Wenn in alten Zeiten daher von „Doctoren" und ihren Privilegien die
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