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Bücken hclldcnkcnder, einsichtsvoller Köpfe mehr als dunkle Ahnung, cs war fast zweifellose Gewißheit. Wehe solchen Tagen, wo der Mensch im Jrrthum, im thörichtcn Wahn recht zu handeln meint!
31. Ermordung des Comthurs Rudolph von Bardewisch.
Das Jahr 1531 hatte begonnen. Sein Anfang konnte dem Anbruche eines Tages verglichen werden, an welchem die Sonne blutig roth cmporsteigt, an welchem bald graue Wolkenschleier das heitere Blau des Himmels verhüllen, um schweres Unwetter zu entladen, als sei die Menschheit nicht Werth, hinfort im,lichten Glanze des freundlichen Taggcstirncs zu wandeln. Wir nahen einem Ereignisse, das wie ein unauslöschlicher Schandfleck ein Blatt unserer vaterstädtischen Geschichte verunziert. Gern würden wir cs in Vergessenheit sinken lassen, cs bedecken mit Grabcsnacht, nachdem die Geschlechter dreier Jahrhunderte cs mit Entsetzen vernommen, den richtenden Stab darüber gebrochen haben; aber der Wahrheit gebühret die Ehre, sic soll Nichts übergehen, was einer spätcrn Zeit zur Mahnung, Warnung und Lehre dienen kann. Es würde auch in der Darstellung der Bewegung unter Bremens Bürgern, welche mit den Unruhen wegen der Weide auf so schlaue Weise angezettelt wurde, eine empfindliche Lücke bleiben, denn mit der Ermordung des Comthurs Rudolph von Bardcwisch gewann sie jenen ernsten Charakter eines Trauerspiels, der sich ihrem Ende so entschieden aufprägte. Gerade hier enthüllt sich die bedauernewerthe Verirrung, in der die meisten Thcilnchmer am Aufruhr befangen waren, die blinde Leidenschaftlichkeit, mit der sie verfuhren, die wahre Absicht ihres Strebcns, die bis dahin den Anschein trug, als wolle man nur das Recht schützen und aufrcchthalten, in ganzer Gestalt; gerade hier zeigt cs sich klar und deutlich, wie ein Abwcichen von dem Wege der Gesetzmäßigkeit das andere zur nothwcndigen Folge hat.