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Geschichte des Bremischen Theaters : von 1688 bis auf die gegenwärtige Zeit / hrsg. von Joh. Heinr. Behncken
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listspiel

oder:

grauer- . Herr c Rolle lblicum

Freitags, den 22. Dec.: Der Vetter in Lissabon. Ein bürgerliches Familiengemählde in 3 Aufzügen, von Schröder. Den Beschluß macht: Das Automat, oder: Die redende Maschine. Eine komische Oper in zwei Aufzügen. Nach dem Franz, des d'Orbeil. Die Musik ist von Andrcc. (Heute zum völligen Beschluß).

(1788, 1789, 1790 und 1791 war keine Gesellschaft hier).

1792 .

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Eröffnung des neuen Schauspielhauses.

Obrigkeitliches Proclama.

Wann bey dem Gebrauch des hier erbaueten neuen Schau- spiclhauseS zwar für die Bequemlichkeit und Sicherheit der Fuß- gängec überhaupt, insbesondere aber für die nach der Bischofsnadel zurückkehrende, durch besondere Seitenthüren des Hauses zum Aus­gange bloß für die Fußgänger behörige Beleuchtung des Walles, Errichtung eines Riegelwerkes gegen die ab - nnd zufahrende Wa­gens u. s. w. alle Vorsorge wird getragen werden; ein jeder inzwischen zugleich die Nothwendigkeit cinsehen wird, daß hiebey ohnehin noch eine gewisse Ordnung in dem Auf- und Abfuhren der Kutschen beobachtet werden müsse.

So wird hiedurch von Obrigkeitswegen bekannt gemacht, daß sowohl bey der jedesmaligen Eröfnung, als dem Schluß des Schau­spielhauses , die Wallpforte am Osterthore alleinig zur Abfahrt der Kutschen bestimmet worden, und desendcs keinem Kutscher, unter keinerlei) Vorwand, diese Ordnung zu unterbrechen, und bey dem Ostcrnthore auf- oder bey der Bischofsnadel abzufahren, gestattet sey.

Nicht weniger werden alle und jede Kutscher hierdurch gewar- net, und ihnen ernstlich untersaget, gegen das Ende der Schauspiele den Platz vor dem Schauspiclhause zu beengen, weder dort noch in dem Fahrwege auf dem Walle nebeneinander zu halten, oder wohl gar einer dem andern vorbeyzufahren; sondern werden selbige an­gewiesen , so wie sie nach einander kommen, von dem Schauspiel- Hause an, bis nach der Bischofsnadel, nur in einer Reihe hinter­einander zu halten, und in dieser Ordnung einer nach dem andern vorzufahren: da dann, welcher Kutscher vorgefahren sey, seiner Herrschaft wird angezeiget werden. Falls aber letztere nicht sofort zum Wegfahcen bereit seyn sollte, ist ein solcher bereits vorgefahrener