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Bd. 2 (1898)
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Neuntes Kapitel.

verhüten, daß je einmal aus ihrer Unterschrift die Zustimmung des Rats zu der Zollklausel gefolgert werden könne.

Denn auch jetzt noch war der Rat, in vollem Einverständnisse mit der Bürgerschaft, entschlossen, der europäischen Garantie, unter die der Zoll gestellt worden war, zum Trotz die Freiheit seines Stroms mit allen Mitteln zu verteidigen.

Wie er diesen Entschluß ausgeführt hat, und unter welchen Umständen er in dem Kampfe endlich unterliegen mußte, werden wir im folgenden Buche hören.