270
Geschichte der reformierten Kirche Bremens.
Bibliothek war mit dem Ministerium verbunden; zu derselben gab der Rat und gaben die Ministerialen jährliche Zuschüsse; auch die Prüfungsgelder flössen in die Bibliothekskasse. Für die Versorgung ihrer Witwen und Waisen gründeten die Ministerialen eine Witwen- und Waisenkasse, später auch eine Emeritierungskasse, an deren Verwaltung alle Glieder des Ministeriums nach ihrem Eintritts in das Ministerium teilnahmen — nur die Primarien waren bis in das 1^9- Jahrhundert davon befreit —, und sie haben sie gut und ehrlich verwaltet. Die Verwalter legten nur dem Ministerium, nicht dem Senate, Rechnung über die Verwaltung ab. Der Superintendent, später der Senior und Direktor Ministerii, bald das ganze Ministerium, hatte auch das erste Wort in Disziplinarfällen; nur in schweren Fällen sollten Direktor und Ministerium am Rate nicht vorbeigehen. Die Absetzung eines Geistlichen hatte allein der Rat sich vorbehalten, und er entließ, obzwar selten, Geistliche nicht allein wegen Ungehorsams und unwürdiger Lebenshaltung, sondern auch wegen Irrlehre.
Eine Hierarchie in den Airchen oder in der Gemeinde hat der Bremische Geist selten lange ertragen, und ein Geistlicher, der dem Aonvente lange widerstrebte, war gezwungen, seine Stelle aufzugeben oder verlor seinen Einfluß und sein Ansehen, wenn er sie trotzdem behauptete.
Zehntes Kapitel.
Airchliche Ordnungen, Gottesdienste und Sakrainentsfeiern, Bettage und Gesangbücher, Leben und Sitte iin alten Bremen.
Auch nach der Einführung der Reformation in Bremen verschwand natürlich nicht so rasch der alte Glaube und Aberglaube aus den Gemütern, sondern wie das alte germanische Heidentum unter dem Firnis der katholischen Airche und ihrer Formen sich noch jahrhundertelang verbarg, so ist auch noch Jahrzehnte nach der Einführung der Reformation von den Geistlichen wider den