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Geschichte der Reformierten Kirche Bremens / im Auftr. des Ministeriums der Stadtbremischen Pfarrkirchen bearb. von Otto Veeck
Entstehung
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177
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Drittes Kapitel. Die Änderung der Airchenverfassung usw. l??

in Verbindung blieben. Nach und nach haben diese Beziehungen zu fremden Gemeinden aufgehört. Als der Einfluß des Ministeriums als Behörde immer mehr vermindert wurde, minderte sich auch sein Ansehen und sein Einfluß nach außen hin, und eine Körperschaft, die wegen der Lehre so gespalten war und ist, wie es im il.9. Jahr­hundert der Fall war, konnte keine einstimmigen Gutachten mehr erstellen. Dazu kam, daß die Einführung der Union in vielen deutschen Airchen das Band zwischen den früher reformierten Airchen­gebieten und Bremen gelockert hat.

Drittes Rapitel. Die Änderung der Airchenverfassung iin ^9. Jahrhundert.

Verfassungsvorschläge des Ministeriums und einzelner

Gemeinden. Airchenordnungen der Gemeinden.

l. Während der kurzen französischen Herrschaft war die Frage der kirchlichen Verfassung Bremens zwischen dem französischen j)- fekten und dem Ministerium des öfteren verhandelt worden. Wir kennen die damals vom Ministerium eingereichte Denkschrift, die Smidt nicht als den wirklichen Verhältnissen entsprechend anerkennen wollte, und es ist Johann Smidt, der am l.3. Dezember 1.300 in den Senat gewählt wurde und ihm über 50 Jahre angehörte, der dem Drängen des Ministeriums auf eine neue Airchenordnung am schärfsten entgegentrat. Er war selbst von der Theologie ausge­gangen, war von dem Ministerium geprüft, in Zürich ordiniert und unter die Aandidaten des Ministeriums aufgenommen worden. Er hatte in Jena studiert und den Geist Fichtes in sich aufgenommen. Dogmatisch frei gerichtet, ließ er doch als Senator und Bürger­meister an dem Episkopatrechte des Senates nicht rütteln, sondern suchte es noch weiter auszudehnen. Die Airche erschien ihm als Staatsanstalt zur Erziehung der Bürger. Sein Einfluß im Senate wurde von Jahr zu Jahr stärker, wegen seiner überragenden Geistes-

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