V
Zehntes Aapitel, Das Aufkommen einer neuen Theologie usw. I^Z?
Zehntes Kapitel.
Jas Aufkonnnen einer neuen Theologie und Fröininigkeit iin ^. Jahrhundert und neue Lehrstreitigkeiten irn Ministeriuin und in den Geineinden.
Ein wesentlicher Gegensatz in der Lehre zwischen den Reformierten und Lutheranern bestand in Bremen am Ausgange des 1.8. Jahrhunderts nicht mehr, und wenn bei der Eingemeindung des Domes im Jahre ^305, von der weiter unten die Rede ist, die konfessionelle Scheidung noch einmal hervortrat, so hatte das mit der Lehre wenig zu tun, und bald nach der Anerkennung der Dom- gemeinde und nach der Schlichtung des Streites über die Domgüter begannen auch wieder die Unionsversuche, zu denen das Herannahen der dritten Jahrhundertfeier der Reformation (l,3l,7) den Anstoß gab.
Um die Wende des Jahrhunderts waren die meisten Kanzeln der reformierten Gemeinden und auch des Domes im Besitze der Rationalisten, und für diese bestanden die alten dogmatischen Streitpunkte zwischen Reformierten und Lutheranern nicht mehr. Sie waren beide einig in der Verkennung und Geringschätzung der Bekenntnisse des Reformationszeitalters. Der alte Pastor primanus an Unser Lieben Frauen und Rektor des Gymnasiums, Ludwig Meister, spricht da in einer Sitzung des Ministeriums seine Verwunderung aus, daß sich die Augsburger Aonfession in den Gesetzen des Ministeriums finde, und man beschloß, die Frage historisch zu untersuchen! Als sich die Frage erhob, ob der in St. Ans- garii in Rücksicht auf die vielen Lutheraner in der Gemeinde erwählte lutherische Pastor Gambs — er war ein Straßburger und hatte als königlich schwedischer Gesandtschaftsprediger in Paris die Schrecken der Revolution erlebt — in das Ministerium aufgenommen werden sollte, erklärte man sich dahin: Die lutherische Aonfession solle seiner Aufnahme nicht im geringsten hinderlich sein. Diesen, Zeitalter fehlte der geschichtliche Sinn; die ehrbaren Männer legten die Bibel in ihrem Sinne aus, aber auch die probepredigt Gottfried Menkens am Oktober 1.302 wurde von jedem der Teil-